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AH-11303. Gerichtlich strafbare Handlungen
geltende FassungRichtlinien08.08.2014

…nach der Art der Handlung oder des Gegenstands, an dem die Tat begangen wurde, unter keinen Umständen möglich war. (2) Gemäß § 26 Abs. 4 SKG 2013 ist der Versuch auch bei vorsätzlicher Verletzung der Verwaltungsstrafbestimmungen strafbar. 3.5. Verjährung der Strafbarkeit Zur Verjährung der Strafbarkeit…

VB-02305. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien15.07.2025

…Details der gerichtlich strafbaren Handlungen siehe VB-0235 Abschnitt 2.1., der Sicherstellungsbefugnis der Zollbehörden siehe VB-0235 Abschnitt 2.2. und hinsichtlich der Informationspflichten der Zollbehörden siehe VB-0235 Abschnitt 2.3. 5.2. Verwaltungsübertretungen (1) Sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in…

VB-03307. Strafbestimmungen, Beschlagnahme und Behandlung eingezogener, verfallener oder beschlagnahmter Exemplare
geltende FassungRichtlinien04.01.2024

…8) Für das Strafverfahren wegen der gemäß § 7 ArtHG 2009 gerichtlich strafbaren Handlungen ist der Gerichtshof erster Instanz zuständig. Dies gilt im Hinblick auf § 7 Abs. 9 ArtHG 2009 auch in jenen Fällen, in denen die Tat grob fahrlässig (siehe Abs. 5) begangen wurde. (9…

VB-08104. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien12.03.2026

…fahrlässig fahrlässig", wer ungewöhnlich und auffallend sorgfaltswidrig handelt, sodass der Eintritt eines dem gesetzlichen Tatbild entsprechenden Sachverhaltes als geradezu wahrscheinlich vorhersehbar war. Bei "geringfügiger Fahrlässigkeit" liegt keine Strafbarkeit als gerichtlich strafbare Handlung gemäß § 177e StGB vor. (5) Wenn Zollorgane in Ausübung ihres Dienstes, sei es…

VB-03353. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien06.01.2021

…Abs. 1 Z 6 Artenhandelsgesetz 2009 als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen strafbar sein. Auf die diesbezüglichen Regelungen in der Arbeitsrichtlinie Jungrobben (Einfuhrverbot) VB-0331 Abschnitt 2. wird verwiesen. (4) Gemäß § 13 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern…

VB-080010. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

…3 StGB handelt "grob fahrlässig", wer ungewöhnlich und auffallend sorgfaltswidrig handelt, sodass der Eintritt eines dem gesetzlichen Tatbild entsprechenden Sachverhaltes als geradezu wahrscheinlich vorhersehbar war. Bei "geringfügiger Fahrlässigkeit" liegt keine Strafbarkeit als gerichtlich strafbare Handlung gemäß § 181c Abs. 3 StGB vor. (6) Die Straftatbestände des…

VB-03344. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen strafbar sein. Auf die diesbezüglichen Regelungen in der Arbeitsrichtlinie Artenschutz VB-0330 Abschnitt 7.1.1. und VB-0330 Abschnitt 7.1.2. wird verwiesen. (3) Gemäß § 13 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat…

VB-03323. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Gemäß § 13 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Im Fall der Fahrlässigkeit ist der Versuch nicht strafbar. (4) Der Strafrahmen für die in Abs. 1 angeführten…

EStR 2000 Rz 4840–484614.7 Nichtabzugsfähigkeit von Schmier- und Bestechungsgeldern, Strafen, Verbandsgeldbußen und Abgabenerhöhungen (§ 20 Abs. 1 Z 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…I Nr. 109/2007 vom 28. Dezember 2007, neu hinzugekommenen Tatbestände (§ 168c, § 168d und § 304a StGB) gilt das Abzugsverbot, soweit diese Tatbestände nicht nach anderen Gesetzen gerichtlich strafbar waren (zB § 10 UWG), ab 1. Jänner 2008 (Inkrafttreten der Änderungen im StGB). 14.7.1.1…

AH-11302. Übersichten
geltende FassungRichtlinien16.07.2014

…unterliegen (§ 81 AußWG 2011); 4.Gerichtlich strafbare Handlungen nach §§ 79 bis 81 AußWG 2011 - bei Beitrag zu ABC-Waffen (§ 82 AußWG 2011); 5.Ausnahmen von §§ 79 bis 82 AußWG 2011, wenn die Tat nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist (§ 83 AußWG 2011)…

VB-03307.1.2. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen
geltende FassungRichtlinien02.06.2021

…Anhangs A mit vorgeschriebenem Aufenthaltsort (siehe Abschnitt 4.3.3.). Eine Beförderung lebender Exemplare entgegen Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 ist derzeit immer eine gerichtlich strafbare Handlung, da bereits ein lebendes Exemplar das Kriterium der Erheblichkeit erfüllt (vgl. Abschnitt 7.1.1…

AH-20621. Rechtsgrundlage
geltende FassungRichtlinien02.03.2026

…der Union, für juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Bezug auf Geschäfte, die ganz oder teilweise in der Union getätigt werden. 5.2. Außenwirtschaftsgesetz 2011 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Anwendung…

AH-22572. Ausfuhr
geltende FassungRichtlinien18.11.2025

…Artikels. Die Überwachung der Einhaltung der genannten Bestimmungen erfolgt in jenen Fällen, in denen eine österreichische Zollstelle als Ausfuhrzollstelle fungiert, nach den Vorgaben des Abschnitts 2. Abschnitt 5. derzeit frei 6. Strafbestimmungen Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen, und es kommen die §§ 79…

AH-26041. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmung
geltende FassungRichtlinien01.12.2023

…der Union, für juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Bezug auf Geschäfte, die ganz oder teilweise in der Union getätigt werden. 5.2. Außenwirtschaftsgesetz 2011 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Anwendung…

AH-46031. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmung
geltende FassungRichtlinien23.07.2024

…in denen eine österreichische Zollstelle als Ausfuhrzollstelle fungiert, nach den Vorgaben des Abschnitts 2A. 5. Strafbestimmungen 5.1. Außenwirtschaftsgesetz 2011 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Anwendung. Siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH…

AH-22321. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien18.11.2025

…in denen eine österreichische Zollstelle als Ausfuhrzollstelle fungiert, nach den Vorgaben des Abschnitts 2A. 5. Strafbestimmungen 5.1. Außenwirtschaftsgesetz Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Anwendung (siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-1130…

AH-26081. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2025

…Siehe Abschnitt 3A.4.2.2. 4A. Durchfuhr Siehe die Bestimmungen in den jeweiligen Abschnitten 2A bis 2K. 5. Strafbestimmungen 5.1. Außenwirtschaftsgesetz 2011 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Anwendung (siehe…

EStR 2000 Rz 1318–13225.5.4a.4.2 Voraussetzungen nach § 4a Abs. 4 Z 2 EStG 1988 (Forschungs- und Lehraufgaben)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…solche bestimmten Handlungen aber nur dann, wenn über die Körperschaft oder deren Vorgängerorganisation innerhalb der vorangegangenen zwei Jahre eine Verbandsgeldbuße iSd Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG) wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung oder eines vorsätzlich begangenen Finanzvergehens im Sinne des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) (ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten) rechtskräftig verhängt wurde (§ 4a Abs…

VereinsR 2001 Rz 105–1351.1.6 Rechtsgrundlage des Rechtsträgers (§ 41 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…2 BAO keine begünstigungsfähige tatsächliche Geschäftsführung vor. Jedenfalls liegt eine schädliche tatsächliche Geschäftsführung vor, wenn im zu beurteilenden Veranlagungszeitraum (§ 43 BAO) Handlungen der Geschäftsführung gesetzt wurden, auf Grund derer über die Körperschaft wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung oder eines vorsätzlich begangenen Finanzvergehens iSd Finanzstrafgesetzes (FinStrG…

EStR 2000Anhang IV (zu Abschnitt 5, Rz 1326a)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…2005 idgF, wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung oder eines vorsätzlich begangenen Finanzvergehens im Sinne des FinStrG, BGBl. Nr. 129/1958 idgF, ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten, rechtskräftig verhängt. Ebensowenig wurden deren Entscheidungsträger oder Mitarbeiter in Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 VbVG idgF wegen strafbarer Handlungen, für…