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UZKTITEL III Zollschuld und Sicherheitsleistung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Kapitel 1 Entstehen der Zollschuld Abschnitt 1 Einfuhrzollschuld Artikel 77 Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und vorübergehende Verwendung (1) Eine Einfuhrzollschuld entsteht durch die Überführung von einfuhrabgabenpflichtigen Nicht-Unionswaren in eines der folgenden Zollverfahren: a)Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr, auch im Rahmen der Vorschriften…

UZKArtikel 82 Entstehen der Zollschuld bei Verstößen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf den Ausgang der Waren oder b)die Voraussetzungen, unter denen die Waren unter vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Ausfuhrabgaben aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden durften. (2) Für das Entstehen der Zollschuld…

ZK-07703.2. Einfuhrzollschuld im Zusammenhang mit der Wiederausfuhr einer in einem aktiven Veredelungsverkehr hergestellten Ware, die in einem Drittland eine Präferenzbehandlung erfahren soll (Art. 78 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…konnte. Kriterien für die Abgrenzung zwischen der Zollschuldentstehung durch Nichterfüllung von Verpflichtungen und der Zollschuldentstehung durch Entziehen der Waren aus der zollamtlichen Überwachung sind unter anderem: ob der Beteiligte zumindest papiermäßige Aufzeichnungen geführt hat, aus denen der Verbleib der Ware von der Zollbehörde nachvollziehbar ist, …

ZK-22609. Abgabenerhebung
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

…in denen der Zoll nicht mehr sicherstellen kann, dass die Zollvorschriften und etwaigen anderen einschlägigen Bestimmungen eingehalten werden, unter dem Begriff des "Entziehens" zusammengefasst werden. Zum Entziehen von Waren aus dem Versandverfahren/der zollamtlichen Überwachung kommt es insbesondere durch: Nichtgestellung der Waren bei der Bestimmungszollstelle…

UZKArtikel 195 Überlassung gegen Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags oder der Leistung einer Sicherheit
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…wurde, die Gegenstand eines Ziehungsantrags im Rahmen eines Zollkontingents sind. (3) Wird von einer Vereinfachung nach den Artikeln 166, 182 und 185 Gebrauch gemacht und eine Gesamtsicherheit geleistet, so wird die Überlassung der Waren nicht von einer Überwachung der Sicherheit durch die Zollbehörden abhängig gemacht.

ZK-07703. Voraussetzungen (Tatbestände) für das Entstehen einer Zollschuld
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…Abs. 1 Buchstabe a UZK wegen Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung. Keine ordnungsgemäße Gestellung Der vorstehende Abs. betreffend die Mindesterfordernisse für die Identitätsfeststellung sowie die daraus resultierende Zollschuldentstehung gemäß Art. 77 UZK findet dann keine Anwendung, wenn es bereits an der ordnungsgemäßen Gestellung fehlt. Wurde…

UZKArtikel 79 Entstehen der Zollschuld bei Verstößen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Waren entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn Folgendes nicht erfüllt ist: a)eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf das Verbringen von Nicht-Unionswaren in das Zollgebiet der Union, auf das Entziehen dieser Waren aus der zollamtlichen Überwachung oder auf die Beförderung, Veredelung…

ZK-22608.6.6. Reaktion der Durchgangszollstelle auf die Suchanzeige
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

…Ergebnisse des Suchverfahrens beeinflussen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn während des Unionsversandverfahrens eine Unregelmäßigkeit oder ein Betrug (Entziehen aus dem Verfahren, Austausch usw.) entdeckt worden ist und/oder die betreffenden Waren teilweise oder vollständig nicht unter zollamtlicher Überwachung standen und ebenfalls, wenn die für…

UZKAbschnitt 2 Ausfuhrzollschuld
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 2 Ausfuhrzollschuld Artikel 81 Ausfuhr und passive Veredelung (1) Eine Ausfuhrzollschuld entsteht durch die Überführung von ausfuhrabgabenpflichtigen Waren in das Ausfuhrverfahren oder das Verfahren der passiven Veredelung. (2) Die Zollschuld entsteht zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung. (3) Zollschuldner ist der Anmelder. Bei indirekter…

ZK-07702. Allgemeines
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…durch Verwirklichung der Tatbestandsmerkmale des jeweils in Betracht kommenden gesetzlichen Tatbestandes. (2) Systematisch geht der UZK in der Weise vor, dass die Art. 77 bis 79 UZK Einfuhrzollschuld-Tatbestände und die Art. 81 und 82 die Ausfuhrzollschuld-Tatbestände regelt. Die Tatbestände, deren Verwirklichung zum Entstehen…

UZKAbschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften für die Einfuhr- und die Ausfuhrzollschuld
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…2) Eine Zollschuld entsteht jedoch nicht durch a)das vorschriftswidrige Verbringen von Falschgeld in das Zollgebiet der Union oder b)das Verbringen von Suchtstoffen und psychotropen Substanzen in das Zollgebiet der Union, die nicht unter strenger Überwachung durch die zuständigen Behörden im Hinblick auf ihre…

ZK-23704.10. Unregelmäßigkeiten
geltende FassungRichtlinien01.11.2022

…| 79 | - | - | - Wurden im Zolllagerverfahren oder im Verwahrungslager befindliche Waren ohne Gestellung und ohne Abgabe einer Wiederausfuhranmeldung aus dem Zollgebiet der Union verbracht, ist gemäß Art. 79 UZK wegen Entziehens der Ware aus der zollamtlichen Überwachung die Zollschuld entstanden. 4.10.3…

ZK-07703.5. Zollschuldner
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…Person aus, wenn die Zollschuld durch einen Verstoß nach Art. 79 des Zollkodex entstanden ist, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a)Es gibt zumindest noch einen weiteren Zollschuldner im Sinne des Artikels 79 Abs. 3 Buchstaben b oder c des Zollkodex. b)Der betreffende…

UZKArtikel 113 Zwangsvollstreckung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 113 Zwangsvollstreckung Ist der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag nicht fristgerecht entrichtet worden, so stellen die Zollbehörden die Entrichtung dieses Betrags mit allen ihnen nach dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats zu Gebote stehenden Mitteln sicher.

UZKArtikel 87 Ort des Entstehens der Zollschuld
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…an dem der Tatbestand, der die Zollschuld entstehen lässt, erfüllt ist. Kann dieser Ort nicht bestimmt werden, so entsteht die Zollschuld an dem Ort, an dem die Zollbehörden feststellen, dass sich die Waren in einer Lage befinden, in der eine Zollschuld entstanden ist. (2) Sind…

UZKArtikel 171 Abgabe einer Zollanmeldung vor Gestellung der Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 171 Abgabe einer Zollanmeldung vor Gestellung der Waren Eine Zollanmeldung kann vor der voraussichtlichen Gestellung der Waren abgegeben werden. Werden die Waren nicht innerhalb von 30 Tagen nach Abgabe der Zollanmeldung gestellt, so gilt die Zollanmeldung als nicht abgegeben.

UZKAbschnitt 2 Überlassung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…sobald die Angaben in der Zollanmeldung überprüft wurden oder ohne Überprüfung angenommen wurden. Unterabsatz 1 findet ferner Anwendung, wenn die Überprüfung nach Artikel 188 nicht innerhalb einer angemessenen Frist abgeschlossen werden kann und die Waren für die Zwecke der Überprüfung nicht mehr benötigt werden. (2…

UZKArtikel 134 Zollamtliche Überwachung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…nicht ohne Erlaubnis der Zollbehörden entfernt werden. Unbeschadet des Artikels 254 unterliegen Unionswaren nicht mehr der zollamtlichen Überwachung, sobald ihr zollrechtlicher Status festgestellt ist. Nicht-Unionswaren bleiben unter zollamtlicher Überwachung, bis sich ihr zollrechtlicher Status ändert oder sie aus dem Zollgebiet der Union verbracht oder…

UZKKapitel 4 Erlöschen der Zollschuld
geltende FassungRichtlinien01.01.2020

…Waren unter zollamtlicher Überwachung zerstört oder zugunsten der Staatskasse aufgegeben werden, g)wenn das Verschwinden der Waren oder die Nichterfüllung der zollrechtlichen Verpflichtungen darauf zurückzuführen ist, dass die betreffenden Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit, infolge unvorhersehbarer Ereignisse oder höherer Gewalt oder auf Anweisung der Zollbehörden vollständig…

UZKArtikel 149 Beendigung der vorübergehenden Verwahrung
geltende FassungRichtlinien30.09.2016

Artikel 149 Beendigung der vorübergehenden Verwahrung Nicht-Unionswaren, die stich in der vorübergehenden Verwahrung befinden, sind innerhalb von 90 Tagen in ein Zollverfahren zu überführen oder wiederauszuführen.