…durch Schenkung von ihrem Ehegatten erklärt, dass durch den Rechtserwerb kein Freizeitwohnsitz geschaffen werde, weshalb von einem "normalen Wohnsitz" in Österreich auszugehen sei. Mit Eingabe vom 12. Jänner 2005 hat die Bf. gegen diesen Bescheid binnen offener Frist den Rechtsbehelf der Berufung erhoben. Begründend wurde…
…den Wintermonaten ihren Ehemann in C. besucht. Ihre Besuche in B. sind dabei noch seltener und unregelmäßiger. Aufgrund dieser Ausführungen war festzustellen, dass der "normale Wohnsitz" oder "gewöhnliche Wohnsitz" der Bf. im maßgeblichen Zeitraum in A. lag und die Bf. daher als "Reisende" im Sinne…
…C. durch Schenkung von ihrem Ehegatten erklärt, dass durch den Rechtserwerb kein Freizeitwohnsitz geschaffen werde, weshalb von einem "normalen Wohnsitz" in Österreich auszugehen sei. Mit Eingabe vom 12. Jänner 2005 hat die Bf. gegen diesen Bescheid binnen offener Frist den Rechtsbehelf der Berufung erhoben. Begründend…
…C. besucht. Ihre Besuche in B. sind dabei noch seltener und unregelmäßiger. Aufgrund dieser Ausführungen war festzustellen, dass der "normale Wohnsitz" oder "gewöhnliche Wohnsitz" der Bf. im maßgeblichen Zeitraum in A. lag und die Bf. daher als "Reisende" im Sinne der Bestimmung des Art. 236…
…C. durch Schenkung von ihrem Ehegatten erklärt, dass durch den Rechtserwerb kein Freizeitwohnsitz geschaffen werde, weshalb von einem "normalen Wohnsitz" in Österreich auszugehen sei. Mit Eingabe vom 12. Jänner 2005 hat die Bf. gegen diesen Bescheid binnen offener Frist den Rechtsbehelf der Berufung erhoben. Begründend…
…C. besucht. Ihre Besuche in B. sind dabei noch seltener und unregelmäßiger. Aufgrund dieser Ausführungen war festzustellen, dass der "normale Wohnsitz" oder "gewöhnliche Wohnsitz" der Bf. im maßgeblichen Zeitraum in A. lag und die Bf. daher als "Reisende" im Sinne der Bestimmung des Art. 236…
…C. durch Schenkung von ihrem Ehegatten erklärt, dass durch den Rechtserwerb kein Freizeitwohnsitz geschaffen werde, weshalb von einem "normalen Wohnsitz" in Österreich auszugehen sei. Mit Eingabe vom 12. Jänner 2005 hat die Bf. gegen diesen Bescheid binnen offener Frist den Rechtsbehelf der Berufung erhoben. Begründend…
…C. besucht. Ihre Besuche in B. sind dabei noch seltener und unregelmäßiger. Aufgrund dieser Ausführungen war festzustellen, dass der "normale Wohnsitz" oder "gewöhnliche Wohnsitz" der Bf. im maßgeblichen Zeitraum in A. lag und die Bf. daher als "Reisende" im Sinne der Bestimmung des Art. 236…
…C. durch Schenkung von ihrem Ehegatten erklärt, dass durch den Rechtserwerb kein Freizeitwohnsitz geschaffen werde, weshalb von einem "normalen Wohnsitz" in Österreich auszugehen sei. Mit Eingabe vom 12. Jänner 2005 hat die Bf. gegen diesen Bescheid binnen offener Frist den Rechtsbehelf der Berufung erhoben. Begründend…
…C. besucht. Ihre Besuche in B. sind dabei noch seltener und unregelmäßiger. Aufgrund dieser Ausführungen war festzustellen, dass der "normale Wohnsitz" oder "gewöhnliche Wohnsitz" der Bf. im maßgeblichen Zeitraum in A. lag und die Bf. daher als "Reisende" im Sinne der Bestimmung des Art. 236…
…C. durch Schenkung von ihrem Ehegatten erklärt, dass durch den Rechtserwerb kein Freizeitwohnsitz geschaffen werde, weshalb von einem "normalen Wohnsitz" in Österreich auszugehen sei. Mit Eingabe vom 12. Jänner 2005 hat die Bf. gegen diesen Bescheid binnen offener Frist den Rechtsbehelf der Berufung erhoben. Begründend…
…C. besucht. Ihre Besuche in B. sind dabei noch seltener und unregelmäßiger. Aufgrund dieser Ausführungen war festzustellen, dass der "normale Wohnsitz" oder "gewöhnliche Wohnsitz" der Bf. im maßgeblichen Zeitraum in A. lag und die Bf. daher als "Reisende" im Sinne der Bestimmung des Art. 236…
…12) sowie eine Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs.1 ZollR-DG in Höhe von € 185,33 zur Entrichtung vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass der normale Wohnsitz der Bf. zweifellos in Österreich liege, zumal ihre Familie in Österreich lebe, sie Kinderbetreuungsgeld in Österreich erhalte sowie mit…
…Verbrauchsteuerbefreiung für Tabakwaren, die im persönlichen Gepäck von Reisenden eingeführt werden, die ihren normalen Wohnsitz im Anwendungsgebiet haben und die über eine Landgrenze zu anderen Staaten als den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den EFTA-Staaten in das Anwendungsgebiet einreisen, beschränkt auf 1. 25 Stück…
…wonach trotz der Ergebnisse der Einvernahmen vom 10. August 2005 und vom 8. September 2005 weiterhin davon auszugehen sei, dass der normale Wohnsitz des Bf. damals in Österreich gelegen sei, vermag sich der UFS nicht anzuschließen, zumal sich das Zollamt dabei wiederum ausschließlich auf die…
…zB VwGH vom 09.11.2004, 99/15/0008), aber nur einen gewöhnlichen (bzw. normalen ) Wohnsitz haben (VwGH vom 17.12.2009, 2009/16/0221; Ritz, BAO6, § 26, Tz 19). - Volljährige Kinder, die keine eigene Wohnung haben, haben einen sog. abgeleiteten Wohnsitz (Ritz, BAO6, § 26…
…der Gemeinschaft ansässige Person im Fall einer natürlichen Person eine Person, die in der Gemeinschaft ihren normalen Wohnsitz hat, [...]. Gemäß § 4 Abs. 2 Z. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) bedeutet im Zollrecht normaler Wohnsitz oder gewöhnlicher Wohnsitz jenen Wohnsitz (§ 26 der Bundesabgabenordnung) einer natürlichen Person…
…162 ist für Tabakwaren, die im persönlichen Gepäck von Reisenden eingeführt werden, die ihren normalen Wohnsitz im Anwendungsgebiet haben und die über eine Landgrenze zu anderen Staaten als den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Anwendungsgebiet einreisen, die Verbrauchsteuerbefreiung auf...5 Stück Zigarren...beschränkt. Gem. …
…unmittelbar den Zollkodex betreffenden Bestimmungen des Zollrechts. (2) Im übrigen bedeutet im Zollrecht 1. … ... 8. "normaler Wohnsitz" oder "gewöhnlicher Wohnsitz" jenen Wohnsitz (§ 26 der Bundesabgabenordnung) einer natürlichen Person, an dem diese wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder - im Falle einer Person ohne berufliche Bindungen…
…4 Nr. 2 erster Anstrich ZK auf den normalen Wohnsitz bzw. gemäß § 4 Abs. 2 Z 8 ZollR-DG auf den gewöhnlichen Wohnsitz abzustellen. Es ist nach Aktenlage unstrittig, dass der Bf am 25.1.2012 eine umfangreiche Inventarliste anlässlich eines "Umzugs" nach Österreich angab…