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AH-11303. Gerichtlich strafbare Handlungen
geltende FassungRichtlinien08.08.2014

…beim Handelnden voraussetzt, oder nach der Art der Handlung oder des Gegenstands, an dem die Tat begangen wurde, unter keinen Umständen möglich war. (2) Gemäß § 26 Abs. 4 SKG 2013 ist der Versuch auch bei vorsätzlicher Verletzung der Verwaltungsstrafbestimmungen strafbar. 3.5. Verjährung der Strafbarkeit…

AH-31007. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien02.09.2021

7. Strafbestimmungen Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Anwendung. Siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-1130, im Besonderen den Abschnitt 3. Anlage 1 Musterformblatt für Einzel- und Globalgenehmigungen [Grafik]   [Grafik]   [Grafik…

VB-02305. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien15.07.2025

5. Strafbestimmungen 5.1. Gerichtlich strafbare Handlungen 5.1.1. Große Mengen an Tierarzneimitteln, die bei Anwendung an Tieren beim Menschen nachhaltige oder schwere gesundheitliche Schäden zur Folge haben können (1) Gemäß § 1185 Abs. 1 Z 1 TAKGTAMG ist es strafbar, Tierarzneimittel oder Arzneimittel, die…

AH-33105. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien20.06.2014

5. Strafbestimmungen Werden VerstößeZuwiderhandlungen gegen die Ausfuhr- und DurchfuhrbewilligungspflichtBestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes 2011 festgestelltstellen gerichtlich strafbare Handlungen dar, müssen die Strafbestimmungen derund es finden die §§ 3779, 81, 83 und 38 AußHG 200584 AußWG 2011 angewendet werden und Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstattet werdenAnwendung. Siehe dazu…

VB-03307. Strafbestimmungen, Beschlagnahme und Behandlung eingezogener, verfallener oder beschlagnahmter Exemplare
geltende FassungRichtlinien04.01.2024

…Bedingungen festlegen und Auflagen erteilen kann, um die Einhaltung der Vorschriften dieser Verordnung sicherzustellen. (2) Gemäß § 7 Abs. 2 ArtHG 2009 begeht eine gerichtlich strafbare Handlung, wer entgegen Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig (siehe Abs. 5) Exemplare…

VB-08104. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien12.03.2026

…geringfügiger Fahrlässigkeit" liegt keine Strafbarkeit als gerichtlich strafbare Handlung gemäß § 177e StGB vor. (5) Wenn Zollorgane in Ausübung ihres Dienstes, sei es im Zuge einer Abfertigung oder auch in anderen Fällen, feststellen, dass ein nach § 177d StGB oder § 177e StGB strafbarer unerlaubter Umgang mit Stoffen…

AH-22404. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien24.10.2023

4. Strafbestimmungen 4.1. Außenwirtschaftsgesetz 2011 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Anwendung (siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-1130 im Besonderen AH-1130 Abschnitt 3.)

AH-26165A. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.07.2023

55A. Strafbestimmungen 5.15A.1. Außenwirtschaftsgesetz 2011 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen, und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Anwendung. Siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-1130; im Besonderen AH-1130 Abschnitt 3.

AH-20756A. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien06.03.2023

6A. Strafbestimmungen 6A.1. Außenwirtschaftsgesetz 2011 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen, und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Anwendung (siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-1130, im Besonderen AH-1130 Abschnitt 3.)

AH-22255. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien23.05.2023

5. Strafbestimmungen 5.1. Außenwirtschaftsgesetz 2011 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Anwendung (siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-1130, im Besonderen AH-1130 Abschnitt 3.).

AH-23224. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.04.2023

4. Strafbestimmungen 4.1. Außenwirtschaftsgesetz 2011 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Anwendung (siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-1130 im Besonderen AH-1130 Abschnitt 3.)

AH-22165. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien08.02.2022

5. WaffenembargoStrafbestimmungen Gegenüber Libyen gilt ein Waffenembargo auf Grund völkerrechtlicher Verpflichtungen. 5.1. Außenwirtschaftsgesetz 2011 Nähere AusführungenZuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Durchführung sind derAnwendung (siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-32101130 zu…

AH-22605. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.12.2023

5. WaffenembargoStrafbestimmungen Gegenüber der Republik Guinea gilt ein Waffenembargo auf Grund völkerrechtlicher Verpflichtungen. Nähere AusführungenZuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Durchführung sind derAnwendung (siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-32101130 zu entnehmen, im…

VB-03353. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien06.01.2021

…bringt oder einführt. Dazu ist Folgendes anzumerken: Keine Strafbarkeit als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen besteht, wenn die Tat den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet (siehe zB Abs. 2). Die Regelungen des Artikels 3 der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009…

VB-03307.2. Beschlagnahme
geltende FassungRichtlinien01.08.2020

…EG) Nr. 338/97 erforderliche gültige Genehmigung oder Bescheinigung in die Union eingeführt und liegt weder eine gemäß § 7 ArtHG 2009 gerichtlich strafbare Handlung (siehe Abschnitt 7.1.1.) noch ein Finanzvergehen nach § 8 ArtHG 2009 (siehe Abschnitt 7.1.2.) vor, sind die Exemplare…

VB-080010. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

…3 StGB handelt "grob fahrlässig", wer ungewöhnlich und auffallend sorgfaltswidrig handelt, sodass der Eintritt eines dem gesetzlichen Tatbild entsprechenden Sachverhaltes als geradezu wahrscheinlich vorhersehbar war. Bei "geringfügiger Fahrlässigkeit" liegt keine Strafbarkeit als gerichtlich strafbare Handlung gemäß § 181c Abs. 3 StGB vor. (6) Die Straftatbestände des…

AH-46064. Durchfuhr bei Zurverfügungstellung wirtschaftlicher Ressourcen
geltende FassungRichtlinien22.01.2024

…der genannten Bestimmungen erfolgt in jenen Fällen, in denen eine österreichische Zollstelle als Ausfuhrzollstelle fungiert, nach den Vorgaben der Abschnitte 2. und 3. 5. Strafbestimmungen Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen, und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Anwendung…

AH-24164. Durchfuhr bei Zurverfügungstellung wirtschaftlicher Ressourcen
geltende FassungRichtlinien17.01.2024

…der genannten Bestimmungen erfolgt in jenen Fällen, in denen eine österreichische Zollstelle als Ausfuhrzollstelle fungiert, nach den Vorgaben der Abschnitte 2. und 3. 5. Strafbestimmungen Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen, und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Anwendung…

AH-20743A. Durchfuhr von wirtschaftlichen Ressourcen
geltende FassungRichtlinien03.05.2023

…in denen das Ausfuhrverfahren bei einer österreichischen Zollstelle erfolgt, nach den Vorgaben des Abschnitts 2A. 4. Strafbestimmungen 4.1. Außenwirtschaftsgesetz 2011 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Anwendung (siehe dazu die Arbeitsrichtlinie…

AH-24325. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien14.10.2022

…der Union, für juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Bezug auf Geschäfte, die ganz oder teilweise in der Union getätigt werden. 5.2. Außenwirtschaftsgesetz 2011 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Anwendung…