…jede (private) vermögensverwaltende und vermögensnutzende (selbständige) Tätigkeit erfüllt die Voraussetzung der Nachhaltigkeit, Gewinnabsicht und Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr. Rz 5419: Das Kriterium der Vermögensverwaltung dient der Abgrenzung des Gewerbebetriebes zu den außerbetrieblichen Einkunftsarten. Vermögensverwaltung im steuerlichen Sinne liegt insbesondere vor, wenn Vermögen genutzt wird. Vermögensverwaltung…
…§ 27, 30 oder 31 EStG 1988 der Steuerpflicht. Überträgt zB der Alleineigentümer sein privates Mietobjekt auf eine vermögensverwaltende KG, an der er und eine andere natürliche Person zu je 50% beteiligt sind, ist der Übertragungsvorgang nur zur Hälfte (Fremdquote = Beteiligungsquote des anderen Gesellschafters) als…
…BGBl. II Nr. 139/2018, entsprechen. Die Haltung, Pflege und Betreuung von Tieren im häuslichen Bereich ist nicht begünstigt (zB Hundepension, Tierheim auf dem privaten Wohngrundstück des Vereinsvorstands, vgl. BFG 21.10.2014, RV/7100992/2013 zu § 4a EStG 1988). Nicht begünstigt ist auch eine…
…bei Gebäuden, die unmittelbar oder mittelbar der Betriebsausübung außerhalb einer land- und forstwirtschaftlichen oder einer gewerblichen Tätigkeit (zB einer freiberuflichen Tätigkeit, der sonstigen selbstständigen Arbeit, der Vermögensverwaltung bei Kapitalgesellschaften) dienen; bei Gebäuden, die nur mittelbar der Betriebsausübung eines Land- und Forstwirtes oder eines Gewerbetreibenden dienen;…
…betrieblichen auch eine private Sphäre hat, ist die Aussonderung privater Geschäftsvorfälle aus ständig im Gewerbebetrieb vorkommenden Geschäften nicht generell ausgeschlossen. Für die betriebliche oder private Zuordnung von Veräußerungen, die üblicherweise in den Bereich eines Gewerbebetriebes fallen, aber auch im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung getätigt werden…
…VwGH 10.3.1961, 1414/58; VwGH 11.1.1963, 1263/62). AKM-Untervertreter, Gewerbebetrieb (VwGH 22.4.1964, 2066/62). Altenheime, privater Unternehmer, Gewerbebetrieb. Anlageberater, gewerblich, sofern Selbständigkeit gegeben ist. Amateursportler, allenfalls Einkünfte aus sonstigen Leistungen gemäß § 29 EStG 1988, siehe auch LStR 2002…
…in den Fällen der Nachversteuerung nach § 28 Abs. 7 EStG 1988 idF vor dem AbgÄG 2012 ergeben. Bei Veräußerungen nach dem 31.3.2012 führt die Veräußerung von Grundstücken jedenfalls zu Einkünften aus privaten Grundstücksveräußerungen (§ 30 EStG 1988 idF des 1. StabG 2012). Rz 6402a…
…Die Steuerschuld geht gemäß § 19 Abs. 1 UStG 1994 auf die Gemeinde G über. Beispiel 3: Die Gesellschaft G übt im Rahmen ihrer Haupttätigkeit, der Vermögensverwaltung ihres gemeinnützigen Fonds, keine unternehmerische Tätigkeit aus. Im untergeordneten Bereich ist sie auch unternehmerisch tätig. Bezieht sie für ihren…
…1 Z 7 EStG 1988 in Verbindung mit § 30 EStG 1988 (private Grundstücksveräußerungen) in Betracht. Rz 441: Eine grenzüberschreitende Wirkung kann sich auch bei der errichtenden Umwandlung insoweit ergeben, als an der übertragenden Kapitalgesellschaft Ausländer beteiligt sind (siehe Rz 496 zur Änderung der Besteuerungsrechte der…
…aus selbständiger Arbeit von jenen aus Gewerbebetrieb (Rz 5202). 17 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG 1988) Aktualisierung der EStR 1984 (Rz 5401 bis 5453). ABC - Abgrenzung Gewerbebetrieb von anderen Einkunftsarten (Rz 5417). Aussagen zur Abgrenzung der Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb (Rz 5418 bis 5453; insbesondere Wertpapiergeschäfte…
…Umsätze (§ 1 Abs. 1 Z 1 und 2 UStG 1994) aus diesen Betrieben im Veranlagungszeitraum insgesamt nicht mehr als 7.500 Euro betragen. Eine Vermögensverwaltung fällt nicht unter die Vermutung, dass es sich hierbei um eine nichtunternehmerische Tätigkeit im Sinn des § 2 Abs. 5 Z…
…für den An- und Verkauf von Kryptowährungen. Rz 5427: Bei der Verwaltung von Wertpapierbesitz gehören die Umschichtungen von Wertpapieren, somit Kauf und Verkauf durch Einschaltung von Banken, (grundsätzlich) noch zur privaten Vermögensverwaltung; bei Wertpapieren liegt es in der Natur der Sache, den Bestand zu verändern…
…11.1978, 2085/78). Erfolgt eine Veräußerung eines privaten Grundstücks unter bloßer Ausnützung einer sich zufällig ergebenden Möglichkeit, ist von Vermögensverwaltung im Sinne der Abgabenvorschriften auszugehen. Außerhalb der betrieblichen Einkünfte werden Grundstücksveräußerungen vor dem 1.4.2012 nur im Rahmen der zehn- bzw. fünfzehnjährigen Spekulationsfrist…
…Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen und Spekulationsgeschäften (zB Veräußerung von Edelmetallen) und Einkünfte aus Leistungen (gelegentliche Vermittlungen, gelegentliche Vermietung beweglicher Gegenstände). 1.2.6.2 Abgrenzung zum Betriebsvermögen 1.2.6.2.1 Allgemeines Rz 222: Die Unterscheidung Vermögensverwaltung - betriebliche Einkünfte erfolgt nach den allgemeinen Grundsätzendes…
…2018: Sachwalter), soweit sie nicht Angehörige betreuen, siehe Rz 6611 Liquidator eines fremden Vermögens im Auftrag des Eigentümers. Ferner fallen Bezüge der Organe juristischer Personen privaten Rechts (zB Mitglieder des Vorstandes bei Genossenschaften [VwGH 29.07.2010, 2006/15/0217] oder Sparkassen) unter § 22 Z…
…die Einkünfte aus Vermögensverwaltung fallen grundsätzlich (unter Bedachtnahme auf die einkommensteuerrechtlichen Abgrenzungsmerkmale) die Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 27 EStG 1988, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG 1988) sowie die sonstigen Einkünfte (§ 29 EStG 1988; Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, aus privaten Grundstücksveräußerungen…
…begründet wird. Die Dauervermietung von zwei ehemaligen Betriebsfahrzeugen, zumal diese über eine bloße Vermögensverwaltung nicht hinausgeht. Einkünfte von gerichtlichen Erwachsenenvertreterinnen/gerichtlichen Erwachsenenvertretern (bis 1.7.2018: Sachwaltern) für einen Angehörigen (keine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr). Wird die Erwachsenenvertretung von einem Vertreter der rechtsberatenden Berufe…
…i)Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Zahlungsanweisungen und andere Zahlungsmittel, ii)Einlagen bei Finanzinstituten oder anderen Einrichtungen, Guthaben auf Konten, Zahlungsansprüche und verbriefte Forderungen, iii)öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich Aktien und Anteilen, Wertpapierzertifikate, Obligationen, Schuldscheine, Optionsscheine, Pfandbriefe und Derivate, iv)Zinserträge, Dividenden…
…Belegenheit, das Eigentum, der Besitz, die Eigenschaften oder die Zweckbestimmung der Gelder verändert oder sonstige Veränderungen bewirkt werden, die eine Nutzung der Gelder einschließlich der Vermögensverwaltung ermöglichen; 5."Gelder" finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind: i)Bargeld…
…sind -Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Zahlungsanweisungen und andere Zahlungsmittel, -Einlagen bei Finanzinstituten oder anderen Einrichtungen, Guthaben auf Konten, Zahlungsansprüche und verbriefte Forderungen, -öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich Aktien und Anteilen, Wertpapierzertifikate, Obligationen, Schuldscheine, Optionsscheine, Pfandbriefe und Derivate, -Zinserträge, Dividenden und andere Einkünfte…