…3). In den Vorjahren hebe sich sein Jahreseinkommen in ähnlicher Höhe bewegt (rd. Euro 30 Mio.). Zwei Verhältniszahlen sollten verdeutlichen, dass sich besagtes Hochzeitsgeschenk auf das Vermögen des GESCHENKGEBER weniger stark auswirke als ein übliches Gelegenheitsgeschenk (§ 15 Abs. 1 Z 11 ErbStG) bei einem Durchschnittsbürger…
…Ersparte darstellt, dann steht unter Hinweis auf die Lebensverhältnisse der Zuwendenden außer Zweifel, dass die Gewährung eines zinslosen Darlehens über 12 Jahre hindurch mit einem (reinen) Zinsverlust von insgesamt über 420.000 S das Ausmaß eines übliches Gelegenheitsgeschenkes an einen Neffen bei weitem übersteigt. Weiters…
…dass dieser der Zuwendung auch bedurfte. Weihnachtsgeschenke in Höhe von ATS 60.000.- stellen keine üblichen Gelegenheitsgeschenke dar und wurden daher in die Bemessungsgrundlage einbezogen." In den gegen diese Bescheide eingebrachten Berufungen bringt der Bw vor: "1. Der Bescheid nimmt sämtliche Zuwendungen meiner Eltern an…
üblicherweise nicht abgegolten werden. Naturalleistungen wie Verpflegung, Unterkunft, Bekleidung und übliche Gelegenheitsgeschenke stehen dem Anspruch auf Ausscheidung iSd. § 21 ErbStG nicht entgegen (vgl. Dorazil/Taucher, ErbStG4 (2001) § 21 Anm 4.8 b). Auch der Umstand, dass der Erblasser Pflegegeld bezogen hat, weist nicht darauf hin…
…geleistet wurde. Diese Behauptung ist insofern glaubhaft, da zwischen Lebensgefährten derartige Leistungen üblicherweise nicht abgegolten werden. Naturalleistungen wie Verpflegung, Unterkunft, Bekleidung und übliche Gelegenheitsgeschenke stehen dem Anspruch auf Ausscheidung iSd. § 21 ErbStG nicht entgegen (vgl. Dorazil/Taucher, ErbStG4 (2001) § 21 Anm 4.8 b). Auch…
…Dass die Berufungswerberin über 10 Jahre hindurch monatlich gleich hohe Überstundenleistungen erbracht haben soll, entspricht auch nicht den üblichen Gepflogenheiten und wird als Schutzbehauptung gewertet. Vor allem die zum Baugewerbe gehörende Installationsbranche unterliegt sehr stark saisonalen Schwankungen und ist ein derartig regelmäßiges Anfallen von Überstunden…
…wie Weihnachten, Jahreswechsel stellen nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen dar (VwGH vom 26.9.2000, 94/13/0260). Der Verwaltungsgerichtshof hat kleinere Sachgeschenke (Gelegenheitsgeschenke) an Klienten, Kunden oder sonstige Geschäftsfreunde im Übrigen auch schon zu den Aufwendungen der Lebensführung im Sinne des §…
…Um diese Versicherungsgeschäfte mit den Kunden durch meinen Mandanten auch entsprechend abschließen zu können, sind von meinem Mandanten natürlich auch die allgemein üblichen Werbeaufwendungen zu tätigen, welche bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. So hat mein Mandant seinen Kunden…
…vom 4. November 1998). Es bestehen Zweifel darüber, ob die Leistungen der Frau Josefine B. über das Ausmaß der in langjährigen Lebensgemeinschaften üblichen Gefälligkeitsdienste hinausgingen und somit eine volle fremde Arbeitskraft ersetzt wurde, was aber Voraussetzung für die Anwendung des § 21 ErbStG 1955 wäre. Aus…
…der Steuerpflichtige nachweist, dass die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt. Betrachtet man nun den Fall der Berufungswerberin, so ist als erstes festzuhalten, dass Gelegenheitsgeschenke, wie zum Beispiel Blumen oder Süßwaren, wenn sie nicht der Werbung dienen, entsprechend der…