1. Allgemeines Die Überwachung der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder der Ausfuhr von Waren (nachstehend "Überwachung" genannt) erfolgt entsprechend den Vorschriften der Artikel 13, 56 Abs. 5 und 58 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK) sowie der Artikel 55 und 56…
5. Zollämter Die Zollämter haben die Kontingentstelle bei der Prüfung der Richtigkeit der Überwachungsdaten im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen. Anfragen der Kontingentstelle und von der Kontingentstelle übermittelte Anfragen der Europäischen Kommission sind umgehend zu beantworten.
…Sicherheiten die Einleitung von Außen- und Betriebsprüfungen/Zoll in Anlassfällen (insbesondere in Fällen festgestellter oder vermuteter Unregelmäßigkeiten). Die Überwachungszollstelle hat den Umfang der Maßnahmen der Zollaufsicht von sich aus risikoorientiert und nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit festzulegen. Risikoreichere Verfahren (zB Endverwendung mit Agrarwaren…
…Überwachungszollstelle. 7.2. ZollaufsichtZollamtliche Überwachung Im Hinblick auf die Einhaltung der jeweils unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedingungen zwischen vollständiger und teilweiser Befreiung von den Eingangsabgaben ist der gesamte Verlauf des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung zollamtlich zu überwachen. Die Bewilligungs-/Verfahrensinhaber treffen nach § 23 ZollR-DG gegebenenfalls…
…2009 wurden die Vollzugsaufgaben im Artenhandelsbereich somit bei den Zollbehörden konzentriert. (2) Für diese Aufgaben der Zollverwaltung gilt gemäß § 13 Abs. 5 ArtHG 2009: 1.die Zollaufsicht findet nach Maßgabe des Abschnittes C des Zollrechts-Durchführungsgesetzes Anwendung, soweit in der Verordnung (EG) Nr. 338/97…
…Tetrahydrocannabinol bei Hanfsamen des KN-Codes 1207 9920 ist durch eine Warenuntersuchung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr zu erbringen. (4) Zu diesem Zwecke wird von der betreffenden Sendung vor der Überführung in den zoll-rechtlich freien Verkehr unter Zollaufsicht eine Warenprobe entnommen…
…gelagert und Sendungen können aufgeteilt werden, wenn dies unter der Verantwortung des Ausführers oder eines anschließenden Besitzers der Waren geschieht und die Erzeugnisse in dem Durchfuhrland/den Durchfuhrländern unter Zollaufsicht verbleiben. Die Bedingung des vorstehenden Absatzes gilt als erfüllt, sofern die Zollbehörden nicht Grund zur…
…das Verfahren der vorübergehenden Verwendung eingeführt, so ist der Bestimmungsmitgliedstaat der Mitgliedstaat, in dem die Waren erstmals verwendet werden sollen. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalte H4: Werden Waren zur aktiven Veredelung unter Zollaufsicht eingeführt, so ist der Bestimmungsmitgliedstaat der Mitgliedstaat, in dem die erste Veredelungstätigkeit…
…in First out Prinzip Art. 264 UZK-IA Wenn aufgrund einer Bewilligung mehrere gleiche Waren in die Endverwendung überführt wurden, gilt mit einer bestimmungsgemäßen Verwendung für die jeweils älteste Ware die Zollaufsicht als beendet und das Verfahren als abgeschlossen (Art. 264 Abs. 1 UZK-IA)…
…2010 Aufgaben der Zollverwaltung. (2) Für diese Aufgaben der Zollverwaltung gilt gemäß § 7 Abs. 2 BG Tierproduktverbote: 1.die Zollaufsicht findet nach Maßgabe des Abschnittes C des Zollrechts-Durchführungsgesetzes Anwendung, soweit im Bundesgesetz Tierproduktverbote, nicht besondere Regelungen getroffen werden, 2.Robbenerzeugnisse (Abschnitt 1.1.2…
…2) Für diese Aufgaben der Zollverwaltung gilt gemäß § 7 Abs. 2 BG Tierproduktverbote: 1.die Zollaufsicht findet nach Maßgabe des Abschnittes C des Zollrechts-Durchführungsgesetzes Anwendung, soweit im Bundesgesetz Tierproduktverbote nicht besondere Regelungen getroffen werden, 2.Katzen- und Hundefelle und Produkte, die solche Felle enthalten…
…EG) Nr. 1850/2006 an die Vermarktung gestellten Mindestanforderungen erfüllt. Zu diesem Zwecke wird von der betreffenden Sendung vor der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr unter Zollaufsicht eine Warenprobe entnommen. Bis auf Widerruf ist jede Sendung von Hopfen aus Drittländern zu kontrollieren. Die erforderliche…
…Zollverwaltung gilt gemäß § 7 Abs. 2 BG Tierproduktverbote: 1.die Zollaufsicht findet nach Maßgabe des Abschnittes C des Zollrechts-Durchführungsgesetzes Anwendung, soweit im Bundesgesetz Tierproduktverbote nicht besondere Regelungen getroffen werden, 2.die in der Anlage 1 angeführten Waren unterliegen der zollamtlichen Überwachung gemäß § 17 ZollR…
…Zollverwaltung gilt gemäß § 13 Abs. 5 ArtHG 2009: 1.die Zollaufsicht findet nach Maßgabe des Abschnittes C des Zollrechts-Durchführungsgesetzes Anwendung, soweit im Artenhandelsgesetz 2009 nicht besondere Regelungen getroffen werden, 2.Felle von bestimmten Jungrobben und Waren daraus unterliegen der zollamtlichen Überwachung gemäß § 17 ZollR…
…Überwachung der Einhaltung der in Abs. 1 angeführten Rechtsvorschriften sind durchzuführen im Zuge von mobilen Kontrollen sowie von Zollabfertigungen von unter besonderer Zollaufsicht beförderten Warenladungen bei Innerlandszollstellen und Warenorten. Das Güterbeförderungsgesetz 1995 normiert kein Recht zur Anhaltung von Fahrzeugen. Die mobilen Kontrollen haben daher im…
…einschlägigen technischen Normen konforme Maschinen verwendet werden, um die genaue Ermittlung des Nettogewichts der Bananen zu gewährleisten, | - | das Wiegen der Bananen nur durch zugelassene Wieger an Orten unter Zollaufsicht vorgenommen wird, | - | das Nettogewicht der Bananen, der Ursprung der Bananen sowie der…
…das Verfahren der vorübergehenden Verwendung eingeführt, so ist der Bestimmungsmitgliedstaat der Mitgliedstaat, in dem die Waren erstmals verwendet werden sollen. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H4: Werden Waren zur aktiven Veredelung unter Zollaufsicht eingeführt, so ist der Bestimmungsmitgliedstaat der Mitgliedstaat, in dem die erste Veredelungstätigkeit…
…das Verfahren der vorübergehenden Verwendung eingeführt, so ist der Bestimmungsmitgliedstaat der Mitgliedstaat, in dem die Waren erstmals verwendet werden sollen. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte H4: Werden Waren zur aktiven Veredelung unter Zollaufsicht eingeführt, so ist der Bestimmungsmitgliedstaat der Mitgliedstaat, in dem die erste Veredelungstätigkeit…
…insbesondere weil sich kein Käufer findet, oder würde durch die Verwertung nachteilig in die Wettbewerbsverhältnisse eingegriffen werden, so können die Waren im Rahmen der Zollbefreiungsverordnung karitativen Zwecken zugeführt werden; der Empfänger steht unter Zollaufsicht (§ 77 Abs. 1 zweiter Satz ZollR-DG). Eine Verwertung ist unzulässig…
…Siegeln, Stempelabdrücken oder anderen Einzelkennzeichen (§ 27 ZollR-DG); c)die Entnahme von Mustern oder Proben oder die Vorlage von Abbildungen oder technischen Beschreibungen; d)Analysen; e)in besonderen Fällen (zB bei Massensendungen) andere Maßnahmen im Rahmen der Zollaufsicht nach §§ 18, 23, 24, 25 und 28…