…überspielt werden sollten, worauf die Kunden (Steuerberatungskanzleien) zugreifen hätten können. Die Kooperationspartner der Bw. wären dabei einerseits die Steuerberatungskanzlei des A, andererseits diverse Firmen wie insbesondere K gewesen, die für die EDV-mäßige Durchführung zuständig waren. Eine wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Struktur ist dabei anzunehmen…
…Tatbestandsmerkmal der Entgeltlichkeit zu subsumieren, zumal bei objektiver Betrachtungsweise keine Schenkung vorliegen kann. Bei einer Schenkung müsste nämlich beim Geschenkgeber die Bereicherungsabsicht vorliegen. Diese wird wohl bei der Übertragung eines überschuldeten Betriebes zu verneinen sein. 2. Änderung in der Organisationsstruktur: Die Erfüllung des Tatbildes der…
…allein maßgebliche Kriterium der qualifizierten Umfangsänderung erst ab einer wesentlich höheren als bloß 75 %igen Minderung erfüllt sein, weil es hier auf zusätzliche Kriterien nicht ankommt. Dem kann nicht mit Erfolg entgegengehalten werden, dass die Irrelevanz von Änderungen im Gesellschafterkreis und der Organisationsstruktur im Rahmen…
…PG gestanden, da die PG vor Übernahme der GmbH-Anteile Forderungen an die IG gehabt habe. Wäre die Finanzbehörde ihrer gesetzlichen Verpflichtung des Ermittlungsverfahrens nachgekommen, wäre dieser Umstand aus den Bilanzen der IG zu entnehmen gewesen. Eine Änderung der Organisationsstruktur sei nicht zu sehen, weshalb…
…dem Gesamtbild der Verhältnisse wirtschaftlich nicht mehr gegeben ist (Mantelkauf). Die einzelnen in § 8 Abs. 4 Z 2 KStG genannten Kriterien sind also -die wesentliche Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Grundlage -die wesentliche Änderung in der Organisationsstruktur und -die wesentliche Änderung in der wirtschaftlichen Struktur…
…dass Sie diese Vorgangsweise wieder ändern mussten? Haben Sie Erfahrungswerte?" antwortete die Bw.: "Die Spielverbote stehen auf sehr wackligen Beinen. Erfahrungswerte haben wir keine. In Deutschland wird die strafrechtliche Verfolgung von illegalem Glücksspiel eingeschränkt vollzogen." Die Bw. brachte weiters vor, dass aufgrund der Gebührenbelastung nach …
…(Fellner, Kommentar zu Gebührengesetz, § 33 TP 17 GebG, Tz 7: "Mit der Änderung der TP 17 Glücksverträge soll einerseits eine Übertragung der Besteuerung von Glücksspielen in das Glücksspielgesetz stattfinden. Hingegen soll die Besteuerung von Wetten, die nicht dem Glücksspielgesetz unterliegen, im Gebührengesetz verbleiben. Die Unterscheidung…
…(Fellner, Kommentar zu Gebührengesetz, § 33 TP 17 GebG, Tz 7: "Mit der Änderung der TP 17 Glücksverträge soll einerseits eine Übertragung der Besteuerung von Glücksspielen in das Glücksspielgesetz stattfinden. Hingegen soll die Besteuerung von Wetten, die nicht dem Glücksspielgesetz unterliegen, im Gebührengesetz verbleiben. Die Unterscheidung…
…seien und aufgrund der betrieblichen Struktur auch abgewickelt werden konnten. Die UGN stelle arbeitslose ehemalige Beschäftigte ein, aber zum Teil in einer völlig anderen Beschäftigungsart. Insgesamt habe man 25 Angestellte der ehemaligen Firma PT KG eingestellt. Auch die Verwaltungs- und Organisationsstruktur der UGN sei eine…
…bereits gebuchte Transaktionen zu ändern. Ein Eingriff von außen durch andere als A. sei nicht möglich. Die Preisliste werde von A. im Zuge des nächtlichen Zugriffs im Änderungsfall auf den neuesten Stand gebracht. Dabei handle es sich um eine Vorgabe, die der Franchisenehmer händisch abändern…
…Monates, seitdem der bisherige Feststellungsbescheid rechtskräftig geworden ist, gestellt werden. Eine Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes (§ 80 Bewertungsgesetz 1955, BGBl. Nr. 148) gilt als Antrag auf Erlassung eines Fortschreibungsbescheides. § 134 Abs. 2 gilt sinngemäß. Die Zurechnungsfortschreibung bezieht sich allein auf eine Änderung der steuerlichen Zurechnung…
…rückwirkend einer andern organträgerfähigen Körperschaft als Rechtsnachfolger zugerechnet werden könne (BMF, KStR 2001, Rz 491 aF). Die Organträgerstellung sei insofern durch Umgründung auf eine nicht dem Organschaftskreis zugehörige Gesellschaft übertragbar gewesen, wenn auch die sonstigen Organschaftsvoraussetzungen erfüllt waren. Zudem würde die Qualifikation der Gruppenträgerstellung als…
…auf Versicherungsvertreter, welche häufig in einem völlig anderen Beruf vollzeitbeschäftigt sind. "Lohnsteuer-Rückfluss": Nach meinem Wissensstand werden in Österreich für die steuerliche Bemessung alle Einkunftsarten zusammengerechnet, sowohl die positiven Einkünfte als auch die negativen Einkünfte. Meiner Ansicht nach entspricht es dabei der Lebenserfahrung, dass für…
…Die Funktion des Gruppenträgers könne nicht auf eine Körperschaft außerhalb der Unternehmensgruppe übertragen werden. Eine Verschmelzung einer gruppenfremden Körperschaft auf den Gruppenträger, berühre nach Rz 351 UmgrStR die Unternehmensgruppe nicht. Die Änderung der Beteiligungsverhältnisse am Gruppenträger auf Grund einer Konzentrationsverschmelzung habe für die Unternehmensgruppe keine…
…1 Abs.1 Z 1 und 2 fallenden Umsätzen sind steuerfrei... "a) die Umsätze von privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen, soweit es sich um die Vermittlung von Kenntnissen allgemeinbildender oder berufsbildender Art oder der Berufsausübung dienenden Fertigkeiten handelt und nachgewiesen werden kann…
…hat (Vorhaltsbeantwortung v. 15.12.1992), somit keine Änderung ihrer Organisationsstruktur darstellt. Zur behaupteten Projekteinstellung von K-I ist unter Hinweis auf das oben (zu Punkt 4) Gesagte zu wiederholen, dass dieses Projekt (50 ft Boot) im Jahr 1987 offensichtlich nicht aufgegeben wurde, sondern dass…
…der nnN Oligarch V für sein Aktienpaket eine Refinanzierung durchgeführt hat, ....") In Hinblick auf § 22 Abs. 1 BAO ist somit festzustellen, dass die Bw. keine eigene wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet. Weder finanziell noch fachlich sind die erforderlichen Rahmenbedingungen gegeben. Zudem besitzt sie auch keine erforderliche Organisationsstruktur…
…auf Versicherungsvertreter, welche häufig in einem völlig anderen Beruf vollzeitbeschäftigt sind. "Lohnsteuer-Rückfluss": Nach meinem Wissensstand werden in Österreich für die steuerliche Bemessung alle Einkunftsarten zusammengerechnet, sowohl die positiven Einkünfte als auch die negativen Einkünfte. Meiner Ansicht nach entspricht es dabei der Lebenserfahrung, dass für…
…Stammkapital), wohl keine anderen Unternehmensinteressen verfolgt hätten als die in ihrer Eigenschaft als personenidente Gesellschafter-Geschäftsführer. Auch entspricht es den Erfahrungen des täglichen Wirtschaftslebens, dass, je mehr ein Gesellschafter-Geschäftsführer in der (schuldrechtlichen bzw. arbeitsrechtlichen) Organisationsstruktur bzw. als Vertretungsorgan die Gesamtgeschäfte der GmbH persönlich leitet…
…TP 17 GebG laufend geändert und dem Glücksspielgesetz angepasst. Die einschneidende Änderung des § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG erfolgte durch BGBl. 1993/965 mit Wirkung vom 31.12.1993, womit an die Stelle der Satzteile "Ausspielungen" die umfassendere Formulierung "Glücksspiele (§ 1 Abs…