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UFSG RV/0373-G/02selbstständige oder nichtselbstständige Tätigkeit eines als Prokurist tätigen, mit 10% an einer GesmbH beteiligten Wirtschaftstreuhänders
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2005

…das Gesamtbild der Verhältnisse sei, wobei die für und gegen die Selbstständigkeit sprechenden Verhältnisse gegeneinander abgewogen werden müssen. Nachdem die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit und somit das verwirklichte Geschehen in seiner äußeren Erscheinungsform im Sinne des Erkenntnisses des VwGH vom 23.3.1983, 82/13/0063…

UFSL RV/0346-L/03Absetzung für Abnutzung (AfA) bei Vorbehaltsfruchtgenuss (Nettofruchtgenuss)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2005

…wirtschaftlichen Betrachtungsweise gesehen. Gerade bei der wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist gemäß § 21 Abs. 1 BAO der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform maßgebend. Wird somit das wirtschaftliche Eigentum förmlich mit Vertrag eingeräumt, ist dennoch inhaltlich nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt zu prüfen, ob tatsächlich…

UFSW RV/0837-W/07Zuwendung von Betriebsvermögen durch den keine Gewinneinkünfte beziehenden Vater
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2007

…aus Gewerbebetrieb bezog. Auf Grund des § 21 Abs. 1 BAO ist für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Dabei darf nicht übersehen werden, dass diese Bestimmung keine Regel zur Auslegung von Steuergesetzen…

UFSW RV/3037-W/11Rückvergütung der Normverbrauchsabgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.09.2012

…Umsetzung dieses Prinzips. Gemäß § 21 BAO ist bei der Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen grundsätzlich vom wahren wirtschaftlichen Gehalt und nicht von der äußeren Erscheinungsform des Sachverhaltes auszugehen. Weichen die äußere Erscheinungsform eines Sachverhaltes und dessen wirtschaftlicher Gehalt voneinander ab, so ist Erstere für die Abgabenerhebung unbeachtlich…

UFSW RV/4246-W/02Übergabe von Betriebsvermögen? Wirtschaftliche Betrachtung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2005

…Zuwendenden bereichert wird. Auf Grund des § 21 Abs. 1 BAO ist für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Dabei darf nicht übersehen werden, dass diese Bestimmung keine Regel zur Auslegung von Steuergesetzen…

UFSW RV/2519-W/10Fremdunübliche Vermietung eines Seehauses an 81jährige Mutter des Abgabepflichtigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2012Teil 2/2

…Vereinbarung beruht. Für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise gemäß § 21 Abs. 1 BAO der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Nach § 167 Abs. 2 BAO hat die Abgabenbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier…

UFSL RV/0284-L/04Anwendung der Differenzbesteuerung nach Ankauf eines geleasten Fahrzeuges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2008Teil 2/2

…wenn dort festgelegt wurde, dass "für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgeblich ist". Die wirtschaftliche Betrachtungsweise ist ein Element der teleologischen Interpretation. Der Gesetzgeber kann sich in Abgabengesetzen sowohl der Verwendung…

UFSG RV/0527-G/13umfassende Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid09.12.2013

…wirtschaftlichen Betrachtungsweise gesehen. Gerade bei der wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist gemäß § 21 Abs. 1 BAO der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform maßgebend. Wird somit das wirtschaftliche Eigentum förmlich mit Vertrag eingeräumt, ist dennoch inhaltlich nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt zu prüfen, ob tatsächlich…

UFSG RV/0526-G/13umfassende Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid09.12.2013

…wirtschaftlichen Betrachtungsweise gesehen. Gerade bei der wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist gemäß § 21 Abs. 1 BAO der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform maßgebend. Wird somit das wirtschaftliche Eigentum förmlich mit Vertrag eingeräumt, ist dennoch inhaltlich nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt zu prüfen, ob tatsächlich…

UFSW RV/3111-W/12Rückerstattung Kapitalertragsteuer bei einer Inflationsanleihe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.03.2013

…ihm erzielten (steuerfreien) Spekulationsgewinn als Zinsen angesehen. Sinn und Zweck der wirtschaftlichen Betrachtungsweise sei es, den wahren wirtschaftlichen Gehalt eines Vorganges und nicht die äußere Erscheinungsform der Besteuerung zu unterziehen. Der Verkauf von Wertpapieren stünde dem Eigentümer jederzeit frei. Gewinne (Vermögensvermehrung) aus Wertpapierverkäufen seien im…

UFSW RV/2992-W/08Zurechnung von Einkünften an den "tatsächlichen Machthaber"?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2012

… 21 Abs. 1 BAO ist für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Die einkommensteuerrechtliche Einkünfteermittlung ist vom Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise beherrscht. Soweit das Gesetz nicht ausdrücklich auf eine zivilrechtliche Grundlage verweist…

UFSG RV/0680-G/09Illegale Beschäftigung eines polnischen Staatsangehörigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2011

…Beurteilung, ob eine Beschäftigung im Sinn des § 2 Abs. 2 AuslBG vorliegt, der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhalts maßgebend ist (§ 2 Abs. 4 AuslBG). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs handelt es sich bei Tätigkeiten, wie sie der Berufungswerber ausübte (Verspachtelarbeiten…

UFSK RV/0224-K/06Arbeitnehmereigenschaft griechischer Steinmetze
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.12.2010Teil 1/2

…81, an Dienstgeberbeitrag von € 2.464,09 sowie an Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag von € 240,94. Begründend wurde im Prüfungsbericht ausgeführt, dass für die Beurteilung von Sachverhalten in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes (z.B. Werkvertrag…

UFSG RV/0836-G/10Körperschaftsteuer: Porsche als Betriebsvermögen einer GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid27.01.2011

…Porsche um ein Fahrzeug handle, das "durch seine Bauart und äußere Erscheinungsform bei einem Dachdeckerunternehmen nicht von vornherein als notwendiges Betriebsvermögen" angesehen werden könne. Auch wenn die Bauart und die äußere Erscheinungsform für die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen nicht maßgebend sei, so lasse sie jedoch die…

UFSG RV/0101-G/09Zulassung zum Verkehr im Inland - Vermietung an im Ausland ansässige Mieter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.10.2010

…die Normverbrauchsabgabe Gültigkeit. Angesichts der wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Sinne des § 21 BAO sei der Beurteilung der Vergütung von Abgaben der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes zugrunde zu legen. Werde im vorliegenden Fall der wahre wirtschaftliche Gehalt isoliert, so zeige sich…

UFSW RV/4257-W/09Keine Abzinsung bei Vereinbarung eines Gesamtkaufpreises - Rechtmäßige Erlassung eines Bescheides trotz vorhergehender Selbstberechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.09.2010

…ein Barkaufpreis ist, zusätzlich dazu Übernahme des bestehenden Wohnbauförderungsdarlehens. Bei der Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Bei der Formulierung des Kaufpreises zunächst ausgehend von einem "Pauschalkaufpreis" meinten die Parteien, dass darin…

UFSW RV/4009-W/09Keine Abzinsung bei Vereinbarung eines Gesamtkaufpreises - Rechtmäßige Erlassung eines Bescheides trotz vorhergehender Selbstberechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.09.2010

…dass Gegenleistung ein Barkaufpreis ist, zusätzlich dazu Übernahme des bestehenden Wohnbauförderungsdarlehens. Bei der Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Bei der Formulierung des Kaufpreises zunächst ausgehend von einem "Pauschalkaufpreis" meinten die Parteien…

UFSW RV/4010-W/09Keine Abzinsung bei Vereinbarung eines Gesamtkaufpreises - Rechtmäßige Erlassung eines Bescheides trotz vorhergehender Selbstberechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.09.2010

…dass Gegenleistung ein Barkaufpreis ist, zusätzlich dazu Übernahme des bestehenden Wohnbauförderungsdarlehens. Bei der Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Bei der Formulierung des Kaufpreises zunächst ausgehend von einem "Pauschalkaufpreis" meinten die Parteien…

UFSW RV/4011-W/09Keine Abzinsung bei Vereinbarung eines Gesamtkaufpreises - Rechtmäßige Erlassung eines Bescheides trotz vorhergehender Selbstberechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.09.2010

…dass Gegenleistung ein Barkaufpreis ist, zusätzlich dazu Übernahme des bestehenden Wohnbauförderungsdarlehens. Bei der Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Bei der Formulierung des Kaufpreises zunächst ausgehend von einem "Pauschalkaufpreis" meinten die Parteien…

UFSW RV/4015-W/09Keine Abzinsung bei Vereinbarung eines Gesamtkaufpreises - Rechtmäßige Erlassung eines Bescheides trotz vorhergehender Selbstberechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.09.2010

…dass Gegenleistung ein Barkaufpreis ist, zusätzlich dazu Übernahme des bestehenden Wohnbauförderungsdarlehens. Bei der Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Bei der Formulierung des Kaufpreises zunächst ausgehend von einem "Pauschalkaufpreis" meinten die Parteien…