…als auch das Kind über den Asylstatus verfügten. Dieser müsse durch Vorlage positiver Asylbescheide dokumentiert werden. Für die Familienbeihilfe vermittelnden Kinder, deren Asylverfahren nach dem Asylgesetz 2005 abgeführt werde, bestimme sich der Anspruch auf Familienbeihilfe nach der geltenden Rechtslage und nicht nach den Übergangsbestimmungen des…
…60 Monate ständig in Österreich. Allerdings wurde das die Familienbeihilfe anspruchsvermittelnde Kind des Antragstellers erst am Mai2011 geboren. Der Antrag auf internationalen Schutz wurde 2011 gestellt. Am 31.12.2005 war daher noch kein Asylverfahren anhängig. Der für das Kind gestellte Antrag auf internationalen Schutz…
…Anspruch auf Familienbeihilfe zu verneinen ist, wenn entweder nur der Anspruchsberechtigte oder nur das Kind über keinen gültigen Aufenthaltstitel verfügt (Entscheidung des UFS vom 04.06.2013, RV/0875-W/13). Wanke in Lenneis/Wanke (Hrsg), FLAG, 2. Aufl. 2020, § 3, V. Anspruchsvermittelnde nicht österreichische…
…der anspruchsberechtigte Elternteil als auch das anspruchsvermittelnde Kind über einen dieser Aufenthaltstitel verfügt. Liegen aufrechte Aufenthaltstitel vor, ist die Voraussetzung des rechtmäßigen Aufenthaltes in Österreich nach Abs. 1 und Abs. 2 für Anspruchswerber und Kind erfüllt und der Anspruch auf FB ist nur mehr nach…
… 3 FLAG in der Fassung des Fremdenrechtspaketes 2005 zur Anwendung kommt, da er sich nicht als Asylwerber, sondern mit einer regulären Aufenthaltsbewilligung nach dem NAG in Österreich aufhielt. Ein Asylverfahren war allerdings betreffend das anspruchsvermittelnde Kind S anhängig, das unbestrittenermaßen noch nach dem Asylgesetz 1997…
…nicht die Übergangsbestimmungen (§ 55 FLAG 1967) zur Anwendung. Der Anspruch auf Familienbeihilfe bestimmt sich nach der geltenden Rechtslage (vgl. das von Ihnen zitierte Erkenntnis des VwGH 24.09.2008, 2008/15/0199, in dem der Antrag auf Familienbeihilfe für ein im Oktober 2006 geborenes Kind…
…in dem sowohl die antragstellende Person als auch das Kind über den Asylstatus verfügen. Dieser muss durch Vorlage positiver Asylbescheide dokumentiert werden. Da keine Anspruchsvoraussetzung im obgenannten Zeitraum für den Bezug der Familienbeihilfe vorlag, war der Antrag auf Beihilfe abzuweisen." Die steuerliche Vertretung des Bf…
…2009 Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für das am xyz geborene Kind A gewährt. In den davor liegenden, streitgegenständlichen Monaten August 2007 bis einschließlich Mai 2008 wurde die Mindestaufenthaltsdauer von 60 Monaten noch nicht erreicht, sodass für diesen Zeitraum noch kein Anspruch auf Familienbeihilfe für die Tochter…
…Familienbeihilfe auf den Aufenthalt der anspruchsberechtigten Person abzustellen sei, dies sei die antragstellende Mutter, auch wenn die Asylantragstellung der Kinder erst später erfolgt sei (vgl. VwGH 24.09.2008, 2008/16/0199). Anspruchsberechtigt nach dem FLAG 1967 aF sei der Erziehende und nicht das Kind…
…In der vorliegenden Angelegenheit geht es um einen Sonderfall, da es um die Prüfung eines Familienbeihilfenanspruchs eines österreichischen Staatsbürgers geht. Es handelt sich somit in Bezug auf Herrn ... um keinen Anwendungsfall des § 3 FLAG 1967, da dieser die Anspruchsvoraussetzungen für Fremde normiert, somit auch nicht…
…dass Sie am 21.08 2007 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels für das Kind Z. gestellt haben. Da die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe im Zeitraum Februar 2007 bis März 2009 für Kind Z. aufgrund des nicht rechtmäßigen Aufenthaltes in Österreich nicht vorlagen…
…nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach § 8 oder § 9 NAG rechtmäßig in Österreich aufhalten. Nach der geltenden Rechtslage kommt es nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 FLAG 1967 darauf an, ob für den Anspruchsberechtigten (Abs. 1), und das anspruchsvermittelnde Kind (Abs…
…Elternteil als auch das anspruchsvermittelnde Kind über einen dieser Aufenthaltstitel verfügt. Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz trat gemäß § 82 Abs. 1 NAG mit 1. Jänner 2006 in Kraft. Die Übergangsbestimmungen sind in § 81 NAG geregelt. Nach § 81 Abs. 2 NAG gelten vor dem In-Kraft-Treten…
…1.1.2006 grundsätzlich nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach § 8 oder § 9 NAG rechtmäßig in Österreich aufhalten. Nach der geltenden Rechtslage kommt es nach Abs. 1 und Abs. 2 darauf an, ob für den Anspruchsberechtigten (Abs. 1, und das anspruchsvermittelnde Kind…
…auch das anspruchsvermittelnde Kind über einen dieser Aufenthaltstitel verfügt. Im gegenständlichen Fall war lediglich strittig, ob sich die beiden Töchter M und A auf Grund eines derartigen Titels in Österreich aufhielten. Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) trat mit 1. Jänner 2006 in Kraft. Die Übergangsbestimmungen…
…auch die in § 3 FLAG festgelegten Bedingungen erfüllen. Drittstaatsangehörige haben daher seit dem 1.1.2006 nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach § 8 NAG rechtmäßig in Österreich aufhalten. Es muss daher sowohl für den Anspruchsberechtigten als auch für das anspruchsvermittelnde Kind ein…
…Asyl beantragt und hielt sich seither in Österreich auf. Sie bezog zumindest für die Monate Juli 2006 und Februar 2007 bis März 2009 Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für ihre drei minderjährigen Kinder. Mit Bescheid vom 23. März 2009 forderte das Finanzamt die Familienbeihilfe und die Kinderabsetzbeträge…
…wirke auf das Datum der Einreise nach Österreich zurück. Es würden daher die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe vollinhaltlich vorliegen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs. 1 FLAG 1967 in der ab 1.1.2006 geltenden Fassung haben Personen, die nicht…
…der Bw. in Bezug auf ihr Asylverfahren eingebrachte Säumnisbeschwerde einem anderen Senat und einem neuen Berichterstatter zugewiesen worden. Dieser habe telefonisch mitgeteilt, dass vor Ende Juni (2008) mit einer Entscheidung nicht zu rechnen sei, was die rechtliche Konsequenz habe, dass das Verfahren gem. Art. 151…
…ständig in Österreich. Allerdings war das die Familienbeihilfe anspruchsvermittelnden Kind des Bw. erst im Jahr 2007 geboren. Der Antrag auf internationalen Schutz wurde am 25.10.2007 gestellt. Am 31. Dezember 2005 war daher noch keine Asylverfahren anhängig. Der für das Kind gestellte Antrag auf…