RIS AI
154 Treffer1682 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 1852–187412.1.3.2. Sonderfall bei Beförderungs- und Versendungslieferungen
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Vorsteuern - auch, wenn die UVA zu einem früheren Zeitpunkt (zB bereits am 2. November) beim Finanzamt eingereicht wird. Rz 1874d: Nach den zollrechtlichen Bestimmungen sind bei der indirekten Vertretung sowohl der Anmelder (Spediteur) als auch der Vertretene Schuldner der Einfuhrabgaben. In den Fällen des § 26…

UZKArtikel 19 Vertretungsmacht
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 19 Vertretungsmacht (1) Im Verkehr mit den Zollbehörden hat der Zollvertreter anzugeben, dass er für Rechnung der vertretenen Person handelt und ob es sich um eine direkte oder eine indirekte Vertretung handelt. Eine Person, die nicht angibt, dass sie als Zollvertreter handelt, oder die…

UZKAbschnitt 2 Zollvertretung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 2 Zollvertretung Artikel 18 Zollvertreter (1) Jede Person kann einen Zollvertreter ernennen. Zulässig ist sowohl die direkte Vertretung, bei der der Zollvertreter im Namen und für Rechnung einer anderen Person handelt, als auch die indirekte Vertretung, bei der der Zollvertreter im eigenen Namen, aber…

ZK-42001. Die Rolle des Spediteurs
geltende FassungRichtlinien17.01.2020

…wenn der Spediteur im Rahmen des indirekten Vertretungsverhältnisses als Anmelder im Zollverfahren auftritt (UStR 2000 Abschnitt 106.3.). Damit findet die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr im Namen des Spediteurs statt. Der Spediteur trägt als Anmelder (indirekter Vertreter) gegenüber der Zollbehörde das Risiko nicht…

ZK-25903.2. Zollanmeldung
geltende FassungRichtlinien25.04.2023

…vom Antragsteller selbst, oder von ihrem Vertreter abgegeben werden. Laut RechtsmeinungDa der FachabteilungAnmelder als Inhaber des BMF ist im Anwendungsgebietbesonderen Verfahrens auch die indirekte Vertretung zulässig, da der Art. 170 UZK keine Einschränkung hinsichtlichInhaber der Vertretungsart vorsieht. Im Leitfaden der Europäischen KommissionBewilligung für das besondere…

ZK-0612Datengruppe Anmelder (Declarant, 1x, P)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

…n1 | NC_18000 |   | P | Beschreibung: | Zur Bezeichnung des Status des Anmelders oder seines Vertreters ist der entsprechende Code einzutragen. | Beispiel: | - Vertreter (indirekte Vertretung im Sinne von Artikel 5 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich des Zollkodex) des Versenders  

ZK-25603. Überführung in das Verfahren
geltende FassungRichtlinien25.04.2023

…vom Antragsteller selbst, oder für dessen Rechnung abgegeben werden. Laut RechtsmeinungDa der FachabteilungAnmelder als Inhaber des BMF ist im Anwendungsgebietbesonderen Verfahrens auch die indirekte Vertretung zulässig, da der Art. 170 UZK keine Einschränkung hinsichtlichInhaber der Vertretungsart vorsieht. In den Leitlinien der Europäischen Kommission für besondere…

ZK-17705.3. Bewilligung
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

…für die direkte Vertretung umfasst in diesem Fall nicht nur die Abgabe der Zollanmeldung, sondern auch die Führung der Aufzeichnungen für das Anschreibeverfahren. 4.Bewilligungsinhaber Spedition B schreibt selbst an und gibt Anmeldung im eigenen Namen jedoch für Rechnung seines Kunden (= indirekte Vertretung) ab…

ZK-15801.40. Zollschuld - Artikel 5 Z 18 UZK
geltende FassungRichtlinien01.03.2023

…die den Abgabenbetrag entrichtet = Inhaber der Zahlungsaufschubbewilligung) Angabe im Datenfeld "Dokumentenartencode": Code 2ADP Hinweis: Die Vollmacht zur Verwendung des Abgabenkontos einer dritten Person ist vom Anmelder (bei direkter Vertretung von der vertretenen Person; bei indirekter Vertretung vom Vertreter) mit einem Vidierungs-/Annahmevermerk zu versehen…

ZK-02203.8. Anwendbarkeit von Bescheidberichtigungsinstrumenten der BAO außerhalb von Rechtsmittelverfahren
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…ist der der Zollschuld beitretende, die Zustellung erfolgt grundsätzlich zu seinen Handen. 3.9.2. Indirekte Vertretung Der im Fall der indirekten Vertretung in der Zollanmeldung irrtümlich angeführte Inhaber des Zollverfahrens (die Person, für deren Rechnung die Zollanmeldung abgegeben wird) ist gemäß Art. 173 Abs…

ZK-25004. Überführung mit Formeller Bewilligung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…besondere Verpflichtungen mit sich bringt, muss die Anmeldung von dieser Person oder für ihre Rechnung (direkte Vertretung) abgegeben werden; der Anmelder/Vertreter muss nicht in der Union ansässig sein (Art. 170 Abs. 3 Buchstabe a UZK). Indirekte Vertretung ist erlaubt, sofern der Vertreter auch die…

UZK-TDAAnlage D1 Auf den Vordrucken zu verwendende Codes 1)
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

…der folgenden Codes (n1) vor den Namen und die vollständige Anschrift zu setzen: 1.Anmelder 2.Vertreter (direkte Vertretung nach Artikel 18 Absatz 1 erster Unterabsatz Zollkodex) 3.Vertreter (indirekte Vertretung nach Artikel 18 Absatz 1 erster Unterabsatz Zollkodex) Wird dieses Datenelement auf Papier ausgedruckt…

UZK-IA12 01 000 000 Vorpapiere
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…Codes vor den Namen und die vollständige Anschrift zu setzen: | 2 | Vertreter (direkte Vertretung im Sinne des Artikels 18 Absatz 1 des Zollkodex) | 3 | Vertreter (indirekte Vertretung im Sinne des Artikels 18 Absatz 1 des Zollkodex) 13 02 029 000 Kommunikation …

UZK-IATitel II Codes betreffend die gemeinsamen Datenanforderungen für Anmeldungen und Mitteilungen
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

…vor den Namen und die vollständige Anschrift zu setzen: | 2 | Vertreter (direkte Vertretung im Sinne des Artikels 18 Absatz 1 des Zollkodex) | 3 | Vertreter (indirekte Vertretung im Sinne des Artikels 18 Absatz 1 des Zollkodex) Wird dieses Datenelement auf Papier ausgedruckt…

ZK-15807.1. Ausfuhr, Wiederausfuhr, vorübergehende Ausfuhr und Überführung in die passive Veredelung, Versendung in Steuergebiete, summarische Ausgangsanmeldung, Wiederausfuhrmitteilung
geltende FassungRichtlinien14.10.2025

…dieser als indirekter Vertreter auftritt und daher bereits als Anmelder anzugeben ist. Identifikationsnummer Anzugeben ist die EORI-Nummer des Vertreters. Status Der Status des Vertreters ist mit dem entsprechenden Code (siehe Codeliste CL094) anzugeben. | Code | Beschreibung | 2 | Vertreter (direkte Vertretung im…

ZK-20314. Überwachung
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…vorliegen muss und im Anlassfall auch nachzuweisen ist. 4.6.3. Beispiele: Zollbefreiungen: Bei Vorliegen eines indirekten Vertretungsverhältnisses, darf der indirekte Vertreter zwar den Antrag auf Erstattung/Erlass im eigenen Namen stellen kann, er darf aber nicht den Antrag auf nachträgliche Feststellung der Einfuhrabgabenfreiheit im…

ZK-20303. Befreiungen bei Wohnsitzverlegung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…gedauert hat und bereits bei Beginn des Aufenthaltes feststand, dass dieser nur vorübergehender Natur ist und eine Rückkehr nach Österreich erfolgen wird. Dies kann insbesondere bei befristeten dienstlichen Entsendungen, etwa im Rahmen diplomatischer Vertretungen, internationaler Organisationen, Missionen der Europäischen Union oder vergleichbarer beruflicher Auslandsverwendungen der…

UZKAbschnitt 2 Ausfuhrzollschuld
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Waren in das Ausfuhrverfahren oder das Verfahren der passiven Veredelung. (2) Die Zollschuld entsteht zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung. (3) Zollschuldner ist der Anmelder. Bei indirekter Vertretung ist auch die Person Zollschuldner, in deren Auftrag die Zollanmeldung abgegeben wird. Liegen einer Zollanmeldung Angaben zugrunde…

UZKTITEL III Zollschuld und Sicherheitsleistung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Befreiung von den Einfuhrabgaben. (2) Die Zollschuld entsteht zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung. (3) Zollschuldner ist der Anmelder. Bei indirekter Vertretung ist auch die Person Zollschuldner, in deren Auftrag die Zollanmeldung abgegeben wird. Liegen einer Zollanmeldung für ein Verfahren des Absatzes 1 Angaben zugrunde…

UZKArtikel 78 Besondere Vorschriften für Nichtursprungswaren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…gleichen Zeitpunkt entstehen würde. (3) Artikel 77 Absätze 2 und 3 findet Anwendung. Im Falle der in Artikel 270 genannten Nicht-Unionswaren ist Zollschuldner die Person, die die Wiederausfuhranmeldung abgibt. Bei indirekter Vertretung ist Zollschuldner auch die Person, in deren Auftrag die Anmeldung abgegeben wird.