…bedeutet dies, dass die Bw., die jedenfalls partielle Gesamtrechtsnachfolgerin der abspaltenden Gesellschaft ist, die Anschaffungskosten der laut Übertragungsbilanz übernommenen Wirtschaftsgüter der letzten drei Wirtschaftsjahre (ist gleich Kalenderjahre, weil der Bilanzstichtag für beide Gesellschaften der 31. Dezember ist) in die Vergleichsrechnung mit einbeziehen muss. Der erstmals…
…Aktivvermögen, das mehreren Vermögensbereichen dient, kann einem von diesen zugeordnet werden. Für die Abspaltung sind steuerrechtlich folgende Bilanzen zu erstellen: eine Schlussbilanz bzw. eine (steuerrechtlich) so genannte Übertragungsbilanz, die das auf die Rechtsnachfolger jeweils übergehende Vermögen einschließlich der rückwirkend vorgenommenen Vermögensveränderung darstellt, sowie einer Restbilanz…
…Firma KG......Zur Durchführung dieses Zusammenschlusses überträgt die Firma Bw. ihr Vermögen mit allen Rechten und Verbindlichkeiten als Gesamtsache auf der Grundlage der zum 31.03.2000 erstellten Zusammenschlussbilanz (= Übertragungsbilanz), welche ebenso wie die zum 31.03.2000 erstellten Schlussbilanz für den gesamten Betrieb…
…E.B. sei daran interessiert, den Geschäftsbetrieb wieder aufzunehmen und die Kosten für eine Neugründung zu sparen. Eine in den Notariatsakten vom 29. April 1994 bezeichnete und zu diesem Stichtag erstellte Übertragungsbilanz konnte seitens der Bw. nicht vorgelegt werden. Die Bilanz der Bw. zum 31…
…den 1. Jänner 1993, 0.00 Uhr, vorliegenden Übertragungsbilanz ausgewiesenen Werten, sohin mit allen Aktiven und Passiven einschließlich stiller Reserven mit einem positiven Verkehrswert zum Übertragungsstichtag 31. Dezember 1992 gegen ausschließliche Gewährung der in diesem Vertrag vereinbarten Gesellschafterrechte unter einem Beteiligungsverhältnis von 50 % ein. Die…
…0.00 Uhr, vorliegenden Übertragungsbilanz ausgewiesenen Werten, sohin mit allen Aktiven und Passiven einschließlich stiller Reserven mit einem positiven Verkehrswert zum Übertragungsstichtag 31. Dezember 1992 gegen ausschließliche Gewährung der in diesem Vertrag vereinbarten Gesellschafterrechte unter einem Beteiligungsverhältnis von 50 % ein. Die Einbringung erfolgte zu Buchwerten…
…§ 34 Tz 1). Gegenständlich wurde die Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft zum 31.12.2000, die Eröffnungs- und Übertragungsbilanz der Berufungsführerin zum 1.1.2001 erstellt. Bilanzstichtag ist jeweils der 31. Dezember. Demzufolge sind hinsichtlich des vor dem Spaltungsstichtag liegenden Jahres 2000 die von der übertragenden…
…Aufgrund der inzwischen verstrichenen Zeit würden der Bw. viele Informationen nicht mehr vorliegen. Anlässlich der mit 7. Juli 1994 erfolgten Abtretung von Geschäftanteilen der Bw. sei weder eine Übertragungsbilanz, noch eine Inventur vorgelegen. Es liege der Bw. aber eine Abschlussbilanz zum 31. Dezember 1994 vor…
…Bilanzverlust von -2,985.994,20 S bzw. einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von -2,735.994,20 S aus. In die Übertragungsbilanz zum 31. 7.1997 wurde ein "steuerneutraler Übertragungsausgleichsposten" von 2,835.994,20 S eingestellt, woraus sich ein "Übertragungswert" des Betriebes…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der RILG, vertreten durch KAT, vom 29. November 2010 und 31. Mai 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes L vom 24. November 2010 und 4. Mai 2012 betreffend Feststellungsbescheide Gruppenmitglied 2005 und 2006 entschieden: Die Berufungen werden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der W, x, vertreten durch Freshfields Bruckhaus Deringer LLP 1010 Wien, Seilergasse 16 vom 3. Oktober 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 1. bzw. 3 September 2008 betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2001…
Ergänzend wird angemerkt, dass § 9 Abs. 5 EStG 1988 festlegt, dass der Teilwert von Verbindlichkeits- und Verlustrückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr mit 80% anzusetzen sind, der maßgebliche Teilwert aber ohne Vornahme von Abzinsungen zu ermitteln ist. Aufgrund des Gesetzes wäre bei…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Eveline Umgeher, Witwerfortbetrieb DI Franz Umgeher, Wirtschaftstreuhänder, 1110 Wien, Mautner Markhofgasse 13-15/5/23, vom 26. September 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 21. und 22. Bezirk vom 20. September…
Ergänzend wird angemerkt, dass § 9 Abs. 5 EStG 1988 festlegt, dass der Teilwert von Verbindlichkeits- und Verlustrückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr mit 80% anzusetzen sind, der maßgebliche Teilwert aber ohne Vornahme von Abzinsungen zu ermitteln ist. Aufgrund des Gesetzes wäre bei…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch F&C.Wirtschpr.GmbH, vom 26. März 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk vom 13. Dezember 2001 betreffend Körperschaftsteuer 1998 im Beisein der Schriftführerin xxx nach der am 10…
Giebel u. Seitenw. | WD, Gipskarton, 1 x gesp. | 115 m² | á | 65,-- | 7.475,-- | Zwischenwände | Ständer, WD, Gipskarton | 221 m² | á | 107,-- | 23.647,-- | Umbau Binder | Stahlrahmen u. Holz | 4 Stk…
Zunächst wurde im Rahmen der Ermittlungen der PASt versucht, den Sachverhalt hinsichtlich der vom Bw. behaupteten Umstände zu klären. Die hierbei an den Bw. gerichteten Fragen wurden von diesem jedoch nicht vollständig beantwortet (siehe Niederschriften vom 19. März 1997, 4. März 1997, 19. März 1998…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der V. RNF, 1100 Wien, X., vom 22. Februar 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 18. Jänner 2006 betreffend Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich Körperschaftsteuer für die Jahre 2002…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Ernst&Young Stb- u. WP GmbH, 1220 Wien, vom 19. Juni 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 21. Mai 2012 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Angestellter, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der im angefochtenen Bescheid…