…geschäftlichen Organismus nicht ausgeschlossen werden. Im vorliegenden Fall sei klar erkennbar, dass die Tatbestandsmerkmale, die für die Annahme eines Dienstverhältnisses iSd § 47 Abs 2 EStG 1988 sprechen, also Weisungsgebundenheit einerseits und organisatorische Eingliederung andererseits, weitaus überwiegen und somit nicht von einem Werkvertragsverhältnis ausgegangen werden kann.…
…EstG sind Gehälter und Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs 2 EStG 1988) aufweisende Beschäftigung gewährt werden. Die 25% übersteigende Beteiligung des Geschäftsführers A an der Bw. ist unbestritten. Des weiteren ist…
…auf Grund seines Alleineigentums an unserer Gesellschaft, die damit im Sinne der Betriebswirtschaftlehre als Eigentümer-Unternehmen der höchsten Stufe unter seinen alleinigen betrieblichen Willensbildung steht kein an einer Kapitalgesellschaft wesentlich Beteiligter, dessen Beschäftigung sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses ( 47 Abs. 2 EStG 1988) aufweist, ist…
…BGBl. Nr. 818) sind Dienstnehmer alle Personen, die in einem Dienstverhältnis iSd § 47 Abs 2 EStG 1988 stehen, sowie an Kapitalgesellschaften beteiligte Personen iSd § 22 Z 2 EStG 1988. Gemäß § 41 Abs 3 FLAG 1967 idF BGBl. 818/1993 ist der Dienstgeberbeitrag von der Summe…
…wurde. Im Zuge einer über die Jahre 2001 bis 2003 durchgeführten Lohnsteuerprüfung vertrat der Prüfer die Ansicht, dass in Wahrheit steuerrechtliche Dienstverhältnisse im Sinn des § 47 EStG 1988 vorlagen. Diese Feststellung wurde auf Grund vorhandener Aussagen einzelner ArbeitnehmerInnen im Zuge einer SV-Prüfung getroffen, laut…
…einer sachlichen Weisungsgebundenheit sowie ein Unternehmerrisiko vorliegen ist unter Betrachtung des Gesamtbildes der Verhältnisse davon auszugehen, dass die hier in Rede stehenden Betreiber zum Berufungswerber in keinem Dienstverhältnis gemäß § 47 Abs. 2 EStG 1988 stehen. Der Berufung war daher Folge zu leisten und es war…
…Konkursverfahren eröffnet. In der folgenden Prüfung der Lohnabgaben stellte der Prüfer zusammengefasst fest, dass bei den als freie Dienstnehmerinnen behandelten Beschäftigten für Telefondienstleistungen die Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 EStG) überwiegen würden. Das Finanzamt folgte den Feststellungen des Prüfers und erließ die nunmehr angefochtenen Bescheide. Begründend…
…geführt, dass offensichtlich Werkverträge vorlägen. Außerdem sei das Überwiegen der Merkmale für eine selbstständige Tätigkeit gegeben. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 47 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 liegt ein Dienstverhältnis vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet. Dies ist der Fall, wenn…
…vom 2.9.2009, 2005/15/0035, aus denen sie Argumente für ihren Standpunkt ableitete. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 47 Abs. 2 EStG 1988 liegt ein Dienstverhältnis vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet. Dies ist der Fall, wenn die tätige…
…verpflichtende Absolvierung eines Berufspraktikums im 7. Semester) im gegenständlichen Fall gar nicht gegeben (VwGH 2.7.2002, 2000/14/0148). 6.) Zusammenfassung: Nach dem Gesamtbild überwiegen in den vorliegenden Fällen die Merkmale eines Dienstverhältnisses im Sinne des § 47 Abs. 2 EStG. Die von der Bw…
…als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist - als Ergebnis einer Lohnsteuerprüfung -, ob der zu 5,56% beteiligte Geschäftsführer (Name) diese Tätigkeit im Rahmen eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) ausgeübt hat. Dieser Frage liegt folgendes Verwaltungsgeschehen zu Grunde: Am 1…
…1 Z. 1 lit. a erster Satz EStG 1988 Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. § 47 Abs. 1 und 2 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 in der anzuwendenden Fassung lauten auszugsweise: Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 25) wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn…
…getragen, der übersteigende Betrag wird dem Lenker in Rechnung gestellt. Dieser Arbeitsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer 2-wöchigen Frist gekündigt werden". Das Vorliegen von Dienstverhältnissen (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) hat das Finanzamt wie folgt begründet: "..…
…getragen, der übersteigende Betrag wird dem Lenker in Rechnung gestellt. Dieser Arbeitsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer 2-wöchigen Frist gekündigt werden." Das Vorliegen von Dienstverhältnissen (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) hat das Finanzamt wie folgt begründet: "..…
…der unstrittigen Tatsache, dass die Bw. sämtliche mit der Tätigkeit verbundenen Aufwendungen getragen hat, der Beurteilung, dass im gegenständliche Fall Dienstverhältnisse im Sinne des § 47 Abs. 2 EStG 1988 vorliegen, nicht entgegen. Die Abrechnung der von den LKW-Fahrern für die Bw. erbrachten Leistungen erfolgte…
…2001, G109/00). Der Legaldefinition des § 47 Abs. 2 EStG 1988 sind zwei Kriterien zu entnehmen, die für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses sprechen, nämlich die Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber und die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers. In jenen Fällen, in denen beide Kriterien…
…in den Betrieb des Bw. eingegliedert ist, kein Unternehmerwagnis trägt und bei der Ausübung seiner Tätigkeit weisungsgebunden ist, hat das Finanzamt zu Recht das Vorliegen eines Dienstverhältnisses im Sinne des § 47 Abs. 2 EStG 21988 bejaht. Dieser Beurteilung steht auch nicht entgegen, dass dem Arbeitnehmer …
…Tagen sei nicht unüblich und finde sich in ähnlicher Form (insbesondere bei Arbeitern) auch in zahlreichen Kollektivverträgen wieder. Nach Abwägen aller Fakten in den vorstehenden Ausführungen sei daher jedenfalls vom Vorliegen eines Dienstverhältnisses im Sinne des § 47 Abs. 2 EStG und somit von Einkünften gemäß …
…Tagen sei nicht unüblich und finde sich in ähnlicher Form (insbesondere bei Arbeitern) auch in zahlreichen Kollektivverträgen wieder. Nach Abwägen aller Fakten in den vorstehenden Ausführungen sei daher jedenfalls vom Vorliegen eines Dienstverhältnisses im Sinne des § 47 Abs. 2 EStG und somit von Einkünften gemäß …
…zu verschaffen (Doralt, EStG6, § 47 Tz 25 und die dort zitierte Judikatur). Ein weiteres Merkmal eines Dienstverhältnisses ist nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH das Fehlen eines Unternehmerrisikos. Unternehmerrisiko liegt dann vor, wenn der Steuerpflichtige die Höhe seiner Einnahmen (durch besonderen Arbeitseinsatz, besondere Tüchtigkeit oder…