…1 Einkommensteuergesetz 1988) bezogen haben, das den Betrag von 9.000 Euro übersteigt, kein Anspruch auf die Familienbeihilfe. Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens bleiben außer Betracht: - das zu versteuernde Einkommen, das vor oder nach Zeiträumen erzielt wird, für die Anspruch auf Familienbeihilfe besteht…
…1 FLAG zurück (Überschreitung der Einkommensgrenze von € 8.725,--). Der Bw. brachte gegen den Rückforderungsbescheid mit Schreiben vom 8. Juli 2008 fristgerecht Berufung ein und machte dazu folgende Ausführungen: "Meine Tochter X.S. hat im Jahr 2004 das Studium der Humanmedizin abgeschlossen und sich…
…keine Rückforderung erfolgte, weil der Sohn der Bw. in diesem Jahr unter der Einkommensgrenze des § 5 Abs. 1 FLAG lag. Für den Zeitraum 1. Jänner 2004 bis 30. November 2008 blieb die Rückforderung auf Grund der Überschreitung der Einkommensgrenzen aufrecht. Die Bw. brachte fristgerecht einen…
…angeführten Einkommensgrenze handelt es sich somit um einen Jahresbetrag dessen Überschreitung bewirkt, dass der FB-Anspruch für das gesamte Jahr wegfällt. Der Sohn des Bw. hat im Zeitraum Jänner bis September 2010 - der nach den obigen Ausführungen im gegenständlichen Fall für die Ermittlung der Einkommensgrenze…
…sind im Rahmen des Gesamtschuldverhältnisses beide Ehepartner zur Rückzahlung des Zuschusses verpflichtet. Bei einer Gesamtschuld liegt es im Ermessen der Behörde, wem und in welchem Ausmaß die Abgabe vorgeschrieben wird. Im Jahr 2007 wurden die für die Rückzahlung des Zuschusses maßgeblichen Einkommensgrenzen gemäß § 19 Abs…
…FLAG 1967 im ersten Satz hinsichtlich der Berücksichtigung dieses Ausschlussgrundes die Nichtanwendbarkeit des § 10 Abs 2 FLAG 1967 normiert, bedeutet nichts anderes, als dass dieser nicht erst ab dem auf das Überschreiten der Einkommensgrenze folgenden Monats anzuwenden, sondern der Ausschlussgrund rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr…
…5 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 in der Fassung BGBl. I Nr. 90/2007 ab 1.1.2008) übersteigt, besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Das Gesetz sieht keine Einschleifregelung vor, weshalb bei Überschreiten dieser Einkommensgrenze für das ganze Jahr kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. Zu betrachten…
…Jahr 1999 ATS 8.112 (€589,52), für das Jahr 2000 ATS 8.312 (€ 604,12). Diese monatlichen Einkommensgrenzen wurden, wie bereits aus der Aufstellung (Pkt.4.2.2) ersichtlich, im gegenständlichen Fall in den Jahren 1998, 1999 und 2000 überschritten. In den ab…
…Tätigkeit bei einer Cateringfirma bezog er Einkünfte in Höhe von € 1.409,13. Das Finanzamt forderte von der Bw. die für den Zeitraum Jänner bis September 2011 bezogenen Beträge unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 5 Abs. 1 FLAG 1967 (Einkommensgrenzen) zurück. Die Bw…
…1 Z 1 leg.cit. erhalten hat und ob das im Jahr der Zuschussgewährung bezogene Einkommen die gesetzlich vorgesehenen Einkommensgrenzen überschritt. Da somit die gesetzlichen Voraussetzungen für die Rückforderung vorlagen und die Berechnung der Abgabe nicht strittig ist, war die Berufung daher als unbegründet abzuweisen…
… 33 Abs. 1 EStG 1988) bezogen hat, das den Betrag von € 8.725,-- übersteigt. Da das eigene Einkommen des Kindes im Kalenderjahr 2003 über der Einkommensgrenze lag, entstand der genannte Überbezug." Der Bw. erhob mit Schriftsatz vom 27. Oktober 2006 gegen den Bescheid des…
…10.000,00 übersteigt, kein Anspruch auf die Familienbeihilfe besteht. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wandte die Bw. ein, dass die Überschreitung der Einkommensgrenze von € 10.000,00 nicht erreicht worden sei. Über Ersuchen des Finanzamtes legte die Bw. folgende Unterlagen vor…
…91 erzielt habe. Dadurch sei es zu einer Überschreitung der durch § 5 Abs 1 FLAG 1967 festgelegten Einkommensgrenze gekommen. Die für den Zeitraum Jänner bis Juli bezogene Familienbeihilfe und die ausgezahlten Kinderabsetzbeträge wären daher zurückzufordern. In der Berufung gegen den am 7. April 2006 zugestellten…
…ab. Das zu versteuernde Einkommen der Tochter läge über dem Grenzbetrag von € 8.725,00, weshalb kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehen würde. Daraufhin beantragte die Berufungswerberin die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und stellte das Überschreiten der Einkommensgrenze außer Streit…
…die Einkommensgrenze des § 5 Abs. 1 FLAG 1967 überschritten wird - ebenfalls Familienbeihilfe zustehen würde. Für die Beurteilung, ob eine Überschreitung der Einkommensgrenze während beider Studien vorliegt, ist eine Ganzjahresbetrachtung anzustellen, da in diesem Fall von einer ganzjährigen Berufsausbildung auszugehen ist. Dementsprechend kann bei der Einkommensermittlung…
…Der ebenso aberkannte Freibetrag für die Behinderung seiner Frau mache das Zehnfache der Überschreitung der Einkommensgrenze aus. Die Streichung bedeute also ebenfalls eine Schlechterstellung für ihn als Steuerzahler. Anzumerken sei, dass ihm das Finanzamt auch keinerlei unrichtige Angaben vorgeworfen habe. Der nach der Aufhebung neu…
…Verknüpfung der Mitteilungsverpflichtung gem. § 16 KBGG (Pflicht des Krankenversicherungsträgers, den zur Rückzahlung verpflichteten Elternteil über den Bezug von ZKBG durch den anderen Elternteil zu informieren) mit der Rückzahlungsverpflichtung gem. § 18 Abs. 1 KBGG (Pflicht des Abgabepflichtigen zur Rückzahlung bei Überschreitung bestimmter Einkommensgrenzen) vor. Der andere…
…wenn der Informationspflicht nicht nachgekommen wird. Die Verpflichtung zur Rückzahlung des ZKBG nach § 18 KBGG ist bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen - einerseits Auszahlung an den anderen Elternteil und andererseits Überschreitung der Einkommensgrenzen - nämlich unbedingt formuliert sodass sie nicht davon abhängt, ob der angeführten Informationspflicht…
…zu beurteilen war. Dass der Bw. vom Bezug des in Rede stehenden Zuschusses an die Kindesmutter nichts gewusst habe, ist unbeachtlich, weil die Rückzahlungsverpflichtung in § 18 Abs. 1 KBGG unter den dort normierten Voraussetzungen, wie die Auszahlung an den anderen Elternteil, die Überschreitung der Einkommensgrenzen…
…der Informationspflicht nicht nachgekommen wird. Die Verpflichtung zur Rückzahlung des ZKBG nach § 18 KBGG ist bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen - einerseits Auszahlung an den anderen Elternteil und andererseits Überschreitung der Einkommensgrenzen durch den Rückzahlungspflichtigen - nämlich unbedingt formuliert sodass sie nicht davon abhängt, ob der…