…von der Bw. zitierte im gegenständlichen Rechtsbereich nicht anzuwendende § 13b dUStG (mit Wirkung ab 1.1.2002) den Übergang der Steuerschuld nicht nur in den verpflichtenden Fällen (Katalogleistung, sonstige Leistungen im Binnenmarkt und Dreiecksgeschäft), sondern darüber hinaus bei sämtlichen sonstigen Leistungen und Werklieferungen ausländischer Unternehmer…
…I Nr. 71/2003) war der Übergang der Steuerschuld bei sämtlichen sonstigen Leistungen sowie bei Werklieferungen vorgesehen. Mit der Einführung der neuen Leistungsortregelung des § 3a (BGBl. I Nr. 52/2009 ab 2010) knüpft die Vorschrift an das Vorliegen eines Leistungsempfängers an, der Unternehmer iSd § 3a…
…dass der ausländische Unternehmer während des Erstattungszeitraumes in Österreich entweder keine Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 und Art. 1 UStG 1994 oder nur steuerfreie Umsätze im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 oder nur Umsätze, bei…
…geht die Steuerschuld auf den Empfänger der Leistung über, wenn der leistende Unternehmer ein ausländischer Unternehmer ohne Wohnsitz (Sitz), gewöhnlichen Aufenthalt oder Betriebsstätte im Inland ist (§ 19 Abs. 1 UStG 1994). Da es einen gemeinschaftsrechtlich definierten Grundstücksbegriff nicht gibt, ist vorderhand bei der Auslegung vom…
…Art. 3a BMR zu einem Übergang der Steuerschuld auf die inländische, leistungsempfangende Bw. Die österreichische Steuer für die vorliegenden Leistungen wurde von den ausländischen, leistungserbringenden Unternehmern geschuldet, die Bw. wäre allenfalls - sofern die Steuer nicht von den ausländischen Unternehmern entrichtet wurde - im Rahmen des § 27…
…in Konkurs schulde dem Finanzamt Graz durch den Übergang der Umsatzsteuerschuld aus Lieferungen und Leistungen durch einen ausländischen Unternehmer, der in Österreich weder Sitz noch Betriebsstätte habe, Umsatzsteuer in Höhe von € 74.761,10. Der Vorgang der Kompensation sei am Abgabenkonto ersichtlich zu machen…
…von der Anwendung der Verordnung des BM Finanzen über die umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen ausländischer Unternehmer, BGBl. Nr. 800/1974, ausgehe, ist Folgendes anzumerken: Da die im § 19 Abs. 1a UStG 1994 normierte Regelung über den Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger Vorrang vor dem…
…Hauseigentümergemeinschaft unternehmerisch erfasst ist, erbracht hat. Für die von der Bw. an die Miteigentümergemeinschaft erbrachten Leistungen ist die Steuerschuld gemäß § 19 Abs. 1 UStG 1994 auf die Leistungsempfängerin übergegangen und hat diese die darauf entfallende Steuerschuld in ihrer Umsatzsteuererklärung ausgewiesen. Auf den Übergang der Steuerschuld…
…3: nur Umsätze, bei denen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht (§ 19 Abs. 1 zweiter Unterabsatz UStG 1994) ausgeführt hat; Z 4: weiters, wenn der Unternehmer nur Umsätze gemäß § 3a Abs. 13 lit. b UStG 1994 ausgeführt und von der Regelung des § 25a UStG 1994…
…Diese Leistungen würden im Rahmen von Gutschriften durch die Auftraggeber abgerechnet, wobei die Unternehmen in den Abrechnungen auf den Übergang der Steuerschuld auf den Auftraggeber verweisen würden, da die Bw weder in Deutschland noch in der Schweiz einen Sitz habe. Die ausländischen Auftraggeber würden sich…
…Begriff der Betriebsstätte nach § 29 BAO überein. Auch diese Fragen wurden bisher in keiner Weise erörtert bzw in der Bescheidbegründung abgehandelt. Für Leistungen nach § 19 Abs 1 UStG ist eine Betriebsstätte des ausländischen Unternehmers im Inland für den Übergang der Steuerschuld erforderlich. Bei Leistungen nach…
…Bei den zum Download zur Verfügung stehenden Meldeformularen wird beim Formular für 2010 ohne USt auf den Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger iSd Artikel 196 Richtlinie 2006/112 EG (Reverse Charge) hingewiesen. Über Vorhalt, mit welchem der Bw die für Leistungen der Jahre 2009…
…die Voraussetzungen für die Unternehmereigenschaft erfüllt. Steuerschuldner der Umsatzsteuer ist daher im Allgemeinen der leistende Unternehmer. Der Leistungsempfänger ist ausnahmsweise und unter bestimmten Bedingungen Steuerschuldner (siehe Ruppe, UStG3, § 19, Rz 8). Bei bestimmten Leistungen, wie bei Bauleistungen ist ein Übergang der Steuerschuld auf den Abnehmer…
…oder eine Betriebsstätte hat und der Leistungsempfänger Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Der leistende Unternehmer haftet für diese Steuer. Bei Überprüfung Ihrer Ausgangsrechnungen wurde festgestellt, dass diese nicht netto erstellt wurden und der Hinweis auf ,Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger'…
…die Voraussetzungen für die Unternehmereigenschaft erfüllt. Steuerschuldner der Umsatzsteuer ist daher im Allgemeinen der leistende Unternehmer. Der Leistungsempfänger ist ausnahmsweise und unter bestimmten Bedingungen Steuerschuldner (siehe Ruppe, UStG3, § 19, Rz 8). Bei bestimmten Leistungen, wie bei Bauleistungen ist ein Übergang der Steuerschuld auf den Abnehmer…
…daher die leistenden Unternehmer in Österreich keinen Wohnsitz, Sitz oder Betriebsstätte hätten und der Leistungsempfänger Unternehmer sei, komme es zum Übergang der Steuerschuld gemäß § 19 UStG 1994 auf den inländischen Leistungsempfänger. Zum Punkt Vorsteuerabzug aufgrund einer Option im Zusammenhang mit einem Grundstücksumsatz, der im Ausland…
…daher die leistenden Unternehmer in Österreich keinen Wohnsitz, Sitz oder Betriebsstätte hätten und der Leistungsempfänger Unternehmer sei, komme es zum Übergang der Steuerschuld gemäß § 19 UStG 1994 auf den inländischen Leistungsempfänger. Zum Punkt Vorsteuerabzug aufgrund einer Option im Zusammenhang mit einem Grundstücksumsatz, der im Ausland…
…daher die leistenden Unternehmer in Österreich keinen Wohnsitz, Sitz oder Betriebsstätte hätten und der Leistungsempfänger Unternehmer sei, komme es zum Übergang der Steuerschuld gemäß § 19 UStG 1994 auf den inländischen Leistungsempfänger. Zum Punkt Vorsteuerabzug aufgrund einer Option im Zusammenhang mit einem Grundstücksumsatz, der im Ausland…
…daher die leistenden Unternehmer in Österreich keinen Wohnsitz, Sitz oder Betriebsstätte hätten und der Leistungsempfänger Unternehmer sei, komme es zum Übergang der Steuerschuld gemäß § 19 UStG 1994 auf den inländischen Leistungsempfänger. Zum Punkt Vorsteuerabzug aufgrund einer Option im Zusammenhang mit einem Grundstücksumsatz, der im Ausland…
…daher die leistenden Unternehmer in Österreich keinen Wohnsitz, Sitz oder Betriebsstätte hätten und der Leistungsempfänger Unternehmer sei, komme es zum Übergang der Steuerschuld gemäß § 19 UStG 1994 auf den inländischen Leistungsempfänger. Zum Punkt Vorsteuerabzug aufgrund einer Option im Zusammenhang mit einem Grundstücksumsatz, der im Ausland…