…eine Abzinsung habe im Bereich der Erbschaftssteuer nicht stattzufinden. Bei diesem Erwerb handle es sich um eine Übergabe auf den Todesfall, nicht um eine Schenkung auf den Todesfall im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 2 ErbStG. (In der Folge ist die nach Ansicht der…
…4 ErbStG 2 % vom steuerlich maßgeblichen Wert des Grundstückes hinzu. Das Finanzamt begründete die Ermittlung der Bestattungskosten und führte aus, dass die anteilige Gegenleistung aus dem Übergabsvertrag auf den Todesfall vom dreifachen Einheitswert abgezogen worden sei. In der gegen diesen Bescheid fristgerecht erhobenen Berufung brachte…
…2 ErbStG in der Fassung BGBl I 2000/142 bereits der dreifache Einheitswert Grundlage für die Steuererhebung. Mangels Handhabe im Gesetz kann nicht auf den einfachen Einheitswert zurückgegriffen werden, auch wenn im Zeitpunkt der Errichtung des Übergabsvertrages auf den Todesfall dieses der Gesetzeslage entsprochen hat…
…u.a. das 3fache des die Gegenleistung von ursprünglich mit S 380.000,- (das entspricht € 27.615,68) errechneten Wertes übersteigenden Einheitswertes der mit Übergabsvertrag auf den Todesfall übertragenen Liegenschaft einbezogen. Dieser Bescheid ist nunmehr Gegenstand des Berufungsverfahrens. Die Bw. bringt vor, dass durch…
…1 Z 2 ErbStG der Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall sowie jeder andere Erwerb, auf den die für Vermächtnisse geltenden Vorschriften des bürgerlichen Rechtes Anwendung finden. Die Erblasserin hat der Beschwerdeführerin mit dem "Übergabsvertrag und dem Übergabsvertrag auf den Todesfall" insgesamt die Hälfte einer…
…wesentliche Erweiterungen vor, so insbesondere durch die Einbeziehung des Erwerbes von Vermögensvorteilen auf Grund von Verträgen zu Gunsten Dritter, die der spätere Erblasser schon zu Lebzeiten geschlossen hat. Der Tatbestand nach § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG ist ein Ersatztatbestand, der wesensgleich den echten Zuwendungen…
…erfolgte Aufhebung der Bestimmung des § 1 Abs. 1 Z. 2 ErbStG durch den Verfassungsgerichtshof tritt erst mit Ablauf des 31. Juli 2008 in Kraft, sodass die verfassungswidrige Bestimmung auf die zuvor verwirklichten Tatbestände - mit Ausnahme der Anlassfälle - weiterhin anzuwenden ist. Als Schenkung im Sinne des…
…erfolgte Aufhebung der Bestimmung des § 1 Abs.1 Z 1 ErbStG erst mit Ablauf des 31. Juli 2008 in Kraft. Daher ist von den zuständigen Verwaltungsbehörden die verfassungswidrige Bestimmung auf die zuvor verwirklichten Tatbestände, das heißt auf Fälle, bei denen der Todeszeitpunkt des Erblassers vor…
…auf den Todesfall (Vertragspunkt 7.) im Austauschverhältnis stehen; eine Leistung sei gerade wegen der anderen bedungen worden. Diesen Zuwendungen liege ein einheitlicher Vertragszweck zu Grunde; eine Aufspaltung für Zwecke der Abgabenbemessung sei willkürlich. Bei gebotener Berücksichtigung des gesamten Vertragsinhalts liege keine Bereicherung der Servitutsberechtigten vor…
…auf den Todesfall (Vertragspunkt 7.) im Austauschverhältnis stehen; eine Leistung sei gerade wegen der anderen bedungen worden. Diesen Zuwendungen liege ein einheitlicher Vertragszweck zu Grunde; eine Aufspaltung für Zwecke der Abgabenbemessung sei willkürlich. Bei gebotener Berücksichtigung des gesamten Vertragsinhalts liege keine Bereicherung der Servitutsberechtigten vor…
…auf den Todesfall (Vertragspunkt 7.) im Austauschverhältnis stehen; eine Leistung sei gerade wegen der anderen bedungen worden. Diesen Zuwendungen liege ein einheitlicher Vertragszweck zu Grunde; eine Aufspaltung für Zwecke der Abgabenbemessung sei willkürlich. Bei gebotener Berücksichtigung des gesamten Vertragsinhalts liege keine Bereicherung der Servitutsberechtigten vor…
…auf den Todesfall (Vertragspunkt 7.) im Austauschverhältnis stehen; eine Leistung sei gerade wegen der anderen bedungen worden. Diesen Zuwendungen liege ein einheitlicher Vertragszweck zu Grunde; eine Aufspaltung für Zwecke der Abgabenbemessung sei willkürlich. Bei gebotener Berücksichtigung des gesamten Vertragsinhalts liege keine Bereicherung der Servitutsberechtigten vor…
…ortsübliche Verpflegung auf der Übergabsliegenschaft aufzukommen. 2) Im Todesfall des Übergebers und dessen Ehegattin hat der Übernehmer für ein standesgemäßes ortsübliches Begräbnis samt Totenmahl und Pflege einer würdigen Grabstätte zu sorgen. Vorstehende Ausgedingsrechte wurden mit monatlich € 250 bewertet. 4) Das im Übergabsvertrag vom 12…
…xx ein Übergabevertrag auf den Todesfall zwischen meinen Schwiegereltern H.B. und He.B. und meinen Exmann HJ.B. und mir geschlossen. Anlässlich der Scheidung zwischen meinem Exmann und mir am 28.09.1988 verpflichtete ich mich gegenüber meinem Exmann auf die Rechte des vorgenannten…
…weshalb - bei Außerbetrachtlassung des fehlenden Bereicherungswillens - Verjährung eingetreten sei. Die Vorteilszuwendungen seien im Zuge der Errichtung des Übergabsvertrages erfolgt, weshalb eine Schenkung unter Lebenden anzunehmen und deshalb Bemessungsverjährung für die Schenkungssteuer eingetreten sei. Außerdem sei unabhängig davon, ob eine Schenkung auf den Todesfall oder eine…
…gemäß § 14 Abs 1 ErbStG | -2.200,00 € Der Berechnung wurde Steuerklasse I zu Grunde gelegt. In der Eingabe vom 16. Juni 2008 hat der Berufungsführer gegen den Berichtigungsbescheid vom 4. Juni 2008 berufen sowie einen Antrag auf Aufhebung des Schenkungssteuerbescheides vom 14…
…Von den am 22. August 2012 seitens des Bw. dem Finanzamt persönlich überreichten Unterlagen bzw. Belegen befinden sich folgende Kopien im Arbeitnehmerveranlagungsakt für 2011 (im Weiteren kurz: ANV-Akt): - Die ersten drei Seiten eines Übergabsvertrages auf den Todesfall, abgeschlossen am 19. Jänner 1980 vor dem…
…erwächst, weil für die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit neben den rechtlichen auch wirtschaftliche Gesichtspunkte maßgeblich sind. Selbst wenn daher ein Aufwand das erworbene Vermögen rechtlich nicht belastet, dessen ungeachtet aber in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Verpflichtungen entsteht, die auf die Übernahme des Vermögens zurückzuführen sind, kann…
…ein "schlampiges" Lesen von Originalverträgen durch die belangte Behörde vor. Die belangte Behörde vertrete vielmehr die Ansicht, dass es sich um eine unrichtige Feststellung des Sachverhaltes durch den Beschwerdeführer handle. Zum einem sei folglich auf die in der Berufungsentscheidung erfolgten Ausführungen zur Nichtqualifikation als Betriebsaufgabe…
…verwiesen. In diesem Erkenntnis hat der Gerichtshof ausgeführt: Im Fall eines "Übergabsvertrages und Übergabsvertrages auf den Todesfall" liegt ein einheitliches Rechtsgeschäft vor, bei welchem die Hälfte der Liegenschaft sofort übergeben wird und die andere Hälfte erst mit dem Ableben des Übergebers. Der Erwerbsvorgang wird bereits…