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UFSW RV/1173-W/13Überwiegende Kostentragung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2013

…haushaltszugehörig. Gemäß § 2 Abs. 2 FLAG besteht Familienbeihilfenanspruch für nicht haushaltszugehörige Kinder nur dann, wenn der Anspruchswerber deren Unterhaltskosten überwiegend trägt. Für die Ermittlung der überwiegenden Kostentragung müssen die tatsächlichen Unterhaltskosten und der geleistete Unterhalt gegenübergestellt werden (vgl. z. B. UFS vom 26.6.2012…

UFSL RV/0208-L/12Überwiegende Kostentragung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2012

…Grund überwiegender Kostentragung zusteht, an Hand der rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten im Anspruchszeitraum zu beantworten. Der gesetzlich festgelegte Anspruchszeitraum für die Familienbeihilfe ist, wie sich den Regelungen des § 10 Abs. 2 und 4 FLAG 1967 klar entnehmen lässt, der Monat. Das Bestehen der überwiegenden Kostentragung…

UFSL RV/1276-L/11Überwiegende Kostentragung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2012

…Voraussetzung, dass keine Haushaltszugehörigkeit gegeben ist, kommt es auf die überwiegende Kostentragung an. Ihre Tochter hat mit 1.7.2010 mit dem Lebensgefährten eine eigene Wohnung bezogen und einen "eigenen Hausstand" gegründet, sodass sie unbestritten ab Juli 2010 zu keinem Elternteil mehr haushaltszugehörig ist. Es…

UFSI RV/0497-I/05überwiegende Kostentragung strittig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.11.2005

…nicht zum Haushalt der Bw. gehört habe. Auch habe die Bw. nicht überwiegend die Kosten des Unterhaltes des Kindes getragen. Die Familienbeihilfe und die Kinderabsetzbeträge seien daher zu Unrecht bezogen worden. Gegen den angeführten Rückforderungsbescheid erhob die Bw. form- und fristgerecht Berufung. In der Rechtsmittelschrift…

UFSW RV/0589-W/03überwiegende Kostentragung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2004

…Lernmittel) starken Schwankungen. Die gesamten Kosten beliefen sich (Monat Oktober) auf zumindest € 944,68. Mit der Begründung, es läge keine überwiegende Kostentragung seitens des Bw. vor, weil dem monatlichen Kostenbeitrag in Höhe von € 457,00 tatsächliche Unterhaltskosten von mehr als € 914,00…

UFSW RV/3074-W/11Familienbeihilfe - Überwiegende Kostentragung durch Kindesvater?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2012Teil 1/2

…Zahlungen nicht um freiwillige Leistungen handeln würde, welche bei der Beurteilung der überwiegenden Kostentragung überhaupt auszublenden seien. Zudem sei die dem bekämpften Abweisungsbescheid seitens des Finanzamtes zu Grunde gelegte Liste hinsichtlich der für die Tochter aufgewendeten Unterhaltskosten mangels ausreichender Information für den Bw. nicht nachvollziehbar…

UFSW RV/3074-W/11Familienbeihilfe - Überwiegende Kostentragung durch Kindesvater?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2012Teil 2/2

…welche eindeutig und zweifelsfrei nachgewiesen hätten, der Bw. hätte tatsächlich - so wie behauptet - zusätzlich zu seinen bereits nachgewiesenen Zahlungen weitere Geldmittel an seine Tochter überwiesen, welche in Summe zu einer überwiegenden Kostentragung durch den Bw. geführt hätten, wurden jedoch nicht vorgelegt. Das Vorbringen des Bw.…

UFSG RV/0202-G/11Überwiegende Kostentragung nur dann, wenn keine Haushaltszugehörigkeit vorliegt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2011

…wenn das Kind zu keinem Haushalt einer anspruchsberechtigten Person gehört, ist die Frage der Kostentragung relevant. Nur in diesem Fall steht nämlich die Familienbeihilfe der Person zu, die die Kosten des Unterhalts überwiegend trägt. Ein Kind, das sich außerhalb der gemeinsamen Wohnung der Familie aufhält…

UFSW RV/1618-W/08Überwiegende Kostentragung für in Polen - nicht im gemeinsamen Haushalt - lebende Kinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2011

…ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, so genügt die Glaubhaftmachung. Um die Frage der überwiegenden Kostentragung beurteilen zu können, wurde der Bw. ersucht Folgendes bekannt zu geben: - Wie hoch…

UFSF RV/0096-F/11Überwiegende Kostentragung: Berechnung nur möglich, wenn monatliche Unterhaltskosten des Kindes angegeben werden; Mitwirkungspflicht der Beihilfenwerberin/Berufungswerberin;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2011

…hat. Ich werde selbstverständlich die Familienbeihilfe vom 01.02.2010 - 30.04.2010 zurückbezahlen." Mit Ersuchen um Ergänzung vom 19. November 2010 wurde die Bw gebeten, einen Nachweis betreffend überwiegende Kostentragung für den Zeitraum ab 1. September 2007 bis lfd. für ihre Tochter zu erbringen…

UFSG RV/0107-G/10Überwiegende Kostentragung und Haushaltszugehörigkeit nach EU-Recht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.07.2010

…2. April 2009 hat der Unabhängige Finanzsenat der dagegen fristgerecht erhobenen Berufung unter der GZ RV/0073-G/09 stattgegeben, da die Unterhaltsleistungen für die beiden Kinder nach der (ungeprüft gebliebenen) Aktenlage weitaus überwiegend von der Berufungswerberin getragen wurden. Mit Erkenntnis vom 2. Februar 2009…

UFSF RV/0487-F/08Überwiegende Kostentragung, Haushaltszugehörigkeit, VO (EWG) Nr. 1408/71, Ermittlungsmängel;
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid28.05.2010

…und demzufolge keine Haushaltszugehörigkeit gegeben ist, reicht nach Art 1 lit f der VO in diesen Fällen die Tatsache der überwiegenden Kostentragung durch den Bw aus. In Verkennung der Rechtslage hat die Abgabenbehörde erster Instanz diesbezüglich keinerlei Sachverhaltsfeststellungen getroffen, sondern den angefochtenen Bescheid ausschließlich mit…

UFSG RV/0652-G/09Überwiegende Kostentragung bei Aufenthalt des Kindes im EU-Ausland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2010

…der Voraussetzung, dass er im streitgegenständlichen Zeitraum überwiegend zum Unterhalt für sein Kind beigetragen hat, die österreichische Familienbeihilfe grundsätzlich auch dann zusteht, wenn sich das Kind ständig im Gemeinschaftsgebiet aufgehalten hat. Ob eine überwiegende Kostentragung in dem für den vorliegenden Fall maßgeblichen Sinn vorliegt, hängt…

UFSG RV/0876-G/07Keine Familienbeihilfe ohne Haushaltszugehörigkeit und ohne überwiegende Kostentragung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.05.2008

…gehört. Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Da die Tochter des Berufungswerbers im maßgeblichen Zeitraum vom 1. Oktober…

UFSF RV/0075-F/04Unterhaltsleistung - überwiegende Kostentragung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2004

…20.6.1990, 89/13/0107). Da somit im Gegenstandsfall keine Angaben über die entscheidungsrelevanten Sachverhaltselemente gegeben wurden, welche eine Überprüfung der überwiegenden Kostentragung des Unterhaltes ermöglicht hätten, muss die Berufung als unbegründet abgewiesen und daher wie im Spruch ausgeführt entscheiden werden. Feldkirch, am 1…

UFSF RV/0032-F/04überwiegende Kostentragung, Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid22.07.2004

…Mai 2002 zur Gänze - aus welchen Gründen auch immer - aus dem Haushalt der Bw. ausgeschieden. Die Überprüfung der angeblich überwiegenden Kostentragung für ihren Sohn ab diesem Zeitpunkt sei entbehrlich gewesen. Einerseits sei der Sohn ab Mai 2002 bei einer anderen Person haushaltszugehörig, die somit gemäß …

UFSG RV/0758-G/11Differenzzahlung - überwiegende Kostentragung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2012

…zB. VwGH 21.3.1996, 93/15/0208) hängt die Feststellung der überwiegenden Kostentragung einerseits davon ab, wie hoch die gesamten Unterhaltskosten für ein Kind in einem bestimmten Zeitraum gewesen sind; und andererseits von der Höhe der im selben Zeitraum tatsächlich geleisteten Unterhaltsbeträge (vgl auch…

UFSL RV/0448-L/09Familienbeihilfe- überwiegende Kostentragung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2011

…Grund überwiegender Kostentragung zusteht, an Hand der rechtlichen und tatsächlichen Gegegebenheiten im Anspruchszeitraum zu beantworten. Der gesetzlich festgelegte Anspruchszeitraum für die Familienbeihilfe ist, wie sich den Regelungen des § 10 Abs. 2 und 4 FLAG 1967 klar entnehmen lässt, der Monat. Das Bestehen der überwiegenden Kostentragung…

UFSL RV/0467-L/09Familienbeihilfe - überwiegende Kostentragung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2011

…wer ihre Unterhaltskosten überwiegend trägt. Die Tochter des Berufungswerbers hat das Studium im Juni 2008 erfolgreich beendet. Unter Berücksichtigung des § 2 Abs. 1 lit. d FLAG 1967 ergibt sich daher, dass eine Prüfung der "überwiegenden Kostentragung" für die Zeit von März 2008 bis September 2008…

UFSL RV/0578-L/11Familienbeihilfe - überwiegende Kostentragung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2011

…Nur unter der Voraussetzung, dass keine Haushaltszugehörigkeit gegeben ist, kommt es auf die überwiegende Kostentragung an. Wie in der Berufung ausgeführt wird, hat die Tochter mit 1.7.2010 mit ihrem Lebensgefährten eine eigene Wohnung bezogen und einen "eigenen Hausstand" gegründet, sodass sie unbestritten ab…