…das Jahr, in dem die außergewöhnliche Abnutzung eingetreten ist, geltend gemacht werden (VwGH 5.10.1951, 2540/49). Eine Nachholung der AfaA ist nicht zulässig. Eine Inbetriebnahme des Wirtschaftsgutes ist nicht erforderlich. Rz 3198: Eine außergewöhnliche technische Abnutzung liegt vor, wenn durch besondere Umstände, zB…
8. Normales Zuteilungsverfahren Die Kommission nimmt an jedem Arbeitstag ab 14.00 Uhr (Brüsseler Zeit) Zuteilungen vor. Wird jedoch ein Mitgliedstaat durch außergewöhnliche Umstände an der Antragsübermittlung gehindert, so kann die Kommission die Zuteilung verschieben, bis alle Ziehungsanträge übermittelt wurden. Gemäß Artikel 51 Absatz 2…
…die Ersatzerzeugnisse zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr. Aufgrund eines begründeten Antrags des Bewilligungsinhabers kann, wenn außergewöhnliche Umstände eine Ausfuhr der schadhaften Waren innerhalb der Frist von zwei Monaten nicht zulassen, diese Frist um einen angemessenen Zeitraum verlängert werden. Für das Einhalten der Frist ist…
…so lehnen die ersuchenden Zollbehörden die Gewährung der Präferenzbehandlung ab, es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Weitere Details über die praktische Vorgangsweise bei Verifizierungsverfahren können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 5. entnommen werden. 9.3. Behördliche Untersuchungen (1) Lassen die Ergebnisse des Prüfungsverfahrens oder…
…so lehnen die ersuchenden Zollbehörden die Gewährung der Präferenzbehandlung ab, es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Lassen das Prüfungsverfahren oder andere vorliegende Informationen darauf schließen, dass die Bestimmungen dieses Ursprungsprotokolls nicht eingehalten worden sind, so sind die erforderlichen Untersuchungen mit der gebotenen Dringlichkeit durchzuführen…
…lehnen diese Behörden die Gewährung der Präferenzbehandlung ab, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor. (6) Lassen das Prüfungsverfahren oder andere verfügbare Angaben darauf schließen, dass gegen die Ursprungsregeln verstoßen wurde, so führt das begünstigte Ausfuhrland von sich aus oder auf Antrag der Zollbehörden…
…Präferenzbehandlung ab, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor. (5) Lassen das Prüfungsverfahren oder andere verfügbare Angaben darauf schließen, dass die Bestimmungen des Titels II Kapitel 1 Abschnitt 2 Unterabschnitte 4 und 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 nicht eingehalten worden sind, so…
…so lehnen die ersuchenden Zollbehörden die Gewährung der Präferenzbehandlung ab, es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Lassen das Prüfungsverfahren oder andere vorliegende Informationen darauf schließen, dass die Bestimmungen dieses Ursprungsprotokolls nicht eingehalten worden sind, so führt das Ausfuhrland von sich aus oder auf Ersuchen…
…so lehnen die ersuchenden Zollbehörden die Gewährung der Präferenzbehandlung ab, es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Lassen das Prüfungsverfahren oder andere vorliegende Informationen darauf schließen, dass die Bestimmungen dieses Ursprungsprotokolls nicht eingehalten worden sind, so führt das Ausfuhrland von sich aus oder auf Ersuchen…
…so lehnen die ersuchenden Zollbehörden die Gewährung der Präferenzbehandlung ab, es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Lassen das Prüfungsverfahren oder andere vorliegende Informationen darauf schließen, dass die Bestimmungen dieses Ursprungsprotokolls nicht eingehalten worden sind, so führt das Ausfuhrland von sich aus oder auf Ersuchen…
…so lehnen die ersuchenden Zollbehörden die Gewährung der Präferenzbehandlung ab, es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Weitere Details über die praktische Vorgangsweise bei Verifizierungsverfahren können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 5. entnommen werden. 9.3. Streitbeilegung Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Prüfungsverfahren des vorgenannten…
…so lehnen die ersuchenden Zollbehörden die Gewährung der Präferenzbehandlung ab, es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Weitere Details über die praktische Vorgangsweise bei Verifizierungsverfahren können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 5. entnommen werden. 9.2.2. Prüfung der Lieferantenerklärungen (1) Eine nachträgliche Prüfung der…
…so lehnen die ersuchenden Zollbehörden die Gewährung der Präferenzbehandlung ab, es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Weitere Details über die praktische Vorgangsweise bei Verifizierungsverfahren können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 5. entnommen werden. 9.2.2. Prüfung der Lieferantenerklärungen (1) Eine nachträgliche Prüfung der…
…schadhaften Waren 2 (zwei) Monate. Sie beginnt mit dem Tag, an dem die Zollbehörden die Anmeldung der Ersatzerzeugnisse zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angenommen haben. Wenn es durch außergewöhnliche Umstände gerechtfertigt ist, kann die Frist über Antrag in vertretbaren Grenzen (auch rückwirkend) verlängert werden…
…so lehnen die ersuchenden Zollbehörden die Gewährung der Präferenzbehandlung ab, es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Weitere Details über die praktische Vorgangsweise bei Verifizierungsverfahren können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 5. entnommen werden. 9.2.2. Prüfung der Lieferantenerklärungen Eine Prüfung der Lieferantenerklärung kann…
…die ersuchenden Zollbehörden die Gewährung der Präferenzbehandlung ab, es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Bezüglich der Prüfung der Ursprungsnachweise bemühen sich die Zollbehörden des Ausfuhrlands, die Behörden des Einfuhrlands über den Eingang des Ersuchens um Nachprüfung zu unterrichten. Dies kann in jedweder Form erfolgen…
…es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Für die Zwecke dieses Abschnittes werden Schriftstücke im normalen Geschäftsverkehr zwischen den zuständigen Behörden oder Zollbehörden der einführenden und der ausführenden Vertragsparteien auf Englisch oder auf Spanisch abgefasst; gegebenenfalls ist eine Übersetzung ins Englische oder Spanische beizulegen. Weitere…
…so lehnen die ersuchenden Zollbehörden die Gewährung der Präferenzbehandlung ab, es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Weitere Details über die praktische Vorgangsweise bei Verifizierungsverfahren können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 5. entnommen werden. 9.3. Streitbeilegung Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Prüfungsverfahren des vorgenannten…
…so lehnen die ersuchenden Zollbehörden die Gewährung der Präferenzbehandlung ab, es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Weitere Details über die praktische Vorgangsweise bei Verifizierungsverfahren können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 5. entnommen werden. 9.3. Streitbeilegung Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Prüfungsverfahren des vorgenannten…
…können, so lehnen die ersuchenden Zollbehörden die Gewährung der Präferenzbehandlung ab, es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Weitere Details über die praktische Vorgangsweise bei Verifizierungsverfahren können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 5. entnommen werden. 9.3. Streitbeilegung (1) Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Prüfungsverfahren…