…Putzfrau angestellt - reichen nicht aus, um der Kindesmutter die überwiegende Haushaltsführung abzusprechen. Genauso wenig kann auf Grund der Tatsache, dass sich der Bw. in Pension befindet, automatisch davon ausgegangen werden, dass er sich überwiegend um den Haushalt kümmert. Der Bw. konnte jedenfalls keinerlei Beweise erbringen…
…Kinder des Berufungswerbers nach den eigenen, mehrfach getätigten, Angaben der Kindsmutter spätestens Anfang Juni 2006 aus ihrem Haushalt ausgeschieden sind und daher in diesem Monat jedenfalls nicht mehr überwiegend ihrem Haushalt angehört haben, kann als nicht entscheidungsrelevant dahin gestellt bleiben, ob die drei Kinder dem…
…Elternteiles vor. Bis zum Nachweis des Gegenteils wird vermutet, dass die Mutter den Haushalt überwiegend führt." § 2a FLAG 1967 regelt den "Konkurrenzfall", der vorliegt, wenn das Kind dem gemeinsamen Haushalt beider Elternteile angehört, und stellt dabei auf die überwiegende Haushaltsführung ab. Auf die Rechtsfrage, welcher…
…seine eigene Einvernahme. 3.3 unzureichende Begründung: Der angefochtene Bescheid sei lediglich lapidar damit begründet worden, dass der im erstinstanzlichen Verfahren nicht vertretene Antragsteller offenbar den Beweis für die überwiegende Haushaltsführung nicht erbracht habe, und die Kindesmutter auf die Gewährung der Familienbeihilfe nicht verzichtet habe…
…2010, aus, dass L zwei Mal pro Woche bei ihm und fünf Mal bei der Mutter genächtigt hätte. Daraus ist aber für den Unabhängigen Finanzsenat erkennbar, dass die überwiegende Haushaltsführung bzw. -zugehörigkeit nicht nur vor Oktober 2009, sondern auch danach bei der Mutter gegeben war…
…2 FLAG 1967 (Haushaltszugehörigkeit) und § 2a Abs. 1 FLAG 1967 (überwiegende Haushaltsführung) ab. Gemäß dem Kommentar zu dieser Gesetzesstelle solle der Begriff "den Haushalt überwiegend führen" inhaltlich dem Begriff "ein Kind überwiegend betreuen" nahe kommen. Laut. Beschluss des Bezirksgerichts Innere Stadt vom 24.11.2009…
…Elternteiles vor. Bis zum Nachweis des Gegenteils wird vermutet, dass die Mutter den Haushalt überwiegend führt." § 2a FLAG 1967 regelt den "Konkurrenzfall", der vorliegt, wenn das Kind dem gemeinsamen Haushalt beider Elternteile angehört, und stellt dabei auf die überwiegende Haushaltsführung ab. Auf die Rechtsfrage, welcher…
…regelt § 2a FLAG den "Konkurrenzfall", der vorliegt, wenn das Kind dem gemeinsamen Haushalt beider Elternteile angehört, und stellt dabei auf die überwiegende Haushaltsführung ab. Auf die im Beschwerdefall anstehende Rechtsfrage, welcher Beihilfenanspruch vorgeht, wenn das Kind innerhalb eines Monates zeitlich hintereinander unterschiedlichen Haushalten angehört, kann…
…regelt § 2a FLAG den "Konkurrenzfall", der vorliegt, wenn das Kind dem gemeinsamen Haushalt beider Elternteile angehört, und stellt dabei auf die überwiegende Haushaltsführung ab. Auf die im Beschwerdefall anstehende Rechtsfrage, welcher Beihilfenanspruch vorgeht, wenn das Kind innerhalb eines Monates zeitlich hintereinander unterschiedlichen Haushalten angehört, kann…
…Elternteiles vor. Bis zum Nachweis des Gegenteils wird vermutet, dass die Mutter den Haushalt überwiegend führt." § 2a FLAG 1967 regelt den "Konkurrenzfall", der vorliegt, wenn das Kind dem gemeinsamen Haushalt beider Elternteile angehört, und stellt dabei auf die überwiegende Haushaltsführung ab. Auf die Rechtsfrage, welcher…
…wenn trotz doppelter Haushaltsführung eine überwiegende Rückkehr zum Familienwohnsitz erfolge. Beilage 1: Nachweis Heimfahrten | | 2003 | 2004 | 2005 | *) per Ende Juli | erforderliche Arbeitstage | 249 | 252 | 145 | | abzgl. Absenzen | 74 | 46 | 38 |…
…Ausgleichszahlung. Der UFS geht davon aus, dass im vorliegenden Fall seit November 2009 eine gemeinsame Haushaltsführung des Bw mit A. oder bis zum Beginn der gemeinsamen Haushaltsführung zumindest überwiegende Kostentragung durch den Bw vorliegt. Der Bw hat daher im Streitzeitraum nach § 2 Abs 2 FLAG…
…angeführten Beschränkungen der § 16 Abs 1 Z 6 und § 20 Abs 1 Z 2 lit e EStG. Eine beruflich bedingte, doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn bzw. solange die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort oder in die Nähe der Arbeitsstätte unzumutbar ist. Die Unzumutbarkeit kann…
…04, wo überdies eine Nutzungsmöglichkeit aus eigenem Recht wie zB Eigentum oder Miete und überwiegende Kostentragung des Haushalts gefordert wird; BFH 14.6.2007, VI R 60/05, wonach ein eigener Hausstand ebenfalls nicht unterhalten wird, wenn der Arbeitnehmer die Haushaltsführung nicht zumindest mitbestimmt, sondern…
…verhalfen. Nach der angeführten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (s. nochmals das Erkenntnis 99/14/0340) kommt es hinsichtlich der Werbungskosteneigenschaft von Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten vor allem darauf an, dass die tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort zum Familienwohnsitz wegen der Entfernung nicht zumutbar ist. Diese…
…Daraus ist aber klar erkennbar, dass eine gemeinsame Haushaltsführung zwischen Mutter und Sohn nicht vorliegt. Hieran ändert auch nichts, dass die Mutter für den Sohn kocht und wäscht. Somit ist entscheidend, wer iSd § 2 Abs. 2 FLAG überwiegend die Unterhaltskosten für das Kind trägt. 2…
…jedoch Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Gemäß § 2 Abs. 5 FLAG 1967 gehört ein Kind dann zum Haushalt einer Person, wenn es bei einheitlicher Haushaltsführung eine Wohnung mit dieser…
…dass die Kinder zum Haushalt des Kindesvaters gehörten. Der Umstand, dass von der Mutter überwiegend finanzielle Aufwendungen getragen werden, begründet nur dann einen Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person diesen Anspruch wegen gemeinsamer Haushaltsführung hat. Dies trifft aber im Streitfall nicht zu. Hinzuweisen ist…
…nicht überwiegend im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum zurückgelegt hat. Der Pendlerpauschale steht somit auch nicht zu. Die Einkommensteuer wird somit unter Anlehnung der Berufungsvorentscheidung vom 4. Oktober 2012 berechnet. Die Bemessungsgrundlagen sind aus der Beilage ersichtlich. Die Werbungskosten für die doppelte Haushaltsführung und die Familienheimfahrten sowie auch…
…04, wo überdies eine Nutzungsmöglichkeit aus eigenem Recht wie zB Eigentum oder Miete und überwiegende Kostentragung des Haushalts gefordert wird; BFH 14.6.2007, VI R 60/05, wonach ein eigener Hausstand ebenfalls nicht unterhalten wird, wenn der Arbeitnehmer die Haushaltsführung nicht zumindest mitbestimmt, sondern…