…daraus keine Änderung auf der zu beurteilenden Sachverhaltsebene ableitbar. Vielmehr hat die Abgabenbehörde einen dem Grunde nach gleichbleibenden Sachverhalt im Ablauf der verfahrensgegenständlichen Veranlagungszeiträume zunächst mit dem Normalsteuersatz, in späteren Jahren jedoch mit dem Hälftesteuersatz besteuert. Darin liegt zweifelsfrei eine Änderung der rechtlichen Beurteilung dieses…
…Schließlich hat auch bereits der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass das Erkennen einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung in der Vergangenheit (allein) kein sachverhaltsänderndes rückwirkendes Ereignis im konkreten Fall darstellt (vgl. VwGH 15.1.2008, 2006/15/0219). Ebenso kann allein eine Änderung der Rechtsprechung durch ein Höchstgericht (oder…
…zweifelsfrei eine Änderung der rechtlichen Beurteilung dieses Sachverhaltes bzw. einzelner Sachverhaltselemente. Welche von beiden Rechtsmeinungen die "richtige" war, wäre ggf. im ordentlichen Rechtsmittelverfahren mittels Berufung abzuklären gewesen. Dieser Weg war der BW auch in jedem einzelnen Veranlagungszeitraum offen gestanden. Festzuhalten ist, dass entgegen der im…
…könne also nicht auf eine bloße Änderung der rechtlichen Beurteilung etwa in Form geänderter Rechtsprechung gestützt werden. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass sich diese mangelnde Möglichkeit der Rechtskraftdurchbrechung mit dem Verfahrensinstrument des § 295a BAO im Falle der Änderung der Rechtsprechung sowohl zu Gunsten als…
…nach der getroffenen Bewirtschaftungsmaßnahme gelegenen Zeiträume in der Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft der Tätigkeit entgegensteht, denn der Liebhabereibetrachtung dürfen jeweils nur Zeiträume gleicher Bewirtschaftungsart zugrunde gelegt werden (VwGH 24.4.2002, 96/13/0191). Es ist ein Akt der rechtlichen Beurteilung, ob durch eine Änderung der…
…mit einem Freiwerden der Wohnungen und so mit einer Vermietung zu einem höheren Mietzins gerechnet werden könne. Zur Vorläufigkeit führte der steuerliche Vertreter aus, dass die Erlassung von vorläufigen Bescheiden nur dann zulässig sei, wenn Sachfragen ungewiss seien; Zweifel hinsichtlich der rechtlichen Beurteilung böten dafür…
…Mandatsvertrag (bei welchem der Stiftungsrat selbständig handeln darf, wenn dies zur Wahrung der Interessen der Stiftung erforderlich ist und Instruktionen nicht zeitgerecht eingeholt werden können) handelt, vermag an der rechtlichen Beurteilung nichts zu ändern. Demnach spielt es keine Rolle, ob der Mandatsvertrag hart oder weich…
…über die üblichen Verpflegungsausgaben der Erwerbstätigen am ständigen Arbeitsort hinausgehen. Dabei können Erschwernisse anderer Art, die mit einer Reise verbunden sind, nicht bei der rechtlichen Beurteilung, ob ein Verpflegungsmehraufwand vorliegt, Berücksichtigung finden. Im Erkenntnis, Zl. 95/1470156 vom 28.1.1997 vertrat der VwGH zu …
…war von der GmbH ein Betrag von 75% der Miete Juli bis Dezember 2008 als "adäquate Miete" zu bezahlen. 2. Rechtliche Beurteilung Vorsteuern der Jahre 2008 und 2009: Gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 kann der Unternehmer als Vorsteuerbeträge die von anderen Unternehmern…
…Finanzamt erhoben wurde, wurden laut den vorliegenden Körperschaftsteuererklärungen in den folgenden Jahre 2004 bis 2006 vom Bw. ebenfalls ausnahmslos Verluste erwirtschaftet. Bei der rechtlichen Beurteilung des Sachverhaltes ist somit davon auszugehen, dass im Zeitraum 1997 bis 2006 lediglich in drei Jahren, nämlich 2000 bis 2002…
…0001). Ein neuer Beobachtungszeitraum für die steuerliche Beurteilung des Vorliegens von Liebhaberei im steuerlichen Sinne beginnt erst mit der Änderung der Bewirtschaftungsart (VwGH 5.10.1993, 90/14/0098), weil derartige Änderungen erst für die Zukunft von rechtlicher Relevanz sind (VwGH 12.6.1991, 88…
…zu keinem Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten innerhalb des gemäß § 2 Abs. 4 LVO absehbaren Zeitraumes führt. Dies ergibt sich zweifellos aus den vom Bw. am 10. Juni 2008 dem unabhängigen Finanzsenat vorgelegten Prognoserechnungen, weshalb eine rechtliche Beurteilung der Feststellungen der BP mangels Auswirkungen…
…stellen: Zwingende Einbeziehung aller Jahre der Betätigung Einbeziehung von Instandsetzungen nach einem angemessenen Zeitraum Orientierung an den tatsächlichen Verhältnissen Beurteilung der Plausibilität anhand nachfolgend eingetretener Umstände Vollständiges Ersetzen einer früheren Prognose durch eine später vorgelegte Prognose Vor der rechtlichen Beurteilung des vorliegenden Sachverhaltes ist zunächst…
…stellen: Zwingende Einbeziehung aller Jahre der Betätigung Einbeziehung von Instandsetzungen nach einem angemessenen Zeitraum Orientierung an den tatsächlichen Verhältnissen Beurteilung der Plausibilität anhand nachfolgend eingetretener Umstände Vollständiges Ersetzen einer früheren Prognose durch eine später vorgelegte Prognose Vor der rechtlichen Beurteilung des vorliegenden Sachverhaltes ist zunächst…
…zu keinem Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten innerhalb des gemäß § 2 Abs. 4 LVO absehbaren Zeitraumes führt. Dies ergibt sich zweifellos aus den vom Bw. am 10. Juni 2008 dem unabhängigen Finanzsenat vorgelegten Prognoserechnungen, weshalb eine rechtliche Beurteilung der Feststellungen der BP mangels Auswirkungen…
…stellen: Zwingende Einbeziehung aller Jahre der Betätigung Einbeziehung von Instandsetzungen nach einem angemessenen Zeitraum Orientierung an den tatsächlichen Verhältnissen Beurteilung der Plausibilität anhand nachfolgend eingetretener Umstände Vollständiges Ersetzen einer früheren Prognose durch eine später vorgelegte Prognose Vor der rechtlichen Beurteilung des vorliegenden Sachverhaltes ist zunächst…
…stellen: Zwingende Einbeziehung aller Jahre der Betätigung Einbeziehung von Instandsetzungen nach einem angemessenen Zeitraum Orientierung an den tatsächlichen Verhältnissen Beurteilung der Plausibilität anhand nachfolgend eingetretener Umstände Vollständiges Ersetzen einer früheren Prognose durch eine später vorgelegte Prognose Vor der rechtlichen Beurteilung des vorliegenden Sachverhaltes ist zunächst…
…stellen: Zwingende Einbeziehung aller Jahre der Betätigung Einbeziehung von Instandsetzungen nach einem angemessenen Zeitraum Orientierung an den tatsächlichen Verhältnissen Beurteilung der Plausibilität anhand nachfolgend eingetretener Umstände Vollständiges Ersetzen einer früheren Prognose durch eine später vorgelegte Prognose Vor der rechtlichen Beurteilung des vorliegenden Sachverhaltes ist zunächst…
…stellen: Zwingende Einbeziehung aller Jahre der Betätigung Einbeziehung von Instandsetzungen nach einem angemessenen Zeitraum Orientierung an den tatsächlichen Verhältnissen Beurteilung der Plausibilität anhand nachfolgend eingetretener Umstände Vollständiges Ersetzen einer früheren Prognose durch eine später vorgelegte Prognose Vor der rechtlichen Beurteilung des vorliegenden Sachverhaltes ist zunächst…
…die Berufung abzuweisen, da Einwendungen gegen die rechtliche Beurteilung eines im Zeitpunkt der Bescheiderlassung vollständig bekannt gewesenen Sachverhaltes keine Wiederaufnahme des Verfahrens zulassen würden. Selbst wenn daher im Erstbescheid ein objektiv unzutreffender Rechtsstandpunkt eingenommen worden wäre, würde dies im angefochtenen Abweisungsbescheid nichts ändern, weil die…