Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat (Wien) 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Herbert Frantsits und KomzlR. Gottfried Hochhauser als weitere Mitglieder des Senates in…
…in zu geringem Ausmaß an die Abgabenbehörde entrichtet wurden, kann nach den Verfahrensergebnissen nicht erbracht werden. Das eventuelle Vorliegen der vom Bw. im Rahmen des Berufungsverfahrens eingeräumten Überwachungsfahrlässigkeit hinsichtlich der von ihm beauftragen Erfüllungsgehilfen wurde, weil nicht tatbestandsrelevant, keiner näheren Überprüfung unterzogen. Mangels Erweisbarkeit bzw…
…welche die Annahme einer vorsätzlichen Nichtentrichtung der verfahrensgegenständlichen Lohnabgaben durch den Bw. rechtfertigen würden. Ob dem Bw. eine Überwachungsfahrlässigkeit zum Vorwurf gemacht werden kann, war im gegenständlichen Fall keiner weiteren Überprüfung zu unterziehen, weil die fahrlässige Nichtentrichtung von monatlichen Selbstbemessungsabgaben vom Finanzstrafrecht nicht unter Sanktion…
…dass die tatgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen und Lohnabgaben nicht bis zum 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet wurden. Die auf das Vorliegen einer Überwachungsfahrlässigkeit gerichtete und eine vorsätzliche Handlungsweise in Abrede stellende Rechtfertigung des Bw. kann seitens des Unabhängigen Finanzsenates in Anbetracht der oben festgestellten völligen Negierung sämtlicher…
…vom 8. Juli 2002 ist ersichtlich, dass seitens des Finanzamtes für den 23. Bezirk Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz dabei nicht von einer die Schuld ausschließenden Unzurechnungsfähigkeit des Bw. ausgegangen wurde, sondern vielmehr von einer Überwachungsfahrlässigkeit, welche darin gelegen ist, dass der Bw. die für…
…1 lit. a FinStrG kann daher aufgrund der vorliegenden Beweisergebnisse nicht erwiesen werden. Eine eventuelle Überwachungsfahrlässigkeit des Bw. wäre im Zusammenhang mit dem gegenständlich angeschuldigten Delikt nicht tatbestandsrelevant und war daher nicht näher zu untersuchen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Andrea Ornig sowie die Laienbeisitzer Dr. Otmar Donnerer und Ing. Franz Großschädl als weitere Mitglieder des Senates…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Karl Penninger und Dr. Ernst Grafenhofer als weitere Mitglieder des Senates in…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Richard Tannert sowie die Laienbeisitzer Mag. Heidi Blum und Ing. Anton Eberl als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen AG, ehemals Geschäftsführer, nunmehr Pensionist, geb. am 19XX, whft. in L, vertreten durch die Deixler Mühlschuster Rechtsanwälte GesmbH, 4600 Wels, Spitalhof 3a…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 2 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Dr. Kurt Dellisch und Dir. Heinrich Jäger als weitere Mitglieder des Senates in der…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 5 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Robert Huber, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat MMag. Dr. Roland Schönauer sowie die Laienbeisitzer Mag. Harald Österreicher und Kommerzialrat Otto Trunner als weitere Mitglieder des…