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Findok · Richtlinien

UZK-IA

Artikel 204 Ausstellung des Manifests am nächsten Tag

geltende FassungRichtlinie2024-0.751.541gilt ab 01.05.2016

Inhaltsverzeichnis der UZK-IA

Wortlaut laut Findok

Artikel 204 Ausstellung des Manifests am nächsten Tag (Artikel 153 Absatz 2 des Zollkodex) Bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Systems EU-ZK Nachweis des Unionscharakters gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU können die Zollbehörden zulassen, dass das Manifest gemäß Artikel 199 Absatz 2, mit dem der zollrechtliche Status von Unionswaren nachgewiesen wird, spätestens am Tag nach der Abfahrt des Schiffs ausgestellt wird. Allerdings muss das Manifest immer vor der Ankunft des Schiffs im Bestimmungshafen ausgestellt werden.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2024-0.751.541
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0169-IV/6/2016
Stammnummer
71590
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 (geltend: 8)
Gültig
01.05.2016 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF