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ZK-0612Titel II - Bewilligung zum Informatikverfahren
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

…1580) für die Erteilung von Informatikbewilligungen ist das Zollamt, in dessen Bereich der Antragsteller seinen Sitz oder normalen Wohnsitz hat (§ 55 Abs. 2 ZollR-DG). Hat der Antragsteller seinen Sitz oder normalen Wohnsitz nicht im Anwendungsgebiet, so ist für die Erteilung der Bewilligung das Zollamt…

ZK-23702.4. Bewilligungsverfahren
geltende FassungRichtlinien15.12.2022

…einer Lagerstätte zur Zolllagerung von Waren als auch für Bewilligungen zum Betrieb von Verwahrungslagern ist im Anwendungsgebiet jene Zollstelle zuständig, in dessen Bereich der Antragsteller seinen normalen Wohnsitz oder seinen Sitz hat. Daher wird einem Wirtschaftsbeteiligten im Anwendungsgebiet nur mehr eine Zolllagerbewilligung pro Lagertyp erteilt…

ZK-20301.2. Eingeschränkte Freimengen und Freigrenze (355)
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…1 iVm Abs. 3 VStBefrV) wieder nicht auf Reisende im Sinn des Art. 1 Buchstabe b des UN-Reiseabkommens vom 4.6.1954, BGBl. Nr. 131/1956 und BGBl. Nr. 210/1957, sondern auf Reisende mit einem gewöhnlichen Wohnsitz im Anwendungsgebiet bezieht. Hintergrund dieser erwähnten…

ZK-25401.2. Formelles Bewilligungsverfahren
geltende FassungRichtlinien01.08.2023

…und die genauen Verwendungsorte enthalten. Zollstelle Im Anwendungsgebiet (Österreich) ist für die Bewilligungserteilung im Formellen Bewilligungsverfahren die Zollstelle zuständig, in deren Bereich der Antragsteller seinen normalen Wohnsitz oder Sitz hat. In Ermangelung eines solchen Wohnsitzes oder Sitzes im Anwendungsgebiet ist die Zollstelle West zuständig. Die…

ZK-20300.3. Verfahrensablauf
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…DG). Zuständig zur Erlassung des Ermächtigungsbescheides ist das Zollamt, in dessen Bereich der Antragsteller seinen normalen Wohnsitz oder Sitz hat. Im Fall der indirekten Vertretung ist darunter der Vertretene (Begünstigte) zu verstehen. 0.3.5. Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr Die Überlassung in den…

ZT-16001. Antragstellung
geltende FassungRichtlinien20.01.2021

…DG, dass jenesdas Zollamt zuständig ist, in dem der Antragsteller seinen normalen Wohnsitz oder Sitz hatÖsterreich zuständig. Für Antragsteller (Empfänger bzw. Ausführer), die nicht im österreichischen Anwendungsgebiet ansässig sind und die Anlage/Maschine in Österreich aufgestellt werden soll bzw. diese von Österreich aus exportiert wird…

ZK-20300. Einführung
geltende FassungRichtlinien07.12.2022

…keine Einfuhrumsatzsteuerbefreiung entspricht. Auf die Sonderregelungen im Reiseverkehr (siehe Abschnitt 1.) wird hingewiesen. In dieser Arbeitsrichtlinie bedeutet der Begriff "abgabenfrei" grundsätzlich zoll-, einfuhrumsatzsteuer- und verbrauchsteuerfrei, soweit nicht anders angeführt. 0.2. Begriffsbestimmungen 0.2.1. Gewöhnlicher Wohnsitz Der "normale" oder "gewöhnliche" Wohnsitz ist in § 4…

LStR 2002 Rz 31.2.2 Wohnsitz
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…jederzeit für den eigenen Wohnbedarf verwendet werden können. Die polizeiliche Anmeldung ist für den Wohnsitzbegriff im Sinn einer faktischen Wohnmöglichkeit nicht ausschlaggebend, doch kann sie ein Indiz für die Annahme eines Wohnsitzes sein. Ein Wohnsitz wird nicht begründet, wenn der Arbeitgeber lediglich eine Schlafstelle (entgeltlich…

KfzBStR 2021 Rz 53–57A.2.3.6. Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…des Halterbegriffs im Sinne des § 5 Abs. 1 Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz - die Person zu verstehen, die das Kraftfahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch und die Verfügungsgewalt darüber hat. Dies welcher von mehreren Wohnsitzen eines Menschen als Hauptwohnsitz anzusehen ist, ist nach objektiven Gesichtspunkten im Rahmen…

ZK-25000.5. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…ihren Hauptsitz oder ihre ständige Niederlassung im Zollgebiet der Union hat (Art. 5 Z 31 UZK). Normaler (gewöhnlicher) Wohnsitz Jener Wohnsitz (§ 26 der Bundesabgabenordnung) einer natürlichen Person, an dem diese wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder - im Falle einer Person ohne berufliche Bindungen - wegen persönlicher…

LStR 2002 Rz 41.2.3 Gewöhnlicher Aufenthalt ausländischer ArbeitnehmerInnen
geltende FassungRichtlinien27.11.2006

…haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und sind daher bereits ab Beginn des Inlandsaufenthaltes unbeschränkt steuerpflichtig (§ 26 BAO). Sie unterliegen daher auch ohne inländischen Wohnsitz ab der Aufnahme der Arbeitstätigkeit im Inland den für unbeschränkt Steuerpflichtige geltenden Vorschriften des EStG 1988. Beispiel: Eine Arbeitnehmerin geht…

LStR 2002 Rz 51.2.4 Ausländische Saisonarbeiter
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Auch im Fall der Aussetzung eines Beschäftigungsverhältnisses (zB vorübergehende Karenzierung oder Beurlaubung) kann von einer Hemmung des Fristenlaufes ausgegangen werden. Die Dauer der kurzfristigen Unterbrechung oder Aussetzung wird bei Berechnung der Sechsmonatsfrist nicht mitgezählt. Beispiel: Eine Arbeitnehmerin ohne Wohnsitz in Österreich befindet sich ab 10…

LStR 2002 Rz 7–121.2.6 Antrag auf Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…oder als formloser Antrag beim Finanzamt Österreich einzubringen. Für den Antrag ist eine Bestätigung über den Wohnsitz und die Einkünfte im Ausland (Formular E9) erforderlich. Die Antragstellung ist nur bis zum Eintritt der Rechtskraft des Bescheides möglich. Ein später gestellter Antrag ist auf Grund der…

EStR 2000 Rz 15–261.1.2 Unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Person kann zwar mehrere Wohnsitze haben, jedoch nur einen gewöhnlichen Aufenthalt. Dieser verlangt die körperliche Anwesenheit des Betreffenden sowie eine sachlich-räumliche Beziehung zum Aufenthaltsort (VwGH 31.3.1992, 87/14/0096). Die unbeschränkte Steuerpflicht tritt (rückwirkend) ein, wenn der Aufenthalt im Inland länger als…

KfzBStR 2021 Rz 46–52A.2.3.4. Person des Verwenders
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…mehreren Wohnsitzen eines Menschender eine juristische Person vertritt, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass dieser die Verfügungsmöglichkeiten über das Kraftfahrzeug innehat, womit er als HauptwohnsitzVerwender anzusehen ist. Der selbständige Handelsvertreter oder geschäftsführende Gesellschafter kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, istdass der dauernde Standort des Kraftfahrzeuges im…

UZK-IAAnhang 32-03 Verpflichtungserklärung des Bürgen - Gesamtsicherheit
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

…32-03 Verpflichtungserklärung des Bürgen - Gesamtsicherheit I. Verpflichtungserklärung des Bürgen 1.Der Unterzeichner 1) .................................................................................................... mit Wohnsitz (Sitz) in 2) ............................................................................................... leistet hiermit bei der Zollstelle der Sicherheitsleistung ................................................... bis zu einem Höchstbetrag von .................................................................................... selbstschuldnerische Bürgschaft gegenüber der Europäischen Union (bestehend aus dem Königreich Belgien, der Republik Bulgarien…

UZK-IAAnhang 32-01 Verpflichtungserklärung des Bürgen - Einzelsicherheit
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

…I. Verpflichtungserklärung des Bürgen 1.Der Unterzeichner 1) . .................................................................................................... mit Wohnsitz (Sitz) in 2) ……......................................................................................... leistet hiermit bei der Zollstelle der Sicherheitsleistung ……………….................................. bis zu einem Höchstbetrag von .................................................................................... selbstschuldnerische Bürgschaft gegenüber der Europäischen Union, bestehend aus dem Königreich Belgien, der…

VB-07201. Allgemeine Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.02.2023

…Schadens auf der Grundlage einer Risikobewertung und unter Berücksichtigung der normalen und vorhersehbaren Verwendung des Produkts ein rasches Eingreifen der Marktüberwachungsbehörden erforderlich macht, auch wenn das Risiko keine unmittelbare Auswirkung hat; 17. "Endnutzer" jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Niederlassung in der Union…

EStR 2000 Rz 361.2 Beantragte unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien01.02.2007

1.2 Beantragte unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 4 EStG 1988) 1.2.1 Allgemeines Rz 36: Siehe dazuLStR 2002 Rz 7 LStR 2002bis Rz 12 Rz 7 ff. Randzahlen 37 und 38: entfallen Randzahlen 3937 bis 100: derzeit frei

ZK-06902. Bestandteile des Transaktionswerts nach Art. 71 UZK
geltende FassungRichtlinien28.02.2020

…ist) im Vorfeld der Entwicklung von Sportschuhen und Sportbekleidung. 2.4.9. Innerhalb/außerhalb der Gemeinschaft erarbeitet (Art. 71 Abs. 1 Buchstabe b Z iv UZK) Eine geistige Leistung einer natürlichen Person gilt als innerhalb der Gemeinschaft erbracht, wenn die natürliche Person ihren normalen Wohnsitz…