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ZustRL Rz 138–1433.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…4 Z 6 BAO iVm § 323 Abs. 76 BAO idF AbgÄG 2023). 3.7. Einheitswertbescheide Rz 139: Für das Verfahren zur Feststellung der Einheitswerte für wirtschaftliche Einheiten oder Untereinheiten ist das Finanzamt Österreich zuständig (§§ 80 und 80a BewG 1955). 3.8. Bodenschätzung Rz 140: Für…

ZustRL Rz 105–1123.1.7. Spendenbegünstigte Einrichtungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…1.11. Mitteilung über Leistungen Rz 111: Für die Entgegennahme von Mitteilungen gemäß § 109a EStG 1988 ist das Finanzamt zuständig, das für die Erhebung der Umsatzsteuer des zur Mitteilung Verpflichteten zuständig ist, oder im Fall der Umsatzsteuerpflicht wäre (§ 2 der Verordnung betreffend Mitteilungen gemäß § 109a…

ZustRL Rz 161–1663.28. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

…Abs. 1 Z 1 NoVAG 1991). Diese Norm kann somit die Zuständigkeit entweder des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für Großbetriebe begründen. In allen anderen Fällen obliegt die Erhebung der Normverbrauchsabgabe dem Finanzamt Österreich. Dieselbe Zuständigkeitsregel gilt auch für die Vergütung der Normverbrauchsabgabe (§ 12 Abs…

ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

2.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO Rz 47: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Abgaben: Feuerschutzsteuer (§ 6 Feuerschutzsteuergesetz 1952) Flugabgabe (§ 7 FlugAbgG) Gebühren (§ 3 GebG, § 9 Abs. 2 GebG, § 31 Abs. 1 GebG…

ZustRL Rz 1–101. Allgemeine Bestimmungen zur Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…4 ABBG). Das Zollamt Österreich ist sowohl Abgabenbehörde als auch Finanzstrafbehörde. Zur Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen dem Zollamt Österreich als Finanzstrafbehörde und dem Amt für Betrugsbekämpfung siehe VwGH 29.3.2022, Ra 2021/16/0032. Das Amt für den nationalen Emissionszertifikatehandel ist eine organisatorische Untergliederung…

KfzBStR 2021 Rz 1580–1602C.7. Abgabenerhebung (vormals § 7 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Die Zuständigkeit für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer ist nunmehr allgemein in der Bundesabgabenordnung (§ 60 ff BAO) geregelt. Seit 1. Jänner 2021 ist somit das Finanzamt Österreich, das Finanzamt für Großbetriebe oder das Zollamt Österreich für die Abgabenerhebung zuständig. Rz 1581: Bei der Zuständigkeit zur Erhebung…

ZustRL Rz 80–792.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…an multilateralen Verfahren zur Bewertung grenzüberschreitender ertragsteuerlicher Risiken (multilaterale Risikobewertung). Damit einher geht die vom Finanzamt für Großbetriebe zu erledigende Erstellung eines Risikobewertungsberichtes zum Abschluss der Bewertung (§ 118b Abs. 7 BAO); siehe unten, Rz 190a. Rz 79: Weiters gehört zur speziellen Zuständigkeit des Finanzamtes für…

ZustRL Rz 15–201.3. Zuständigkeit für die Erledigung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…eine Unterstützungsfunktion, weshalb ein Streit betreffend die Zuständigkeit zur Erledigung einer Sache nicht vorkommen kann. 1.3.3. Ad hoc-Zuständigkeit Rz 17: Bei Gefahr im Verzug kann jede Abgabenbehörde des Bundes in ihrem Amtsbereich die notwendigen Amtshandlungen unter gleichzeitiger Verständigung der anderen Behörde vornehmen (§…

RAE Rz 1938–197722.15. Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Abzugsteuern (§ 240 Abs. 3 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Bundesabgaben, nämlich für im Einkommensteuerrecht geregelte Abzugsteuern (zB Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer). Für solche Abgaben betreffende Rückzahlungsverfahren richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach jener zur Erhebung der Einkommensteuer bzw. der Körperschaftsteuer des Antragstellers. Die diesbezügliche Zuständigkeit ergibt sich vor allem aus § 20 AVOG 2010 (Wohnsitzfinanzamt) bzw. aus …

EnAbgR Rz 37–431.5 Erhebung der Abgabe
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

…46), dann kann er bei der Ermittlung der Jahresabgabenschuld den (bereits abgeführten) Fehlbetrag wieder abziehen, wenn er alle zumutbaren Schritte zur Geltendmachung seines Anspruches gesetzt hat. 1.5.4 Veranlagung Rz 41: Die Elektrizitätsabgabe wird jahresweise veranlagt. Veranlagungszeitraum ist jeweils das Kalenderjahr oder das Wirtschaftsjahr…

EnAbgR Rz 95–1012.6 Erhebung der Abgabe
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…104), dann kann er bei der Ermittlung der Jahresabgabenschuld den (bereits abgeführten) Fehlbetrag wieder abziehen, wenn er alle zumutbaren Schritte zur Geltendmachung seines Anspruches gesetzt hat. 2.6.4 Veranlagung Rz 99: Die Erdgasabgabe wird jahresweise veranlagt. Veranlagungszeitraum ist jeweils das Kalenderjahr oder das Wirtschaftsjahr…

RAE Rz 1214–124711.4. Rechtsschutz des Haftungspflichtigen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Abgabenanspruch, weil in diesen Fällen dem Haftungsbescheid sowohl einhebungsrechtliche wie abgabenfestsetzende Wirkungen zukommen (siehe auch Rz 40). Rz 1219: Da dem § 97 Abs. 1 BAO zufolge das Wirksamwerden einer Erledigung die Bekanntgabe an denjenigen, für den sie ihrem Inhalt nach bestimmt ist, zur Voraussetzung hat…

RAE Rz 408–4644.7. Voraussetzungen für die Aussetzung (§ 212a Abs. 1 und 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Säumniszuschläge (§ 217 BAO). Beispiel: Der Abgabepflichtige beantragt im Zusammenhang mit einer Bescheidbeschwerde die Aussetzung von Einkommensteuer, hinsichtlich derer die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages bereits verwirkt wurde. Im Fall einer Stattgabe der Beschwerde hat die Berechnung des Säumniszuschlages unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen (…

ZustRL Rz 167–1763.34. Zuständigkeitsbegründende Normen im Familienlastenausgleichsgesetz
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…ist das für die Erhebung der Abgaben vom Einkommen zuständige Finanzamt zuständig (§ 9b Familienlastenausgleichsgesetz 1967). Diese Norm kann die Zuständigkeit entweder des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für Großbetriebe begründen. 3.34.2. Familienbeihilfe Rz 168: Für die Gewährung der Familienbeihilfe ist das Finanzamt Österreich…

ZustRL Rz 122–1293.3. Stabilitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…3.4.1. Allgemeines Rz 123: Das Umgründungssteuergesetz teilt punktuell Zuständigkeiten einem der beiden Finanzämter zu und bezieht sich dabei entweder auf die Zuständigkeit zur Erhebung der Körperschaftsteuer oder der Einkommensteuer bzw. auf die Zuständigkeit zur Feststellung von Einkünften. 3.4.2. Entgegennahme der Einbringungsmeldung…

ZustRL Rz 153–1603.21. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…die Erhebung der Umsatzsteuer des Abgabenschuldners zuständige Finanzamt zuständig. Diese Norm kann entweder eine Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für Großbetriebe begründen. Abgabeschuldner ist gemäß § 3 Abs. 1 Elektrizitätsabgabegesetz der Lieferer der elektrischen Energie, sofern die Energie zur Weiterlieferung bestimmt ist (§ 1 Abs…

ZustRL Rz 144–1523.12. Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…60 Abs. 1 BAO; § 10 Abs. 1 GrEStG 1987). Im GrEStG 1987 selbst werden beispielsweise folgende Aufgaben des Finanzamtes Österreich ausdrücklich erwähnt: Aberkennung der Befugnis zur Selbstberechnung von Parteienvertretern (§ 11 Abs. 2 GrEStG 1987) Durchführung von Prüfungen bei Parteienvertretern (§ 15 GrEStG 1987). 3.16. Grundbuchsgebühr…

ZustRL Rz 40–462.1.2. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen der BAO
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…Zur Zuständigkeit für die Erhebung der KfzSt im Allgemeinen siehe unten Rz 152. Rz 45: Das Finanzamt Österreich ist zuständig für noch nicht in den Datenbeständen der Bundesfinanzverwaltung erfasste Abgabepflichtige (§ 60 Abs. 2 Z 5 BAO). Diese Zuständigkeit umfasst einerseits die Entgegennahme und Erledigung von…

ZustRL Rz 36–392. Zuständigkeit der Finanzämter
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…auch für die Erhebung der Bodenwertabgabe zuständig (§ 7 BWAG). In den beiden letztgenannten Fällen ist aber für die Tätigkeit, an die angeknüpft wird, ausnahmslos das Finanzamt Österreich zuständig, sodass die Anknüpfung daran - anders als in den erstgenannten Fällen - immer zur Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich führt.

ZustRL Rz 70–762.2.2. Sachlicher Zuständigkeitsaspekt
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…ist, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Rz 76: Andererseits erweitert § 61 Abs. 3 Z 1 BAO die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe um einen Bereich, der nicht (zur Gänze) unter den Begriff "Abgabenerhebung" bei den in § 61 Abs. 1 BAO angeführten Abgabepflichtigen fallen würde, nämlich…