…der anspruchsberechtigte Elternteil als auch das anspruchsvermittelnde Kind über einen dieser Aufenthaltstitel verfügt. Liegen aufrechte Aufenthaltstitel vor, ist die Voraussetzung des rechtmäßigen Aufenthaltes in Österreich nach Abs. 1 und Abs. 2 für Anspruchswerber und Kind erfüllt und der Anspruch auf FB ist nur mehr nach…
… 3 FLAG in der Fassung des Fremdenrechtspaketes 2005 zur Anwendung kommt, da er sich nicht als Asylwerber, sondern mit einer regulären Aufenthaltsbewilligung nach dem NAG in Österreich aufhielt. Ein Asylverfahren war allerdings betreffend das anspruchsvermittelnde Kind S anhängig, das unbestrittenermaßen noch nach dem Asylgesetz 1997…
…2009 Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für das am xyz geborene Kind A gewährt. In den davor liegenden, streitgegenständlichen Monaten August 2007 bis einschließlich Mai 2008 wurde die Mindestaufenthaltsdauer von 60 Monaten noch nicht erreicht, sodass für diesen Zeitraum noch kein Anspruch auf Familienbeihilfe für die Tochter…
…In der vorliegenden Angelegenheit geht es um einen Sonderfall, da es um die Prüfung eines Familienbeihilfenanspruchs eines österreichischen Staatsbürgers geht. Es handelt sich somit in Bezug auf Herrn ... um keinen Anwendungsfall des § 3 FLAG 1967, da dieser die Anspruchsvoraussetzungen für Fremde normiert, somit auch nicht…
…dass Sie am 21.08 2007 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels für das Kind Z. gestellt haben. Da die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe im Zeitraum Februar 2007 bis März 2009 für Kind Z. aufgrund des nicht rechtmäßigen Aufenthaltes in Österreich nicht vorlagen…
…Elternteil als auch das anspruchsvermittelnde Kind über einen dieser Aufenthaltstitel verfügt. Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz trat gemäß § 82 Abs. 1 NAG mit 1. Jänner 2006 in Kraft. Die Übergangsbestimmungen sind in § 81 NAG geregelt. Nach § 81 Abs. 2 NAG gelten vor dem In-Kraft-Treten…
…auch das anspruchsvermittelnde Kind über einen dieser Aufenthaltstitel verfügt. Im gegenständlichen Fall war lediglich strittig, ob sich die beiden Töchter M und A auf Grund eines derartigen Titels in Österreich aufhielten. Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) trat mit 1. Jänner 2006 in Kraft. Die Übergangsbestimmungen…
…Asyl beantragt und hielt sich seither in Österreich auf. Sie bezog zumindest für die Monate Juli 2006 und Februar 2007 bis März 2009 Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für ihre drei minderjährigen Kinder. Mit Bescheid vom 23. März 2009 forderte das Finanzamt die Familienbeihilfe und die Kinderabsetzbeträge…
…wirke auf das Datum der Einreise nach Österreich zurück. Es würden daher die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe vollinhaltlich vorliegen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs. 1 FLAG 1967 in der ab 1.1.2006 geltenden Fassung haben Personen, die nicht…
…der Bw. in Bezug auf ihr Asylverfahren eingebrachte Säumnisbeschwerde einem anderen Senat und einem neuen Berichterstatter zugewiesen worden. Dieser habe telefonisch mitgeteilt, dass vor Ende Juni (2008) mit einer Entscheidung nicht zu rechnen sei, was die rechtliche Konsequenz habe, dass das Verfahren gem. Art. 151…
…ständig in Österreich. Allerdings war das die Familienbeihilfe anspruchsvermittelnden Kind des Bw. erst im Jahr 2007 geboren. Der Antrag auf internationalen Schutz wurde am 25.10.2007 gestellt. Am 31. Dezember 2005 war daher noch keine Asylverfahren anhängig. Der für das Kind gestellte Antrag auf…
…dass der andere Elternteil des anspruchsvermittelnden Kindes einer der in § 3 leg.cit. angeführten Voraussetzungen erfüllt. Da keine dieser Voraussetzungen gegeben sind, liegt auch kein Anspruch auf Bezug der Familienbeihilfe vor. Soweit im Vorlageantrag eine Verfassungswidrigkeit angesprochen wird, ist auf das VwGH-Erkenntnis vom 4…
…Nr. 100 gewährt wurde haben Anspruch auf Familienbeihilfe auch für jene Kinder, denen ebenfalls Asyl nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt wurde. Maßgebend für den Beginn des Beihilfenanspruchs ist jener Monat, in dem sowohl die antragstellende Person als auch das Kind über den Asylstatus verfügen. Dieser…
…FLAG in der Fassung des Fremdenrechtspaketes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 auch für den Berufungswerber und dessen Familie. Nach dem eindeutigen Wortlaut dieser Gesetzesstelle besteht nun für Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, Anspruch auf Familienbeihilfe nur dann, wenn sie selbst sowie die anspruchsvermittelnden…
…er war bereits im Jänner 2010 60 Monate ständig in Österreich. Allerdings waren die die Familienbeihilfe anspruchsvermittelnden Kinder des Bw. vor dem 1.1.2006, somit zu dem Zeitpunkt, zu dem noch die Übergangsregelung zur Geltung gekommen ist, noch nicht geboren. Das Asylverfahren des Bw…
…jener Monat, in dem sowohl die antragstellende Person als auch das Kind über den Asylstatus verfügen. Dieser muss durch Vorlage positiver Asylbescheide dokumentiert werden. Gemäß § 3 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG 1967) haben Personen, die nicht österreichische StaatsbürgerInnen sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie…
…Rahmen des Fremdenrechtspaketes 2005 (BGBl I 2005/100) erlassenen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes erteilt wird. In deren §§ 8 und 9, auf die sich das Gesetz bezieht, sind die Arten und Formen der Aufenthaltstitel im Sinn des Gesetzes aufgezählt. Nach der Übergangsbestimmungen des Asylgesetzes 2005 sind gem. …
…oder ihnen Asyl nach dem Asylgesetz 2005 gewährt wurde oder die subsidiäre Schutzberechtigung zuerkannt wurde. Diese Voraussetzungen treffen im Berufungszeitraum des Berufungswerbers nicht zu. Somit hielten sich der Berufungswerber und sein Kind unbestrittenermaßen ohne einen, für die Familienbeihilfengewährung maßgeblichen, rechtmäßigen Aufenthaltstitel in Österreich auf (vgl…
…die nicht auch auf ein Aufenthaltsrecht nach dem AsylG abstelle, sei sachlich nicht gerechtfertigt und somit gleichheitswidrig. Diese Neuregelung bedeute auch einen unzulässigen Eingriff in seine wohlerworbenen Rechte und eine Verletzung des aus dem Gleichheitssatz abgeleiteten Gebotes des Vertrauensschutzes. Wegen der fehlenden Übergangsbestimmung in der…
…und alle anderen Durchführungsvorschriften in Bezug auf die in Art 3 Abs 1 genannten Zweige der sozialen Sicherheit" zu verstehen. Das bedeutet, gem Art 2 sind all jene Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates vom persönlichen Anwendungsbereich der VO erfasst, die nach nationalem Recht in zumindest einem Zweig…