…auf Grund der Feststellungen des Prüfers im Bericht vom 20. Dezember 2000 von einer dem Bw. anzulastenden Verletzung der Überwachungspflicht gegenüber dem zweiten Geschäftsführer aus. Der Bw. hat bereits in der Ergänzung der Berufung beantragt, diesbezüglich den Geschäftsführer T und den steuerlichen Vertreter der Gesellschaft…
…nur dann ein die Wiedereinsetzung rechtfertigendes Ereignis im Sinne des § 308 BAO dar, wenn der Vertreter entsprechende organisatorische Vorsorgen zur Verhinderung der Fehlleistung getroffen hat und er den ihm zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflichten dem Kanzleipersonal gegenüber nachgekommen ist (vgl. Ritz, BAO-Kommentar³…
…telefonische Kontaktaufnahme mit dieser) zu überzeugen, andererseits er aber sehr wohl entsprechende organisatorische Vorsorgen zur Verhinderung von Fehlleistungen in seinem Kanzleibetrieb zu treffen und darüber hinaus auch den ihm zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflichten seinem Kanzleipersonal, zu deren Aufgaben üblicherweise auch das Kouvertieren…
…Abs. 1 VbVG ist eine zugunsten des Verbandes eingetretene Bereicherung nicht unabdingbare Voraussetzung für den Eintritt der Verbandsverantwortlichkeit. Bei gegebener Verletzung der den Verband treffenden Offenlegungs- und Überwachungspflichten ist eine Verantwortung des Verbandes für Taten seines Geschäftsführers bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 3 Abs…
…Damit erweist sich die Verantwortung des Berufungswerbers in der Berufung des Rechtsvertreters vom 2.5.2006 als glaubwürdig. Die Beauftragung eines Wirtschaftstreuhänders mit der Wahrnehmung der Abgabenangelegenheiten vermag den Geschäftsführer zwar nicht zu exkulpieren, wenn er seinen zumutbaren Informations- und Überwachungspflichten nicht nachkommt (Ritz, BAO³…
…nichts unternehme, um Abhilfe zu schaffen. Im gegenständlichen Fall hätten ihm triftige Gründe die Erfüllung der Überwachungspflicht unmöglich gemacht. Er habe sich regelmäßig bei seinem Mitgesellschafter und Mitgeschäftsführer KS nach den wirtschaftlichen Angelegenheiten und insbesondere auch nach der Erfüllung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen erkundigt. Dabei sei…
…2005 fristgerecht zu melden bzw. abzuführen. Weiters wurde auf allfällige Überwachungspflichten des Bw in Bezug auf den Steuerberater F und Personen die mit Buchhaltungsaufgaben betraut waren hingewiesen. Festgestellt wurde, dass der Bw über die Steuerpflicht der internen Verrechnungen Bescheid gewusst habe, weil Entwicklungskosten bereits 2004…
…Wiedereinsetzung rechtfertigendes Ereignis dar, wenn der Vertreter entsprechende organisatorische Vorsorgen zur Verhinderung der Fehlleistung getroffen habe und den ihm zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflichten dem Kanzleipersonal gegenüber nachgekommen sei. Der steuerliche Vertreter müsse daher die Organisation seines Kanzleibetriebes so einrichten, dass die richtige…
…Die Buchhaltung sei auf Wunsch des Mehrheitsgesellschafters bereits am 30. Juni 2001 an die H-GmbH (Mehrheitsgesellschafter) ausgelagert worden. Der Bw sei seinerseits seinen Kontroll- und Überwachungspflichten nachgekommen. Es sei aber zu berücksichtigen, dass die Liquiditätslage der F-GmbH nicht aufrecht zu erhalten gewesen sei…
…vorsätzlichen Abgabenverkürzung könne daher keine Rede sein. Dem Beschwerdeführer könne auch nicht angelastet werden, dass er allenfalls irgendwelche Überwachungspflichten gegenüber seiner Frau vernachlässigt habe, da sie bis dato sämtliche steuerlichen Angelegenheiten als Agenden übernommen habe und für ihn keinerlei Anlass bestanden habe, daran zu zweifeln…
…gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Zudem seien die steuerlichen Agenden an eine fachspezifische Mitarbeiterin übertragen worden. Bei Betrauung Dritter mit den abgabenrechtlichen Pflichten bestehe die Haftung vor allem bei der Verletzung von Auswahl- und Überwachungspflichten. Der Vertreter habe das Personal in solchen Abständen zu überwachen, die es…
…J. beantragt. Der Bw. habe sich einer gewerblichen Buchhalterin bedient und sei seinen Überwachungspflichten nachgekommen und zum Zeitpunkt der Fälligstellung der Abgaben sei die Finanzsituation der Gesellschaft so schlecht gewesen, dass keinerlei Zahlungen mehr an die Abgabenbehörde oder an sonstige Gläubiger getätigt werden konnten. Bereits…
…vorsätzlichen Abgabenverkürzung könne daher keine Rede sein. Dem Beschwerdeführer könne auch nicht angelastet werden, dass er allenfalls irgendwelche Überwachungspflichten gegenüber seiner Frau vernachlässigt habe, da sie bis dato sämtliche steuerlichen Angelegenheiten als Agenden übernommen habe und für ihn keinerlei Anlass bestanden habe, daran zu zweifeln…
…und die Lohnverrechnung von der Fa. X GmbH & Co KG vorgenommen wurden, vermag auch die Beauftragung eines Wirtschaftstreuhänders oder Steuerberater mit der Wahrnehmung der Abgabenangelegenheiten den Vertreter nicht zu exkulpieren, wenn er seinen zumutbaren Informations- und Überwachungspflichten nicht nachkommt (Ritz, BAO³, § 9 Tz 13 mit…
…aber überzeugen müssen, dass der gegenständliche Haftungsbescheid von seinem steuerlichen Vertreter fristgerecht beeinsprucht werde, da die Beauftragung eines Steuerberaters den Abgabenschuldner nicht von seinen Informations- und Überwachungspflichten entbinden würde. In der dagegen am 23. August 2006 rechtzeitig eingebrachten Berufung beantragte der Bw. die Durchführung einer…
…98/15/0159; 21.10.2003, 2001/14/0099). Dass der Bw. diesen Überwachungspflichten nicht nachgekommen ist, ergibt sich nicht nur aus seinem Vorbringen, wonach er davon ausgegangen sei, dass unumgängliche Maßnahmen von der Buchhaltung erfüllt würden, sondern auch aus der Aktenlage (Buchungsabfrage des Abgabenkontos…
…gehandelt und sei davon ausgegangen, dass unumgängliche Maßnahmen von der Buchhaltung erfüllt werden, kann ihn nicht exkulpieren, wenn er seinen zumutbaren Informations- und Überwachungspflichten nicht nachkommt. Der Vertreter hat beauftragte Personen nämlich zumindest in solchen Abständen zu überwachen, die es ausschließen, dass ihm Steuerrückstände verborgen…
…eingeschränktem Umfang - geschlossen werden kann. Auch die Beauftragung eines Wirtschaftstreuhänders mit der Wahrnehmung der Abgabenangelegenheiten vermag den Bw. nicht zu exkulpieren, wenn er seinen zumutbaren Informations- und Überwachungspflichten nicht nachkommt. Der Vertreter hat beauftragte Personen nämlich zumindest in solchen Abständen zu überwachen, die es ausschließen…
…durch den Geschäftsführer an einen Dritten befreit den Geschäftsführer keinesfalls von seiner Haftung; insbesondere kann in einem solchen Fall die Verletzung von Auswahlpflichten und Überwachungspflichten Haftungsfolgen nach sich ziehen. Mit welchen konkreten Maßnahmen der Geschäftsführer seiner Überwachungspflicht entspricht, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab…
…darauf verwiesen, dass die fingierten Rechnungen auf das Privatkonto des R.K. geflossen wären und in der Buchhaltung der GmbH die Bezahlung der offiziellen Rechnungsnummern bar über die Kassa erfolgt wäre. Der Amtsbeauftragte sehe in der Vernachlässigung der Überwachungspflicht die schuldhafte Pflichtverletzung. Der Bw. hätte…