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UZKArtikel 258 Vorübergehende Wiederausfuhr für die weitere Veredelung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 258 Vorübergehende Wiederausfuhr für die weitere Veredelung Die Zollbehörden können auf Antrag bewilligen, dass alle oder ein Teil der in die aktive Veredelung übergeführten Waren oder der Veredelungserzeugnisse vorübergehend wiederausgeführt werden, um außerhalb des Zollgebiets der Union unter Erfüllung der Voraussetzungen für die passive…

LStR 2002 Rz 346–3525.9.9.5 Vorübergehende doppelte Haushaltsführung
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

5.9.9.5 Vorübergehende doppelte Haushaltsführung Rz 346: Liegen die Voraussetzungen für eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung (Rz 344 und Rz 345) nicht vor oder sind sie weggefallen (zB (Ehe)Partner beendet seine berufliche Tätigkeit), können die Kosten für eine beruflich veranlasste Begründung…

UZK-TDAArtikel 11 Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…vorübergehenden Verwahrung Die Zollbehörden können erlauben, dass bis zu den Zeitpunkten der Inbetriebnahme der UZK Systeme für die Ankunftsmeldung, Gestellungsmitteilung und vorübergehende Verwahrung gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU andere Mittel als die der elektronischen Datenverarbeitung für die Abgabe einer Anmeldung zur vorübergehenden…

UZK-DAArtikel 206 Vorübergehende Verwendung unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 206 Vorübergehende Verwendung unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben (Artikel 211 Absatz 1 und Artikel 250 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex) (1) Die Bewilligung für die Inanspruchnahme der vorübergehenden Verwendung unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für Waren erteilt, die nicht alle…

UZK-IAAbschnitt 3 Vorübergehende Verwahrung von Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 3 Vorübergehende Verwahrung von Waren Artikel 191 Konsultationsverfahren zwischen Zollbehörden vor der Bewilligung des Betriebs von Verwahrungslagern (Artikel 22 des Zollkodex) (1) Bevor eine Entscheidung über die Bewilligung des Betriebs von Verwahrungslagern getroffen wird, an der mehr als ein Mitgliedstaat beteiligt ist, wird das…

UZK-IAArtikel 192 Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung
geltende FassungRichtlinien14.06.2017

Artikel 192 Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung (Artikel 145 des Zollkodex) Wird eine Zollanmeldung nach Artikel 171 des Zollkodex vor der voraussichtlichen Gestellung der Waren abgegeben, können die Zollbehörden diese Anmeldung als Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung behandeln.

UZK-IAArtikel 193 Beförderung in vorübergehender Verwahrung befindlicher Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 193 Beförderung in vorübergehender Verwahrung befindlicher Waren (Artikel 148 Absatz 5 des Zollkodex) (1) Erfolgt die Beförderung zwischen Verwahrungslagern, für die verschiedene Zollbehörden zuständig sind, unterrichtet der Inhaber der Bewilligung für den Betrieb des Verwahrungslagers, das die Waren verlassen sollen, a)die Zollstelle, die…

UZKAbschnitt 3 Vorübergehende Verwahrung von Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 3 Vorübergehende Verwahrung von Waren Artikel 144 In die vorübergehende Verwahrung übergeführte Waren Nicht-Unionswaren befinden sich vom Zeitpunkt ihrer Gestellung an in der vorübergehenden Verwahrung.

UZKArtikel 145 Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung
geltende FassungRichtlinien30.09.2016

…die Zollkontrollen erforderlich beizubringen. (3) Die Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung ist von einer der in Artikel 139 Absatz 1 oder 23 genannten Personen spätestens bei der Gestellung der Waren abzugeben. (4) Die Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung enthält - außer wenn die Verpflichtung zur Abgabe einer summarischen…

UZKArtikel 149 Beendigung der vorübergehenden Verwahrung
geltende FassungRichtlinien30.09.2016

Artikel 149 Beendigung der vorübergehenden Verwahrung Nicht-Unionswaren, die stich in der vorübergehenden Verwahrung befinden, sind innerhalb von 90 Tagen in ein Zollverfahren zu überführen oder wiederauszuführen.

UZK-DAArtikel 136 Mündliche Zollanmeldung zur vorübergehenden Verwendung und Wiederausfuhr
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…Material für Katastropheneinsätze im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Bekämpfung der das Zollgebiet der Union betreffenden Auswirkungen von Katastrophen oder ähnlichen Situationen; i)tragbare Musikinstrumente, die von Reisenden vorübergehend zur Verwendung als Berufsausrüstung eingeführt werden; j)Umschließungen, die gefüllt oder leer eingeführt werden und zur Wiederausfuhr…

UZK-TDAKapitel 4 Ankunft der Waren und vorübergehende Verwahrung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 4 Ankunft der Waren und vorübergehende Verwahrung Artikel 9 Meldung der Ankunft eines Seeschiffs oder eines Luftfahrzeugs Die Zollbehörden können erlauben, dass bis zu den Zeitpunkten der Inbetriebnahme der UZK Systeme für die Ankunftsmeldung, Gestellungsmitteilung und vorübergehende Verwahrung gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014…

UZK-DAArtikel 118 Andere Fälle der Beförderung in vorübergehender Verwahrung befindlicher Waren
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

Artikel 118 Andere Fälle der Beförderung in vorübergehender Verwahrung befindlicher Waren (Artikel 148 Absatz 5 Buchstabe c des Zollkodex) Nach Artikel 148 Absatz 5 Buchstabe c des Zollkodex können die Zollbehörden die Beförderung der in vorübergehender Verwahrung befindlichen Waren von einem Verwahrungslager in ein anderes…

UZK-DAArtikel 217 Fristen für die Erledigung der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln und Containern
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

Artikel 217 Fristen für die Erledigung der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln und Containern (Artikel 215 Absatz 4 des Zollkodex) Die Erledigung der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln und Containern muss innerhalb der folgenden Fristen ab dem Zeitpunkt der Überführung der Waren in das Verfahren erfolgen: a…

UZK-DAAnhang 71-01 Unterlage für mündlich zur vorübergehenden Verwendung angemeldete Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 71-01 Unterlage für mündlich zur vorübergehenden Verwendung angemeldete Waren [Grafik]   [Grafik]  

UZKArtikel 147 Bedingungen und Verantwortlichkeiten für die vorübergehende Verwahrung von Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 147 Bedingungen und Verantwortlichkeiten für die vorübergehende Verwahrung von Waren (1) Waren in der vorübergehenden Verwahrung dürfen ausschließlich in Verwahrlagern gemäß Artikel 148 oder in begründeten Fällen an anderen von den Zollbehörden bezeichneten oder zugelassenen Orten verwahrt werden. (2) Unbeschadet des Artikels 134 Absatz…

ZK-25903.3. Zollanmeldung zur vorübergehenden Ausfuhr
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…die zu nicht kommerziellen Zwecken bestimmt sind (zB Reisegepäck, private Beförderungsmittel), zur vorübergehenden Ausfuhr zur pV angemeldet, ist eine mündliche Zollanmeldung oder eine Anmeldung durch andere Form der Willensäußerung zulässig, da der Bewilligungsantrag im Rahmen des vereinfachten Bewilligungsverfahrens erst mit der schriftlichen Zollanmeldung zur Überlassung…

UZK-DAArtikel 115 Zulassung eines Ortes für die Gestellung der Waren und vorübergehende Verwahrung
geltende FassungRichtlinien01.07.2020

Artikel 115 Zulassung eines Ortes für die Gestellung der Waren und vorübergehende Verwahrung (Artikel 139 Absatz 1 und Artikel 147 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Für die Gestellung der Waren kann ein anderer Ort als die zuständige Zollstelle zugelassen werden, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt…

UZK-IAArtikel 170 Erhebung sonstiger Abgaben für in die vorübergehende Verwendung nach dem ATA-Übereinkommen oder dem Übereinkommen von Istanbul übergeführte Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 170 Erhebung sonstiger Abgaben für in die vorübergehende Verwendung nach dem ATA-Übereinkommen oder dem Übereinkommen von Istanbul übergeführte Waren (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe c des Zollkodex) Für die Erhebung sonstiger Abgaben für in die vorübergehende Verwendung nach dem ATA-Übereinkommen oder dem…

UZKArtikel 146 Änderung und Ungültigerklärung einer Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung
geltende FassungRichtlinien01.01.2020

…eine Beschau der Waren vornehmen wollen, b)die Zollbehörden festgestellt haben, dass Angaben in der Anmeldung unrichtig sind. (2) Werden die Waren, für die eine Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung abgegeben wurde, nicht gestellt, so erklären die Zollbehörden diese Anmeldung in jedem der nachfolgenden Fälle unverzüglich…