RIS AI
125 Treffer1639 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 721–72910.5.1.3.2 Mittelpunkt der Tätigkeit bei Dienstreisen nach dem zweiten Tatbestand
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…bei Rückfahrt 15 Uhr nächster Tag, Ende der Reise 18:10 Uhr. Berechnung nach der 24-Stundenregel: Die Reise dauert insgesamt 35 Stunden 10 Minuten, es stehen insgesamt zwei Tagessätze (24/12) zu. Der Auslandsanteil (11:15 bis 15:00 Uhr nächster Tag) beträgt 16…

ZK-17706. Ergänzende Zollanmeldung
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

…am Mittwoch, 14. Dezember 2016. Frist von 10 Tagen (DO, FR, SA, SO, MO, DI, MI, DO, FR, SA) Fristende ist Samstag, 24. Dezember 2016. Nächster Arbeitstag ist jedoch erst Dienstag, 27. Dezember 2016. Die ergänzende Zollanmeldung ist somit erst spätestens am 27. Dezember 2016…

UStR 2000 Rz 3981–4020107. Innergemeinschaftliche Lieferung (Art. 7 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…2015/15/0026). Ein zeitlicher Zusammenhang ist jedenfalls als gegeben anzusehen, wenn die Beförderung oder der Versand nicht mehr als 14 Tage unterbrochen (zB Zwischenlagerung aus logistischen Gründen) wird. Zum sachlichen Zusammenhang siehe Rz 3983. Eine innergemeinschaftliche Lieferung liegt auch vor, wenn die Beförderung oder…

ZK-25001.3. Erneuerung, Änderung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…dem mehr als ein Mitgliedstaat beteiligt ist, in Form einer Zollanmeldung (Ausnahmen siehe nächster Absatz) gestellt wird. In folgenden Fällen ist weder eine Konsultation noch eine entsprechende Mitteilung an die betroffenen Mitgliedstaaten erforderlich: wenn Carnets ATA/eATA oder CPD verwendet werden; wenn eine Bewilligung der…

UZK-IAArtikel 204 Ausstellung des Manifests am nächsten Tag
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 204 Ausstellung des Manifests am nächsten Tag (Artikel 153 Absatz 2 des Zollkodex) Bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Systems EU-ZK Nachweis des Unionscharakters gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU können die Zollbehörden zulassen, dass das Manifest gemäß Artikel 199 Absatz…

RAE Rz 247–2773.10. Stundung
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…so wäre dem § 108 Abs. 3 BAO zufolge der nächste Tag, der nicht einer der vorgenannten Tage ist, anzugeben. Rz 264: Wochen- und Tagesraten sind von Gesetzes wegen nicht ausgeschlossen; aus Gründen der Zweckmäßigkeit bieten sich jedoch Monatsraten an. 3.12. Allgemeines Rz 265: Das…

KStR 2013 Rz 1135–114015.7.2.4.6.4 Objektverknüpfung
geltende FassungRichtlinien22.12.2014

…abhängt, dass die finanzielle Verbindung während des gesamten Wirtschaftsjahres des (einzubeziehenden) Gruppenmitglieds vorliegt. Erfolgt die Anschaffung daher nicht zum Bilanzstichtag der einzubeziehenden Körperschaft (bzw. am nächsten Tag, siehe Rz 1055) sondern unterjährig, kann die Körperschaft erst im folgenden Wirtschaftsjahr in die Unternehmensgruppe einbezogen werden. Ebenso…

ZK-02203.3.10. Verwaltung von Entscheidungen auf Antrag (Art. 23 UZK)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…an dem beantragten Tag wirksam, sofern es sich dabei um ein späteres Datum als jenes der Zustellung bzw. Zustellungsfiktion handelt. Wenn die Entscheidung den alleinigen Zweck hat, die Geltungsdauer einer schon ergangenen befristeten Entscheidung zu verlängern, wird die Entscheidung am nächsten Tag nach Ablauf der…

ZK-23706.7.3. Kontrolltätigkeiten vor Ort
geltende FassungRichtlinien01.08.2023

…sinngemäß, wobei diesfalls als Nachweis ein bereits vorliegender Versandauftrag vorzuweisen ist. Hinweis: Sofern aus inner- oder außerbetrieblichen Gründen zB der Versand auf den nächsten Tag verschoben werden muss, weil der LKW nicht wie vorgesehen um 16:00 Uhr, sondern erst am nächsten Tag erscheint, ist…

UStR 2000 Rz 4297–4300125a. Sonderregelung für EU-Unternehmer, die sonstige Leistungen an Nichtunternehmer erbringen, für innergemeinschaftlichen Versandhandel und innerstaatliche Lieferungen durch Plattformen oder andere elektronische Schnittstellen (Art. 25a UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…fremder Währung Rz 4300: Die Unternehmer müssen bei der Umrechnung von Werten in fremder Währung einheitlich den von der Europäischen Zentralbank festgestellten Umrechnungskurs des letzten Tages des Besteuerungszeitraumes bzw., falls für diesen Tag kein Umrechnungskurs festgelegt wurde, den für den nächsten Tag festgelegten Umrechnungskurs anwenden…

ZustRL Rz 55–692.2. Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe (§ 61 BAO)
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…vorangegangenen Wirtschaftsjahres. In diesem Fall geht die Zuständigkeit mit dem ersten Tag des nächsten Wirtschaftsjahres auf das Finanzamt für Großbetriebe über. Beispiel: Am 3.11.2021 langt der länderbezogene Bericht des X-Konzerns betreffend das Wirtschaftsjahr 2020 (Regelwirtschaftsjahr) im Finanzamt für Großbetriebe ein. In diesem…

UStR 2000 Rz 3434–343625b. Sonderregelung für Einfuhr-Versandhandel (IOSS)
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…und Sperrfrist Rz 3436: Der Unternehmer kann die Inanspruchnahme des IOSS jederzeit freiwillig beenden. Wenn die Meldung der Beendigung gegenüber dem MSI mindestens fünfzehn Tage vor dem Ende eines Kalendermonats erfolgt, wirkt die Beendigung mit dem ersten Tag des nächsten Kalendermonats (siehe Art. 57g Abs…

UStR 2000 Rz 3972–3979106a. Verfahren zur Sonderregelung für EU-Kleinunternehmer (Art. 6a UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…freiwillige Beendigung gilt ab dem ersten Tag des nächsten Kalendervierteljahres, nach dem der Unternehmer die Beendigung im Portal bekannt gegeben hat. Gibt der Unternehmer die Beendigung erst im letzten Monat eines Kalendervierteljahres bekannt, wird diese am ersten Tag des zweiten Monats des nächsten Kalendervierteljahres wirksam…

LStR 2002 Rz 705–71410.5.1.2 Reisevergütungen - Fahrtkosten
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Wohnort aus angetreten wurden. Ist dies nicht der Fall, können hinsichtlich dieses Einsatzortes im nächsten Kalendermonat Kilometergelder wieder steuerfrei ausgezahlt werden. Beispiel: Ein Bankangestellter mit ständiger Arbeitsstätte in der Zentrale eines Bankinstitutes wird für die Zeit vom 02. Februar bis 04. April einer Bankfiliale vorübergehend…

VereinsR 2001 Rz 866–8679 Anhang
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Monat/e vorher schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt die Anzeige verspätet, so ist sie erst zum nächsten Austrittstermin wirksam. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum der Postaufgabe maßgeblich. (3)Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist…

ZT-250541.1. Übertragung von Kontingentmengen
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

…abgelehnt werden müssen. Diese Übertragung der Mengen erfolgt an folgenden Tagen: Kontingentzeitraum 01.04.20 bis 30.06.20: keine Übertragung Kontingentzeitraum 01.07.20 bis 30.09.20: 28.10.20 Kontingentzeitraum 01.10.20 bis 31.12.20: 29.01.21 Kontingentzeitraum 01…

ZK-2260Anhang 10AI Versandbegleitdokument
geltende FassungRichtlinien20.02.2018

…sowie Überprüfung amtliches Kennzeichen Prüfung etwaiger Verschlüsse A2: Nach Prüfung von Unterlagen ohne Unregelmäßigkeiten (keine Warenbeschau) Prüfung etwaiger Verschlüsse Keine Kontrolle bei ZE (weder Beschau noch Unterlagen) wenn keine Unregelmäßigkeiten Übermittlung der IE018 (Kontrollergebnisnachricht) am selben Tag, spätestens am nächsten Arbeitstag A5: Bei geringfügigen Abweichungen…

UZK-IAKapitel 3 Währungsumrechnung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…in Euro festgesetzten Betrags unverändert beibehalten, wenn bei der jährlichen Anpassung die Umrechnung dieses Betrags dazu führt, dass sich der in Landeswährung ausgedrückte Gegenwert um weniger als 5% ändert. Die Mitgliedstaaten können den aus der Umrechnung resultierenden Betrag auf die nächste Dezimalstelle auf- oder abrunden.

LStR 2002 Rz 642–6448.3 Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben zum wirtschaftlichen Bezugsjahr
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…Abs. 1 EStG 1988 von einem Zeitraum von bis zu 15 Tagen ausgegangen werden. Rz 643: Aus § 19 Abs. 1 EStG 1988 zweiter Satz folgt, dass das Jännergehalt, das regelmäßig in den letzten Tagen des ablaufenden Kalenderjahres ausgezahlt wird, dem nächsten Kalenderjahr zuzurechnen ist (vgl…

GebR 2025 Rz 66–693.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…einem Kalendervierteljahr entrichteten Gebühren sind von der (einhebenden) Behörde (auch Unternehmen, denen durch Gesetz behördliche Aufgaben übertragen wurden, sind "funktionell" Behörden iSd GebG, siehe Rz 414) bis zum 15. Tag des auf ein Kalendervierteljahr folgenden Monats (somit jeweils bis zum 15. April, 15. Juli, 15…