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Findok · Richtlinien

AH-3310

5. Strafbestimmungen

geltende FassungRichtlinieBMF-010302/0098-III/11/2017gilt ab 20.06.2014

Inhaltsverzeichnis der AH-3310

Wortlaut laut Findok

5. Strafbestimmungen Werden VerstößeZuwiderhandlungen gegen die Ausfuhr- und DurchfuhrbewilligungspflichtBestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes 2011 festgestelltstellen gerichtlich strafbare Handlungen dar, müssen die Strafbestimmungen derund es finden die §§ 3779, 81, 83 und 38 AußHG 200584 AußWG 2011 angewendet werden und Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstattet werdenAnwendung. Siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-1130. Siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-1130, im Besonderen Abschnitt 3. Abschnitte 6. bis 19. derzeit frei Abschnitt 7. derzeit frei Abschnitt 8. derzeit frei Abschnitt 9. derzeit frei

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010302/0098-III/11/2017
GZ der Erstfassung
BMF-010302/0144-IV/8/2008
Stammnummer
35255
Enthalten in Fassung
3, 4 (geltend: 4)
Gültig
20.06.2014 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF