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UZKTITEL III Zollschuld und Sicherheitsleistung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Zollverfahren: a)Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr, auch im Rahmen der Vorschriften über die Endverwendung, b)vorübergehende Verwendung unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben. (2) Die Zollschuld entsteht zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung. (3) Zollschuldner ist der Anmelder. Bei indirekter Vertretung ist auch die…

ZK-07702. Allgemeines
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…dieser Zollschuld verpflichtet (Art. 84 UZK). Die Frage, ob und in welcher Reihenfolge oder Höhe die Zollschuldner heranzuziehen sind, oder aber ob alle zugleich herangezogen werden sollen, stellt eine Frage des Auswahlermessens (§ 20 BAO) dar demgemäß ist auch zu beachten, wer zum Entstehungsgrund der Zollschuld…

UZKArtikel 102 Mitteilung der Zollschuld
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…eingeführt worden ist, b)wenn der zu entrichtende Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag den auf der Grundlage einer Entscheidung nach Artikel 33 ermittelten Betrag übersteigt, c)wenn die ursprüngliche Entscheidung, die Zollschuld nicht mitzuteilen oder sie mit einem niedrigeren als dem zu entrichtenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag mitzuteilen…

ZK-07707. Erlöschen der Zollschuld (Art. 124 - 126 UZK, Art. 103 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…1 ZollR-DG auch für die sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben. Inhaltlich umfassen die Erlöschenstatbestände nun auch die bisherigen "Heilungstatbestände" des Art. 204 Abs. 1 zweiter Unterabsatz ZK iVm Art. 859 ff ZK-DVO sowie die Fälle des Nichtentstehens einer Zollschuld nach Art. 206 ZK (Art…

ZK-07703.9. Zollschuld bei Bestehen von Verboten oder Beschränkungen (Art. 83 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…203, 204, 205 (Rückwaren) und 208 UZK (Erzeugnisse der Seefischerei und andere Meereserzeugnisse) oder den Artikeln 259 bis 262 UZK (passive Veredelung) oder nach der Zollbefreiungsverordnung vorgesehen, so gilt diese zolltarifliche Abgabenbegünstigung oder Befreiung auch in den Fällen, in denen eine Zollschuld nach Art. 79…

ZK-25001. Bewilligung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…Bewilligungen (Frist für die Erledigung 3 Monate) führen zum rückwirkenden Wegfall der vollständigen Befreiung. Die Frist darf grundsätzlich auch nach Ablauf verlängert werden. Da in diesem Fall aber die Zollschuld nach Art. 79 UZK bereits entstanden ist, geht das nur unter den Voraussetzungen des Art…

ZK-25000. Übersicht, Einführung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…entsprechenden Voraussetzungen nach der Rückwarenregelung des Zollkodex der Union (Art. 203 ff UZK) behandelt (Arbeitsrichtlinie ZK-2031). Hinweis: Einem Verfahren der vorübergehenden Verwendung steht im Regelfall eine vorübergehende Ausfuhr und eine Rückwarenabfertigung in einem anderen Zollgebiet gegenüber. Verhältnis zur Zollbefreiungsverordnung Soweit Waren nach der Zollbefreiungsverordnung…

ZK-25003. Beförderungsmittel
geltende FassungRichtlinien01.12.2022

…des Luft- oder Wasserfahrzeuges Kurze Beschreibung der geplanten Arbeiten Datum und Unterschrift Unmittelbar nach der Meldung der Ankunft an die zuständige Zollbehörde darf mit den Arbeiten begonnen werden. Eine Freigabe durch die Zollbehörden erfolgt nicht extra. Dies geht direkt aus Art. 204 UZK-DA hervor…

UZKArtikel 79 Entstehen der Zollschuld bei Verstößen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 79 Entstehen der Zollschuld bei Verstößen (1) Für einfuhrabgabenpflichtige Waren entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn Folgendes nicht erfüllt ist: a)eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf das Verbringen von Nicht-Unionswaren in das Zollgebiet der Union, auf das Entziehen dieser…

UZKArtikel 82 Entstehen der Zollschuld bei Verstößen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 82 Entstehen der Zollschuld bei Verstößen (1) Für ausfuhrabgabenpflichtige Waren entsteht eine Ausfuhrzollschuld, wenn Folgendes nicht erfüllt ist: a)eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf den Ausgang der Waren oder b)die Voraussetzungen, unter denen die Waren unter vollständiger…

UZKArtikel 113 Zwangsvollstreckung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 113 Zwangsvollstreckung Ist der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag nicht fristgerecht entrichtet worden, so stellen die Zollbehörden die Entrichtung dieses Betrags mit allen ihnen nach dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats zu Gebote stehenden Mitteln sicher.

UZKAbschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften für die Einfuhr- und die Ausfuhrzollschuld
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…für Waren, die Einfuhr- oder Ausfuhrverboten oder -beschränkungen gleich welcher Art unterliegen. (2) Eine Zollschuld entsteht jedoch nicht durch a)das vorschriftswidrige Verbringen von Falschgeld in das Zollgebiet der Union oder b)das Verbringen von Suchtstoffen und psychotropen Substanzen in das Zollgebiet der Union, die…

ZK-07703.5. Zollschuldner
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…1)Entsteht nach Art. 79 Abs. 1 eine Zollschuld für Waren, die aufgrund ihrer Endverwendung zu einem ermäßigten Einfuhrabgabensatz zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen worden sind, so wird der bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr entrichtete Einfuhrabgabenbetrag von dem der Zollschuld entsprechenden Einfuhrabgabenbetrag abgezogen…

UZKArtikel 195 Überlassung gegen Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags oder der Leistung einer Sicherheit
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…oder Ausfuhrabgabenbetrag, der der Zollschuld entspricht, entrichtet wurde oder eine diesem Betrag entsprechende Sicherheit geleistet wurde. Unbeschadet des Unterabsatzes 3 gilt Unterabsatz 1 jedoch nicht für die vorübergehende Verwendung unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben. Verlangen die Zollbehörden nach den Vorschriften über das Zollverfahren, zu…

UZKKapitel 3 Erhebung, Entrichtung, Erstattung und Erlass des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Ausfuhrabgabenbetrags, Mitteilung der Zollschuld und buchmäßige Erfassung Artikel 101 Festsetzung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags (1) Der zu entrichtende Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag wird von den Zollbehörden, die für den Ort zuständig sind, an dem die Zollschuld entstanden ist oder nach Artikel 87 als entstanden gilt, festgesetzt…

UZKAbschnitt 2 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…treffen. (2) Wurden dem Zollschuldner Zahlungserleichterungen nach den Artikeln 110 bis 112 gewährt, so hat die Zahlung innerhalb der im Rahmen dieser Erleichterungen festgesetzten Fristen zu erfolgen. (3) Die Frist für die Entrichtung des einer Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags wird in jedem folgenden Fall…

UZKArtikel 84 Mehrere Zollschuldner
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 84 Mehrere Zollschuldner Sind mehrere Personen zur Entrichtung des einer Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags verpflichtet, so haben sie gesamtschuldnerisch für die Zahlung dieses Betrags einzustehen.

UZKAbschnitt 2 Ausfuhrzollschuld
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 2 Ausfuhrzollschuld Artikel 81 Ausfuhr und passive Veredelung (1) Eine Ausfuhrzollschuld entsteht durch die Überführung von ausfuhrabgabenpflichtigen Waren in das Ausfuhrverfahren oder das Verfahren der passiven Veredelung. (2) Die Zollschuld entsteht zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung. (3) Zollschuldner ist der Anmelder. Bei indirekter…

UZK-IAArtikel 244 Sicherheitsleistung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…die die Differenz zwischen dem aufgrund der Angaben in der Zollanmeldung ermittelten Betrag und dem Betrag abdeckt, der letztlich zu entrichten sein könnte. Der Antragsteller kann jedoch, anstatt diese Sicherheit zu leisten, die unverzügliche Mitteilung der Zollschuld, die durch die Waren letztlich entstehen kann, verlangen.

UZK-IAArtikel 168 Mitteilung der Erhebung von Zöllen und sonstigen Abgaben im Unionsversandverfahren und beim Versand nach dem TIR-Übereinkommen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Erhebung von Zöllen und sonstigen Abgaben im Unionsversandverfahren und beim Versand nach dem TIR-Übereinkommen (Artikel 226 Absatz 3 Buchstaben a und b des Zollkodex) Ist eine Zollschuld für Waren entstanden, die in das Unionsversandverfahren oder in das Versandverfahren nach dem TIR-Übereinkommen übergeführt wurden…