…die Berufungswerberin die Berufung mit der Begründung, dass sie als öffentlich-rechtliche Körperschaft eines Mitgliedslandes der Europäischen Union unter die Gebührenbefreiung des § 2 Z 2 GebG falle. Als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 4 Sozialgesetzbuch V) habe die…
…nicht jedoch sie auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Nach den Gesetzesmaterialien hat die Befreiung folgenden Zweck: Zuwendungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften, zu denen auch Stiftungen, Anstalten und Fonds als juristische Personen des öffentlichen Rechtes zählen, verfolgen grundsätzlich die Förderung der Allgemeinheit. Diese Zuwendungen sollen daher von…
…3 UStG 1994 sind die Körperschaften öffentlichen Rechts nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (§ 2 des Körperschaftsteuergesetzes 1988) gewerblich oder beruflich tätig. Als Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt jedoch stets die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. Gemäß …
…zeigt keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides auf, zumal die Qualifikation einer bestimmten Tätigkeit als Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn nicht auf Unternehmen bestimmter Rechtsform beschränkt ist und daher können sowohl Körperschaften des Privatrechts als auch öffentlich-rechtliche Körperschaften betroffen sein. Damit übernimmt der VwGH die Rechtsprechung…
…in der Rechtsordnung des öffentlichen Rechts begründete Hoheitsakte setzt. Nicht jedoch dann, wenn sich eine öffentlich-rechtliche Körperschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben der gleichen Mittel des Abschlusses von Rechtsgeschäften bedient, wie sie die private Rechtsordnung jedermann zur Verfügung stellt. Die Körperschaft öffentlichen Rechts muss also…
…des § 2 KStG 1988 gelten als Betriebe gewerblicher Art im Sinne des Umsatzsteuergesetzes jedoch stets Wasserwerke, Schlachthöfe, Anstalten zur Müllbeseitigung und zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen sowie die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften (§ 2 Abs 3 UStG 1994). Das heißt…
…Art im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gelten jedoch stets - Wasserwerke, - Schlachthöfe, - Anstalten zur Müllbeseitigung und - zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen sowie - die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. Nach § 10 Abs. 1 UStG 1994 beträgt die Steuer für jeden steuerpflichtigen Umsatz 20…
…gewerblich oder beruflich tätig. Als Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten jedoch stets - Wasserwerke, - Schlachthöfe, - Anstalten zur Müllbeseitigung und - zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen sowie - die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. Hoheitliche Tätigkeiten bilden nach § 2 KStG keinen…
…beruflich tätig. Als Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten jedoch stets - Wasserwerke, - Schlachthöfe, - Anstalten zur Müllbeseitigung und - zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen sowie - die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. Zufolge § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994, BGBl…
…Spülwasser und Abfällen sowie die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. Körperschaften öffentlichen Rechts sind daher mit den in § 2 Abs. 3 UStG angeführten Tätigkeiten Unternehmer. Diese Einbeziehung von Tätigkeiten der öffentlichen Hand in den Unternehmensbereich hat vor allem die Kostenneutralität der…
…Bundesgesetzes gelten jedoch stets Wasserwerke, Schlachthöfe, Anstalten zur Müllbeseitigung und zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen sowie die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. Im gegenständlichen Fall argumentiert der Bw., dass es sich bei der von ihm ausgeübten Tätigkeit der "Berechnung, Vorschreibung…
…des § 2 KStG 1988 gälten als Betriebe gewerblicher Art im Sinne des Umsatzsteuergesetzes jedoch stets Wasserwerke, Schlachthöfe, Anstalten zur Müllbeseitigung und zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen sowie die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften (§ 2 Abs. 3 UStG 1994). Das heiße…
…des Körperschaftsteuergesetzes 1988 von der Körperschaftsteuer befreit sind, und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Als Betrieb gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt jedoch stets die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft öffentlichen…
…Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Als Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt jedoch stets die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. Gemäß § 2 Abs. 1 KStG 1988 ist Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts jede Einrichtung, die - ausschließlich…
…Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Als Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt jedoch stets die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. Gemäß § 2 Abs. 1 KStG 1988 ist Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts jede Einrichtung, die | …
…Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Als Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt jedoch stets die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. Gemäß § 2 Abs. 1 KStG 1988 ist Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts jede Einrichtung, die | …
…§ 2 KStG gegeben und komme auch eine Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch eine öffentlich-rechtliche Körperschaft iSd § 2 Abs 3 UStG nicht in Betracht. Im vorliegenden Fall werde aber bei der tatsächlichen Entrichtung der Tagesgebühr in Höhe von EUR 150,-- für die Benützung der…
…Bundesliga nicht zuzurechnen. Es liegt auch kein fiktiver USt-BgA im Ausmaß der Bundesligaüberlassung vor. Zu den fiktiven BgA des § 2 Abs 3 UStG zählt auch die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. Dabei ist festzuhalten, dass nach VwGH 3.9.2008…
…Körperschaften öffentlichen Rechts nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (§ 2 des Körperschaftsteuergesetzes 1988) gewerblich oder beruflich tätig. Als Betrieb gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt jedoch stets die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. Ein Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft…
…erläuterten ruinösen österreichischen steuerlichen Wettbewerbssituation resultiert auch, dass es nunmehr hinsichtlich mit der Dienstleistung der Notrufzentralentätigkeit, nahezu zu einer Stagnation der Kundenzugänge des Berufungswerbers gekommen ist, da sogenannte Trägervereine ( auch Wohlfahrtsdienste oder ambulante soziale Dienste genannt, sowie auch öffentlich rechtliche Körperschaften - ALSO DER STAAT SEBST !!!!…