…Eine natürliche Person, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Zollgebiet der Union hat. Eine juristische Person oder eine Personenvereinigung, die ihren eingetragenen Sitz, ihren Hauptsitz oder ihre ständige Niederlassung im Zollgebiet der Union hat (Art. 5 Z 31 UZK). Normaler (gewöhnlicher) Wohnsitz Jener Wohnsitz (§ 26 der…
…32-03 Verpflichtungserklärung des Bürgen - Gesamtsicherheit I. Verpflichtungserklärung des Bürgen 1.Der Unterzeichner 1) .................................................................................................... mit Wohnsitz (Sitz) in 2) ............................................................................................... leistet hiermit bei der Zollstelle der Sicherheitsleistung ................................................... bis zu einem Höchstbetrag von .................................................................................... selbstschuldnerische Bürgschaft gegenüber der Europäischen Union (bestehend aus dem Königreich Belgien, der Republik Bulgarien…
…vereinbaren. Für Rechtsstreitigkeiten aus dieser Sicherheitsleistung sind die Gerichte zuständig, in deren Bezirk sich das Wahldomizil oder der Wohnsitz (Sitz) des Bürgen bzw. der Zustellungsbevollmächtigten befindet. (8)Vor seiner Unterschrift muss der Unterzeichner handschriftlich vermerken: "Für die Übernahme der Sicherheit in Höhe von …", wobei…
…I. Verpflichtungserklärung des Bürgen 1.Der Unterzeichner 1) . .................................................................................................... mit Wohnsitz (Sitz) in 2) ……......................................................................................... leistet hiermit bei der Zollstelle der Sicherheitsleistung ……………….................................. bis zu einem Höchstbetrag von .................................................................................... selbstschuldnerische Bürgschaft gegenüber der Europäischen Union, bestehend aus dem Königreich Belgien, der…
…Schadens auf der Grundlage einer Risikobewertung und unter Berücksichtigung der normalen und vorhersehbaren Verwendung des Produkts ein rasches Eingreifen der Marktüberwachungsbehörden erforderlich macht, auch wenn das Risiko keine unmittelbare Auswirkung hat; 17. "Endnutzer" jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Niederlassung in der Union…
…1580) für die Erteilung von Informatikbewilligungen ist das Zollamt, in dessen Bereich der Antragsteller seinen Sitz oder normalen Wohnsitz hat (§ 55 Abs. 2 ZollR-DG). Hat der Antragsteller seinen Sitz oder normalen Wohnsitz nicht im Anwendungsgebiet, so ist für die Erteilung der Bewilligung das Zollamt…
…Zollstelle, im vereinfachten Bewilligungsverfahren jene Dienststelle, in deren Bereich der Antragsteller seinen normalen Wohnsitz oder seinen Sitz hat. Aufgabe der Überwachungszollstelle ist die Prüfung der Aufzeichnungen des Beteiligten mittels stichprobenweise und risikoorientierte Nachschauen. Dies erfolgt durch: unregelmäßige Bestandskontrollen, dem Vergleich von Aufzeichnungen mit Wareneinsatzlisten, Lieferscheinen…
…Verwahrungslagers wird nur in der Union ansässigen Personen erteilt. Die Ansässigkeit im Zollgebiet der Union (Art. 5 Z 31 UZK) wird bei natürlichen Personen durch den normalen Wohnsitz begründet, bei juristischen Personen oder rechtsfähigen Personenvereinigungen durch ihren eingetragenen Sitz, ihren Hauptsitz oder eine ständige Niederlassung…
…betroffen und gesondert erforderlich. Überwachungszollstelle ist: Im formellen Bewilligungsverfahren die bewilligungserteilende Zollstelle, im vereinfachten Bewilligungsverfahren jene Dienststelle, in deren Bereich der Antragsteller seinen normalen Wohnsitz oder seinen Sitz hat. Die Überwachungszollstelle überprüft die fristgerechte Vorlage der Abrechnungen, sofern von einer Abrechnungsverpflichtung nicht Abstand genommen wurde…
…Bewilligungen zum Betrieb von Verwahrungslagern ist im Anwendungsgebiet jene Zollstelle zuständig, in dessen Bereich der Antragsteller seinen normalen Wohnsitz oder seinen Sitz hat. Daher wird einem Wirtschaftsbeteiligten im Anwendungsgebiet nur mehr eine Zolllagerbewilligung pro Lagertyp erteilt. In dieser Bewilligung können auch mehrere Lagerstätten zugelassen werden…
…Gewährung des Zahlungsaufschubs ist gemäß § 39 Abs. 1 ZollR-DG das Zollamt, in dessen Bereich der Antragsteller seinen normalen Wohnsitz oder Sitz hat. (2) Ein Zahlungsaufschub ist dann, wenn nach dem Zollrecht eine Verpflichtung zur Selbstberechnung besteht, gemäß Art. 110 Buchstabe c UZK als globaler…
…zuständig, in deren Bereich der Antragsteller seinen normalen Wohnsitz oder Sitz hat. In Ermangelung eines solchen Wohnsitzes oder Sitzes im Anwendungsgebiet ist die Zollstelle West zuständig. Die für die Bewilligungserteilung zuständige Zollstelle ist für die zollamtliche Überwachung des Verfahrens verantwortlich (Überwachungszollstelle). 1.2.2. Antrag…
…Zulassungen bestimmtist § 39 ZollR-DG, dass jenesdas Zollamt zuständig ist, in dem der Antragsteller seinen normalen Wohnsitz oder Sitz hatÖsterreich zuständig. Für Antragsteller (Empfänger bzw. Ausführer), die nicht im österreichischen Anwendungsgebiet ansässig sind und die Anlage/Maschine in Österreich aufgestellt werden soll bzw. diese von…
…DG ein Antrag auf gesonderte Entscheidung (§ 185 BAO) zu stellen. Anträge auf gesonderte Entscheidung sind bei jener Zollstelle einzubringen, in deren Bereich der Antragsteller seinen normalen Wohnsitz oder Sitz hat. 2.5.5. Wiedereinfuhr im gleichen Zustand und Ausnahmen Zu Art. 203 Abs. 5 UZK…
…Zweckbindung zu erfüllen (§ 88 ZollR-DG). Zuständig zur Erlassung des Ermächtigungsbescheides ist das Zollamt, in dessen Bereich der Antragsteller seinen normalen Wohnsitz oder Sitz hat. Im Fall der indirekten Vertretung ist darunter der Vertretene (Begünstigte) zu verstehen. 0.3.5. Überlassung in den zollrechtlich freien…
…b Z iv UZK) Eine geistige Leistung einer natürlichen Person gilt als innerhalb der Gemeinschaft erbracht, wenn die natürliche Person ihren normalen Wohnsitz (Lebensmittelpunkt) im Zollgebiet der Gemeinschaft hat. Bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen ist auf den Ort abzustellen, an dem die Leistung erbracht wurde…
…Gewöhnlicher Wohnsitz Der "normale" oder "gewöhnliche" Wohnsitz ist in § 4 Abs. 2 Z 8 ZollR-DG geregelt, (siehe auch Abschnitt 3.1.7. und Abschnitt 3.1.8.4.). Die Bestimmung ist von Bedeutung, wenn mehrere Wohnsitze gegeben sind. Für den gewöhnlichen Wohnsitz nach Art…
… 11 Abs. 2 AWEG 2010) 2.3.9.1. Reisende mit normalem oder gewöhnlichem Wohnsitz im Ausland Arzneispezialitäten (Abschnitt 2.1. Abs. 2), die durch Reisende mit normalem oder gewöhnlichem Wohnsitz (§ 4 Abs. 1 Z 8 ZollR-DG) im Ausland in einer dem üblichen persönlichen…
…Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gelten alle im Straßen- und Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt eingesetzten Beförderungsmittel samt der mit den Beförderungsmitteln eingeführten Ersatzteile, normales Zubehör und Ausrüstung einschließlich der zum Befestigen, Abstützen oder Schützen der Waren verwendeten Vorrichtungen. Als Beförderungsmittel gelten auch Anhänger…
…Gegenstände von Schülern und Studenten (C06) 3.4.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Ausstattung, Schulmaterial und zur normalen Einrichtung eines Schüler- bzw. Studentenzimmers gehörende Gebrauchtmöbel von zu Studienzwecken in das Zollgebiet der Gemeinschaft einreisenden Schülern und Studenten zum persönlichen Gebrauch während der Schul- bzw. Studienzeit (Art…