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UZKArtikel 27 Rücknahme begünstigender Entscheidungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 27 Rücknahme begünstigender Entscheidungen (1) Die Zollbehörden nehmen eine den Inhaber der Entscheidung begünstigende Entscheidung zurück, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a)die Entscheidung wurde auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Informationen getroffen, b)der Inhaber der Entscheidung wusste oder hätte wissen müssen…

UZKArtikel 28 Widerruf und Änderung begünstigender Entscheidungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Widerruf und Änderung begünstigender Entscheidungen (1) Eine begünstigende Entscheidung wird außer in den Fällen des Artikels 27 widerrufen oder geändert, wenn a)eine oder mehrere Voraussetzungen für ihren Erlass nicht erfüllt waren oder nicht mehr erfüllt sind oder b)der Inhaber der Entscheidung einen entsprechenden…

ZK-02203.3.10. Verwaltung von Entscheidungen auf Antrag (Art. 23 UZK)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…DA) Entscheidungen der Zollbehörden sind an dem Tag wirksam, an dem sie dem Antragsteller zugestellt werden beziehungsweise als zugestellt gelten, außer es ist in der Entscheidung selbst etwas anderes bestimmt oder es liegt einer der nachfolgenden Fälle vor: Wenn es sich um eine begünstigende Entscheidung…

ZK-02203. Zollrechtliche Entscheidungen (Art. 22 bis 32 UZK, Art. 8 bis 18 UZK-DA, Art. 8 bis 15 UZK-IA)
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…Abweisung eines Antrages auf Erstattung/Erlass; die Abweisung einer Beschwerde im Rechtsbehelfsverfahren; die Rücknahme (Art. 27 UZK) und der Widerruf sowie die Änderung (Art. 28 UZK) einer begünstigenden Entscheidung (zB Bewilligung); Beschlagnahme von Waren gemäß § 26 Abs. 2 ZollR-DG; kein Parteiengehör bei Beschlagnahmen nach…

ZK-23702.4.1.8. Entscheidungsfrist
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

…beteiligt, so muss die entscheidungsbefugte Zollbehörde, sofern die Bewilligung nach deren Auffassung erteilt werden kann, die Zollbehörden der anderen betroffenen Mitgliedstaaten konsultieren, um festzustellen, ob die Bedingungen und Voraussetzungen für eine begünstigende Entscheidung erfüllt sind. Konsultationen sind ausschließlich über das CC Zoll- und Verbrauchsteuerverfahren, welches…

ZK-02203.4.5. Zuständige Behörde für die Bewilligungserteilung (Art. 22 Abs. 1 UZK, Art. 162 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…erfolgen. Enthält eine Entscheidung zulässigerweise andere Nebenbestimmungen als Auflagen (also Termine, aufschiebende oder auflösende Bedingungen oder Widerrufsvorbehalte), deren Rechtsfolgen bei Zuwiderhandeln im Gemeinschaftsrecht nicht geregelt sind, dann kommen wie bisher die Rechtsfolgen der BAO (des Zivilrechts) zur Anwendung. 3.5.2. Rücknahme begünstigender Entscheidungen (1…

UZK-IAArtikel 14 Konsultation zwischen Zollbehörden
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…der Antragsteller eine oder mehrere der Bedingungen und Voraussetzungen für den Erlass einer begünstigenden Entscheidung nicht erfüllt, so wird das ordnungsgemäß dokumentierte und begründete Ergebnis der entscheidungsbefugten Zollbehörde übermittelt. (2) Die entscheidungsbefugte Zollbehörde kann die Frist für die Konsultation nach Absatz 1 in folgenden Fällen…

UZK-IAArtikel 34 Widerruf einer Bewilligung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…erlassenen begünstigenden Entscheidungen, es sei denn, der AEO-Status war Bedingung für eine solche begünstigende Entscheidung oder die Entscheidung war auf eine Voraussetzung des Artikels 39 des Zollkodex gestützt, die nicht mehr erfüllt ist. (2) Der Widerruf oder die Änderung einer den Bewilligungsinhaber begünstigenden Entscheidung…

UZKArtikel 31 Befugnisübertragung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Fälle gemäß Artikel 28 Absatz 2, in denen eine an mehrere Personen gerichtete begünstigende Entscheidung auch in Bezug auf andere als diejenige Person widerrufen werden kann, die die ihr aus dieser Entscheidung erwachsenden Pflichten nicht erfüllt, b)die Ausnahmefälle, in denen die Zollbehörden gemäß Artikel…

UZK-IAArtikel 35 Überwachung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…stellt den Zollbehörden der anderen Mitgliedstaaten, in denen der AEO eine zollrelevante Tätigkeit ausübt, alle ihr selbst zur Verfügung stehenden sachdienlichen Informationen zur Verfügung. (3) Widerruft eine Zollbehörde eine begünstigende Entscheidung, die auf der Grundlage des AEO-Status erlassen wurde, so teilt sie dies der…

ZK-2500Anhang 5: Sammlung von Fragestellungen und Rechtsprechung
geltende FassungRichtlinien01.08.2025

…auch im Sinne des Wirtschaftsbeteiligten und kann daher als eine begünstigende Entscheidung im Sinne des Zollrechtes angesehen werden. Daher kommen die Möglichkeiten der Artikel 27 und 28 UZK in Betracht. Im konkreten Fall kann daher die Änderung der Entscheidung nach Artikel 28 UZK durchgeführt werden…

ZK-25902.5.1.5. Änderungen / Erneuerungen
geltende FassungRichtlinien10.10.2024

…so muss die entscheidungsbefugte Zollbehörde, sofern die Bewilligung nach deren Auffassung erteilt werden kann, eine Zollbehörde eines anderen betroffenen Mitgliedstaats konsultieren, um festzustellen, ob die Bedingungen und Voraussetzungen für eine begünstigende Entscheidung erfüllt sind. Dazu übermittelt das Zollamt den anderen beteiligten Zollbehörden den Antrag und…

ZK-25602.4. Bewilligungsverfahren
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

…so muss die entscheidungsbefugte Zollbehörde, sofern die Bewilligung nach deren Auffassung erteilt werden kann, eine Zollbehörde eines anderen betroffenen Mitgliedstaats konsultieren, um festzustellen, ob die Bedingungen und Voraussetzungen für eine begünstigende Entscheidung erfüllt sind. Dazu übermittelt das Zollamt den anderen beteiligten Zollbehörden den Antrag und…

UZK-IAArtikel 15 Widerruf einer begünstigenden Entscheidung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 15 Widerruf einer begünstigenden Entscheidung (Artikel 28 des Zollkodex) Eine nach Artikel 16 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 ausgesetzte Entscheidung wird von der entscheidungsbefugten Zollbehörde in den in Artikel 16 Absatz 1 Buchstaben b und c dieser Verordnung genannten Fällen widerrufen…

UZKArtikel 30 Beschränkungen für Entscheidungen über in ein Zollverfahren überführte Waren oder Waren, die sich in der vorübergehenden Verwahrung befinden
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 30 Beschränkungen für Entscheidungen über in ein Zollverfahren überführte Waren oder Waren, die sich in der vorübergehenden Verwahrung befinden Außer in Fällen, in denen der Beteiligte darum ersucht, betrifft der Widerruf, die Änderung oder die Aussetzung einer begünstigenden Entscheidung keine Waren, die zum Zeitpunkt…

UZK-IAArtikel 32 Ablehnung eines Antrags
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 32 Ablehnung eines Antrags (Artikel 22 des Zollkodex) Die Ablehnung eines AEO-Antrags betrifft keine den Antragsteller begünstigenden Entscheidungen, die nach den zollrechtlichen Vorschriften bereits erlassen wurden, es sei denn, beim Erlass dieser begünstigenden Entscheidungen war von der Erfüllung von AEO-Voraussetzungen ausgegangen worden…

UZKArtikel 32 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 32 Übertragung von Durchführungsbefugnissen Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Verfahrensregeln für die Rücknahme, den Widerruf oder die Änderung von begünstigenden Entscheidungen fest. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.

ZK-23702.4. Bewilligungsverfahren
geltende FassungRichtlinien15.12.2022

…Grundsatzbestimmungen betreffend Bedingungen für die Annahme eines Antrages, Zuständigkeit, Frist für den Erlass einer Entscheidung, Konsultationsverfahren, Parteiengehör (Anspruch auf rechtliches Gehör), Überwachung, Neubewertung von Entscheidungen, Aussetzung von Entscheidungen, Rücknahme und Widerruf begünstigender Entscheidungen, Verwaltung zollrechtlicher Entscheidungen. Hinsichtlich dieser Grundsatzbestimmungen wird auf die Arbeitsrichtlinien zollrechtliche Entscheidungen…

UZK-IAArtikel 67 Zulassung als ermächtigter Ausführer
geltende FassungRichtlinien14.06.2017

…Anträgen und die Aussetzung von Entscheidungen sowie die Artikel 10 und 15 der vorliegenden Verordnung über die elektronischen Mittel zum Austausch und zur Speicherung von Informationen und den Widerruf begünstigender Entscheidungen im Zusammenhang mit Anträgen und Entscheidungen gelten nicht für Entscheidungen über Zulassungen als ermächtigter…

UZKEinleitung
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

…für die Abgabe und Annahme des Antrags auf Entscheidung in Bezug auf die Anwendung zollrechtlicher Vorschriften, den Erlass einer Entscheidung und deren Überwachung; Verfahrensregeln für die Rücknahme, den Widerruf und die Änderung begünstigender Entscheidungen; Verfahrensregeln für Entscheidungen über verbindliche Auskünfte ab dem Ende der Geltungsdauer…