…Kapitel 1 Entstehen der Zollschuld Abschnitt 1 Einfuhrzollschuld Artikel 77 Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und vorübergehende Verwendung (1) Eine Einfuhrzollschuld entsteht durch die Überführung von einfuhrabgabenpflichtigen Nicht-Unionswaren in eines der folgenden Zollverfahren: a)Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr, auch im Rahmen der Vorschriften…
…eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf den Ausgang der Waren oder b)die Voraussetzungen, unter denen die Waren unter vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Ausfuhrabgaben aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden durften. (2) Für das Entstehen der Zollschuld…
…konnte. Kriterien für die Abgrenzung zwischen der Zollschuldentstehung durch Nichterfüllung von Verpflichtungen und der Zollschuldentstehung durch Entziehen der Waren aus der zollamtlichen Überwachung sind unter anderem: ob der Beteiligte zumindest papiermäßige Aufzeichnungen geführt hat, aus denen der Verbleib der Ware von der Zollbehörde nachvollziehbar ist, …
…in denen der Zoll nicht mehr sicherstellen kann, dass die Zollvorschriften und etwaigen anderen einschlägigen Bestimmungen eingehalten werden, unter dem Begriff des "Entziehens" zusammengefasst werden. Zum Entziehen von Waren aus dem Versandverfahren/der zollamtlichen Überwachung kommt es insbesondere durch: Nichtgestellung der Waren bei der Bestimmungszollstelle…
…wurde, die Gegenstand eines Ziehungsantrags im Rahmen eines Zollkontingents sind. (3) Wird von einer Vereinfachung nach den Artikeln 166, 182 und 185 Gebrauch gemacht und eine Gesamtsicherheit geleistet, so wird die Überlassung der Waren nicht von einer Überwachung der Sicherheit durch die Zollbehörden abhängig gemacht.
…Abs. 1 Buchstabe a UZK wegen Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung. Keine ordnungsgemäße Gestellung Der vorstehende Abs. betreffend die Mindesterfordernisse für die Identitätsfeststellung sowie die daraus resultierende Zollschuldentstehung gemäß Art. 77 UZK findet dann keine Anwendung, wenn es bereits an der ordnungsgemäßen Gestellung fehlt. Wurde…
…Waren entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn Folgendes nicht erfüllt ist: a)eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf das Verbringen von Nicht-Unionswaren in das Zollgebiet der Union, auf das Entziehen dieser Waren aus der zollamtlichen Überwachung oder auf die Beförderung, Veredelung…
…Ergebnisse des Suchverfahrens beeinflussen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn während des Unionsversandverfahrens eine Unregelmäßigkeit oder ein Betrug (Entziehen aus dem Verfahren, Austausch usw.) entdeckt worden ist und/oder die betreffenden Waren teilweise oder vollständig nicht unter zollamtlicher Überwachung standen und ebenfalls, wenn die für…
Abschnitt 2 Ausfuhrzollschuld Artikel 81 Ausfuhr und passive Veredelung (1) Eine Ausfuhrzollschuld entsteht durch die Überführung von ausfuhrabgabenpflichtigen Waren in das Ausfuhrverfahren oder das Verfahren der passiven Veredelung. (2) Die Zollschuld entsteht zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung. (3) Zollschuldner ist der Anmelder. Bei indirekter…
…durch Verwirklichung der Tatbestandsmerkmale des jeweils in Betracht kommenden gesetzlichen Tatbestandes. (2) Systematisch geht der UZK in der Weise vor, dass die Art. 77 bis 79 UZK Einfuhrzollschuld-Tatbestände und die Art. 81 und 82 die Ausfuhrzollschuld-Tatbestände regelt. Die Tatbestände, deren Verwirklichung zum Entstehen…
…2) Eine Zollschuld entsteht jedoch nicht durch a)das vorschriftswidrige Verbringen von Falschgeld in das Zollgebiet der Union oder b)das Verbringen von Suchtstoffen und psychotropen Substanzen in das Zollgebiet der Union, die nicht unter strenger Überwachung durch die zuständigen Behörden im Hinblick auf ihre…
…| 79 | - | - | - Wurden im Zolllagerverfahren oder im Verwahrungslager befindliche Waren ohne Gestellung und ohne Abgabe einer Wiederausfuhranmeldung aus dem Zollgebiet der Union verbracht, ist gemäß Art. 79 UZK wegen Entziehens der Ware aus der zollamtlichen Überwachung die Zollschuld entstanden. 4.10.3…
…Person aus, wenn die Zollschuld durch einen Verstoß nach Art. 79 des Zollkodex entstanden ist, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a)Es gibt zumindest noch einen weiteren Zollschuldner im Sinne des Artikels 79 Abs. 3 Buchstaben b oder c des Zollkodex. b)Der betreffende…
Artikel 113 Zwangsvollstreckung Ist der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag nicht fristgerecht entrichtet worden, so stellen die Zollbehörden die Entrichtung dieses Betrags mit allen ihnen nach dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats zu Gebote stehenden Mitteln sicher.
…an dem der Tatbestand, der die Zollschuld entstehen lässt, erfüllt ist. Kann dieser Ort nicht bestimmt werden, so entsteht die Zollschuld an dem Ort, an dem die Zollbehörden feststellen, dass sich die Waren in einer Lage befinden, in der eine Zollschuld entstanden ist. (2) Sind…
Artikel 171 Abgabe einer Zollanmeldung vor Gestellung der Waren Eine Zollanmeldung kann vor der voraussichtlichen Gestellung der Waren abgegeben werden. Werden die Waren nicht innerhalb von 30 Tagen nach Abgabe der Zollanmeldung gestellt, so gilt die Zollanmeldung als nicht abgegeben.
…sobald die Angaben in der Zollanmeldung überprüft wurden oder ohne Überprüfung angenommen wurden. Unterabsatz 1 findet ferner Anwendung, wenn die Überprüfung nach Artikel 188 nicht innerhalb einer angemessenen Frist abgeschlossen werden kann und die Waren für die Zwecke der Überprüfung nicht mehr benötigt werden. (2…
…nicht ohne Erlaubnis der Zollbehörden entfernt werden. Unbeschadet des Artikels 254 unterliegen Unionswaren nicht mehr der zollamtlichen Überwachung, sobald ihr zollrechtlicher Status festgestellt ist. Nicht-Unionswaren bleiben unter zollamtlicher Überwachung, bis sich ihr zollrechtlicher Status ändert oder sie aus dem Zollgebiet der Union verbracht oder…
…Waren unter zollamtlicher Überwachung zerstört oder zugunsten der Staatskasse aufgegeben werden, g)wenn das Verschwinden der Waren oder die Nichterfüllung der zollrechtlichen Verpflichtungen darauf zurückzuführen ist, dass die betreffenden Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit, infolge unvorhersehbarer Ereignisse oder höherer Gewalt oder auf Anweisung der Zollbehörden vollständig…
Artikel 149 Beendigung der vorübergehenden Verwahrung Nicht-Unionswaren, die stich in der vorübergehenden Verwahrung befinden, sind innerhalb von 90 Tagen in ein Zollverfahren zu überführen oder wiederauszuführen.