…sodass der Bestand einer GesbR zu bejahen ist. Als unstrittig zwischen den Parteien ist anzusehen, dass die im Rahmen der GesbR erzielten Einkünfte aus der Einräumung von Lizenzrechten als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Sinne des § 28 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 zu…
…sodass der Bestand einer GesbR zu bejahen ist. Als unstrittig zwischen den Parteien ist anzusehen, dass die im Rahmen der GesbR erzielten Einkünfte aus der Einräumung von Lizenzrechten als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Sinne des § 28 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 zu…
…und Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung zurückgezogen. Über die Berufung wurde erwogen: In Streit steht der Bestand einer GesbR, die Annahme, es habe am 1. Oktober 1995 eine Betriebsaufgabe stattgefunden sowie die Richtigkeit der ermittelten Verkehrswerte der Liegenschaft zum 1. Oktober 1995. Vor einer materiellen Behandlung…
…dies bei einer GesBR nach Art einer stillen Gesellschaft iSd UGB anders sein sollte, sodass es auch hier keine (zivilrechtliche) Geschäftsführung und Vertretung dieser Innengesellschaft selbst geben kann. Unter den "zur Führung der Geschäfte bestellten Personen" iSd ersten Halbsatzes von § 81 Abs. 1 BAO sind…
…Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesbR), welche die Ehegatten KK und LK mit Geschäftsvertrag vom 30. Dezember 2004 zum Zweck der künstlerischen Herstellung von Bildern und deren Verkauf sowie der eventuellen Abhaltung von Malkursen errichteten. Die Bw. begann am 1…
…§ 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Schriftsatz vom 12. Juli 2007 beantragte der damalige steuerliche Vertreter die Vergabe einer Steuernummer für die F und J M GesbR. Dem Steuersubjekt Bw wurde die Steuernummer 123/4567 vergeben. Mit Schriftsatz vom 2…
…2002). Weiters wurde am 30. Juni 2003 persönlich eingereicht das ominöse Protokoll über einen am 1. Jänner 2002 mündlich abgeschlossenen Gesellschaftsvertrag (Veranlagungsakt betreffend ES, Dauerakt). Entgegen den Ausführungen des ES sind die Erklärungen betreffend die GesbR also nicht von ihm handschriftlich, sondern offenbar vielmehr vom…
…gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. (c) Die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für 2004 wird als unzulässig (geworden) zurückgewiesen. Entscheidungsgründe 1. Vorgeschichte: (a) Im Februar 2002 wurde bei ME (Bw.) und CK (Lebensgefährtin) eine Hausdurchsuchung (HD) und eine Betriebsprüfung (BP) durchgeführt, da der Verdacht bestand…
…auf das Erkenntnis des VwGH vom 21. Mai 1997, 92/14/0185. Der VwGH hat allerdings in diesem Erkenntnis eine von Eheleuten in Form einer GesBR betriebene Landwirtschaft als Liebhabereitätigkeit iSd. § 1 Abs. 2 LVO qualifiziert. Auch im do. Erkenntnisfalle sind - analog dem hier berufungsgegenständlichen…
…verwendet wurde. Auf der Gp b wurde von den Kindern des GS ein Restaurantbetrieb in Form einer GesbR errichtet, der steuerlich gesondert erfasst ist. Die zum 1.1.1974 erfolgte einheitswertmäßige Einstufung der Gp a und c als zur wirtschaftlichen Einheit Sporthotel S gehörig, trägt…
…und der Umsatzbeteiligung andererseits hinaus zum einen ein (kommunales) Interesse der Stadt D. an der B. am Betrieb des Veranstaltungszentrums und zum anderen ein Interesse der Bw. an der Garantie der Stadt D. an der B., vom Vorbenützungsrecht Gebrauch zu machen, bestand. Auf Grund der…
…Jahr eine der abgeschlossenen Polizzen zum Abreifen gebracht werde. Zur "DEF GmbH" sei die entsprechende Vereinbarung vorgelegt worden. Betreffend der Verträge "GHI" bestätigte der steuerliche Vertreter die Richtigkeit des Nichtaufscheinens dieser im Vergleich mit der Begründung, dass sie vorher gekündigt worden seien, im Bestand der…
…Höhe der KU 1 betrafen, entschieden die Abgabenbehörden. Über Rechtsmittel, mit denen die Umlagepflicht dem Grunde oder dem Umfang nach (zB Feststellung von Tätigkeiten, die keine Kammermitgliedschaft begründeten) bestritten wurde, entschied der Präsident jener Landeskammer, bei der eine Mitgliedschaft bestand. Wurde in einem Rechtsmittel die…
…Höhe der KU 1 betrafen, entschieden die Abgabenbehörden. Über Rechtsmittel, mit denen die Umlagepflicht dem Grunde oder dem Umfang nach (zB Feststellung von Tätigkeiten, die keine Kammermitgliedschaft begründeten) bestritten wurde, entschied der Präsident jener Landeskammer, bei der eine Mitgliedschaft bestand. Wurde in einem Rechtsmittel die…
…Höhe der KU 1 betrafen, entschieden die Abgabenbehörden. Über Rechtsmittel, mit denen die Umlagepflicht dem Grunde oder dem Umfang nach (zB Feststellung von Tätigkeiten, die keine Kammermitgliedschaft begründeten) bestritten wurde, entschied der Präsident jener Landeskammer, bei der eine Mitgliedschaft bestand. Wurde in einem Rechtsmittel die…
…Höhe der KU 1 betrafen, entschieden die Abgabenbehörden. Über Rechtsmittel, mit denen die Umlagepflicht dem Grunde oder dem Umfang nach (zB Feststellung von Tätigkeiten, die keine Kammermitgliedschaft begründeten) bestritten wurde, entschied der Präsident jener Landeskammer, bei der eine Mitgliedschaft bestand. Wurde in einem Rechtsmittel die…
…dass dies bei einer GesBR nach Art einer stillen Gesellschaft iSd UGB anders sein sollte, sodass es auch hier keine (zivilrechtliche) Geschäftsführung und Vertretung dieser Innengesellschaft selbst geben kann. Nachdem der 2. Fall des § 81 Abs. 1 BAO erfüllt ist und die abgabenrechtlichen Pflichten der…
…Höhe der KU 1 betrafen, entschieden die Abgabenbehörden. Über Rechtsmittel, mit denen die Umlagepflicht dem Grunde oder dem Umfang nach (zB Feststellung von Tätigkeiten, die keine Kammermitgliedschaft begründeten) bestritten wurde, entschied der Präsident jener Landeskammer, bei der eine Mitgliedschaft bestand. Wurde in einem Rechtsmittel die…
…Höhe der KU 1 betrafen, entschieden die Abgabenbehörden. Über Rechtsmittel, mit denen die Umlagepflicht dem Grunde oder dem Umfang nach (zB Feststellung von Tätigkeiten, die keine Kammermitgliedschaft begründeten) bestritten wurde, entschied der Präsident jener Landeskammer, bei der eine Mitgliedschaft bestand. Wurde in einem Rechtsmittel die…
…Höhe der KU 1 betrafen, entschieden die Abgabenbehörden. Über Rechtsmittel, mit denen die Umlagepflicht dem Grunde oder dem Umfang nach (zB Feststellung von Tätigkeiten, die keine Kammermitgliedschaft begründeten) bestritten wurde, entschied der Präsident jener Landeskammer, bei der eine Mitgliedschaft bestand. Wurde in einem Rechtsmittel die…