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Findok · Richtlinien

UZK-DA

Gruppe 16 - Orte/Länder/Regionen

geltende FassungRichtlinie2024-0.688.216gilt ab 01.09.2024

Inhaltsverzeichnis der UZK-DA

Wortlaut laut Findok

Gruppe 16 - Orte/Länder/Regionen 16 02 000 000 Adressierter Mitgliedstaat Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Der adressierte Mitgliedstaat wird von Personen im Sinne des Artikels 127 Nummer 6 des Zollkodex der Union verwendet. 16 02 020 000 Land Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Ländercode des Empfangsmitgliedstaates. 16 03 000 000 Bestimmungsland Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten B1 bis B4 und C1: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist das zum Zeitpunkt der Überführung in das Zollverfahren oder in die Wiederausfuhr bekannte Land anzugeben, in das die Waren geliefert werden sollen. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten D1 bis D3: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist das letzte Bestimmungsland der Waren anzugeben. Das letzte bekannte Bestimmungsland ist definiert als das letzte zum Zeitpunkt der Überführung in das Zollverfahren bekannte Land, in das die Waren geliefert werden sollen. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten H1, H2, H5 und H8: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist der Code des Mitgliedstaats anzugeben, in dem sich die Waren zum Zeitpunkt der Überführung in das Zollverfahren oder, sofern Spalte H5 betroffen ist, zum Zeitpunkt der Überlassung in den steuerrechtlich freien Verkehr befinden. Ist jedoch zum Zeitpunkt der Erstellung der Zollanmeldung bekannt, dass die Waren nach der Überführung bzw. Überlassung in einen anderen Mitgliedstaat befördert werden, ist der Code dieses letzteren Mitgliedstaats anzugeben. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalte H3: Werden Waren zur Überführung in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung eingeführt, so ist der Bestimmungsmitgliedstaat der Mitgliedstaat, in dem die Waren erstmals verwendet werden sollen. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalte H4: Werden Waren zur aktiven Veredelung unter Zollaufsicht eingeführt, so ist der Bestimmungsmitgliedstaat der Mitgliedstaat, in dem die erste Veredelungstätigkeit ausgeführt wird. 16 04 000 000 Bestimmungsregion Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden von den Mitgliedstaaten festgelegten Codes ist die Bestimmungsregion der Waren innerhalb des betreffenden Mitgliedstaats anzugeben. 16 05 000 000 Ort der Lieferung 16 05 036 000 UN/LOCODE Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten F10 bis F13, F20, F21, F27 bis F29, F31, F50 und F51: Im Falle der Beförderung auf dem Seeweg ist der UN/LOCODE, wie im Sammelkonnossement angeführt, anzugeben. Im Falle der Beförderung auf dem Luftweg ist der Bestimmungsort der Waren unter Verwendung des UN/LOCODE, wie im MAWB angeführt, anzugeben. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten F11, F14, F15, F22, F26, F27, F31, F33, F50, F51: Im Falle der Beförderung auf dem Seeweg ist der UN/LOCODE, wie im Hauskonnossement angeführt, anzugeben. Im Falle der Beförderung auf dem Luftweg ist der Bestimmungsort der Waren unter Verwendung des UN/LOCODE, wie im HAWB angeführt, anzugeben, 16 05 020 000 Land Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten F10 bis F13, F20, F21, F27 bis F29, F31, F50 und F51: Im Falle der Beförderung auf dem Seeweg ist der UN/LOCODE oder, falls dieser nicht bekannt ist, der Ländercode des Ortes anzugeben, an dem die über den Entladehafen hinaus stattfindende Lieferung, wie im Sammelkonnossement angeführt, erfolgt. Im Falle der Beförderung auf dem Luftweg ist der UN/LOCODE oder, falls dieser nicht bekannt ist, der Ländercode des Ortes anzugeben, an dem die über den Entladeflughafen hinaus stattfindende Lieferung, wie im MAWB angeführt, erfolgt. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten F14-15, F22 und F26 und F33: Im Falle der Beförderung auf dem Seeweg ist der UN/LOCODE oder, falls dieser nicht bekannt ist, der Ländercode des Ortes anzugeben, an dem die über den Entladehafen hinaus stattfindende Lieferung, wie im Hauskonnossement angeführt, erfolgt. Im Falle der Beförderung auf dem Luftweg ist der UN/LOCODE oder, falls dieser nicht bekannt ist, der Ländercode des Ortes anzugeben, an dem die über den Entladeflughafen hinaus stattfindende Lieferung, wie im HAWB angeführt, erfolgt. 16 05 037 000 Ort Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten F10 bis F13, F20, F21, F27 bis F29, F31, F50 und F51: Im Falle der Beförderung auf dem Seeweg ist der UN/LOCODE oder, falls dieser nicht bekannt ist, der Name des Ortes anzugeben, an dem die über den Entladehafen hinaus stattfindende Lieferung, wie im Sammelkonnossement angeführt, erfolgt. Im Falle der Beförderung auf dem Luftweg ist der UN/LOCODE oder, falls dieser nicht bekannt ist, der Name des Ortes anzugeben, an dem die über den Entladeflughafen hinaus stattfindende Lieferung, wie im MAWB angeführt, erfolgt. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten F11, F14, F15, F22, F26, F27, F33, F50, F51: Im Falle der Beförderung auf dem Seeweg ist der UN/LOCODE oder, falls dieser nicht bekannt ist, der Name des Ortes anzugeben, an dem die über den Entladehafen hinaus stattfindende Lieferung, wie im Hauskonnossement angeführt, erfolgt. Im Falle der Beförderung auf dem Luftweg ist der UN/LOCODE oder, falls dieser nicht bekannt ist, der Name des Ortes anzugeben, an dem die über den Entladeflughafen hinaus stattfindende Lieferung, wie im HAWB angeführt, erfolgt. 16 06 000 000 Versendungsland Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalte D1: Anzugeben ist der entsprechende Unionscode des Landes, in dem der Versandvorgang begonnen hat und die Versandanmeldung eingereicht wurde.*** Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten H1, H2 bis H5 und I1: Haben in einem Durchgangsland weder Handelsgeschäfte (z. B. Verkauf oder Veredelung) noch andere als mit der Beförderung zusammenhängende Aufenthalte stattgefunden, so ist der entsprechende Unionscode anzugeben, um das Land zu bezeichnen, aus dem die Waren ursprünglich in den Mitgliedstaat versandt wurden, in dem sie sich zum Zeitpunkt ihrer Überführung in das Zollverfahren befinden. Haben solche Aufenthalte oder Handelsgeschäfte stattgefunden, ist das letzte Durchgangsland anzugeben. Für die Zwecke dieses Datenelements wird ein Aufenthalt, der der Konsolidierung der Waren auf der Strecke dient, als mit der Beförderung der Waren im Zusammenhang stehender Vorgang betrachtet. 16 07 000 000 Ausfuhrland Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der entsprechende Unionscode für den Mitgliedstaat, in dem sich die Waren zum Zeitpunkt ihrer Überführung in das Verfahren oder in die Wiederausfuhr befinden. Ist jedoch bekannt, dass die Waren aus einem anderen Mitgliedstaat in den Mitgliedstaat verbracht wurden, in dem sie sich zum Zeitpunkt ihrer Überführung in das Zollverfahren oder in die Wiederausfuhr befinden, so ist dieser andere Mitgliedstaat anzugeben, sofern i) die Waren aus diesem Mitgliedstaat nur zum Zweck der Ausfuhr verbracht wurden und ii) der Ausführer seinen Sitz nicht in dem Mitgliedstaat hat, in dem sich die Waren zum Zeitpunkt ihrer Überführung in das Zollverfahren oder in die Wiederausfuhr befinden, und iii) es sich beim Eingang der Waren in den Mitgliedstaat, in dem sich die Waren zum Zeitpunkt ihrer Überführung in das Zollverfahren oder in die Wiederausfuhr befinden, nicht um einen unionsinternen Erwerb von Waren oder einen gleichgestellten Umsatz im Sinne der Richtlinie 2006/112/EG gehandelt hat. Werden jedoch Waren im Anschluss an ein Verfahren der aktiven Veredelung ausgeführt, so ist der Mitgliedstaat anzugeben, in dem die letzte Veredelungstätigkeit ausgeführt wurde. 16 08 000 000 Ursprungsland Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der entsprechende Unionscode für das Land des nichtpräferenziellen Ursprungs im Sinne des Titels II Kapitel 2 des Zollkodex. 16 09 000 000 Region bzw. Land des Präferenzursprungs/der Präferenzursprungseigenschaft**** Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Wird aufgrund des Ursprungs der Waren eine Präferenzbehandlung in D.E. 14 11 000 000 ,Präferenz' beantragt, so ist das Land oder die Region/Ländergruppe des Präferenzursprungs anzugeben. 16 10 000 000 Versendungsregion Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden von den Mitgliedstaaten festgelegten Codes ist die Versendungsregion oder die Herstellungsregion der in Rede stehenden Waren innerhalb des betreffenden Mitgliedstaats anzugeben. 16 11 000 000 Vom Beförderungsmittel zu durchfahrenden Länder Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Identifikation der Länder, die auf der Strecke des Beförderungsmittels zwischen dem ursprünglichen Abgangsland und dem Land der Endbestimmung liegen (in chronologischer Reihenfolge). Im Falle der Beförderung auf dem Luftweg sind nur die Länder zwischen dem Land des ursprünglichen Abflugflughafens und dem Land des endgültigen Bestimmungsflughafens anzugeben, in denen das Luftfahrzeug landete. 16 11 020 000 Land Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist/sind der/die entsprechende(n) Ländercode(s) in korrekter Reihenfolge der tatsächlichen Streckenführung des Beförderungsmittels. Diese Angaben sind nur erforderlich, wenn die Abgangszollstelle oder der Inhaber des Verfahrens es für erforderlich hält, eine Beförderungsstrecke für die Beförderung von Waren während des Unionsversandverfahrens vorzuschreiben. 16 12 000 000 Von der Sendung zu durchquerendes Land Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalte A1: Identifikation der Länder, die gemäß dem/den einschlägigen Beförderungspapier(en) auf der Strecke des Beförderungsmittels zwischen dem Ausfuhrland und dem Bestimmungsland/den Bestimmungsländern liegen (in chronologischer Reihenfolge). Dazu gehören auch das Ausfuhrland und das Land/die Länder der Endbestimmung der Waren. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalte A2: Anzugeben ist nur das Land der Endbestimmung der Waren. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten D1 und D2: Dieses Datenelement ist erforderlich, wenn die Abgangszollstelle eine vorgeschriebene Beförderungsstrecke festgelegt hat (siehe 16 17 000 000 ,Vorgeschriebene Beförderungsstrecke').*** Kennung der Länder, die auf der Strecke des Beförderungsmittels zwischen dem Abgangsland und dem Bestimmungsland liegen (in chronologischer Reihenfolge). Dazu gehören auch das Abgangsland und das Land der Endbestimmung der Waren. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten F11, F14, F15, F20, F22, F26, F27, F30, F31, F33, F34, F50 und F51: Kennung der Länder, die auf der Strecke der Waren zwischen dem ursprünglichen Abgangsland und dem Land der Endbestimmung liegen (in chronologischer Reihenfolge), gemäß dem untersten Hauskonnossement, dem untersten HAWB oder Beförderungspapier im Straßen- bzw. Schienenverkehr. Dazu gehören auch das ursprüngliche Abgangsland und das Land der Endbestimmung der Waren. 16 12 020 000 Land Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist/sind der/die entsprechende(n) Ländercode(s) in der korrekten Reihenfolge der Streckenführung der Sendung. 16 13 000 000 Ladeort Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Bezeichnung des Hafens, Flughafens, Frachtterminals, Bahnhofs oder anderen Ortes, an dem die Waren auf das für ihre Beförderung benutzte Beförderungsmittel verladen werden, sowie des jeweiligen Landes. Soweit verfügbar, sind zur Identifizierung des Ortes codierte Angaben vorzulegen. Ist für den betreffenden Ort kein UN/LOCODE verfügbar, ist der Ländercode gefolgt von der Ortsbezeichnung so präzise wie möglich anzugeben. 16 13 036 000 UN/LOCODE Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der UN/LOCODE für den Ort, an dem die Waren auf das für ihre Beförderung in das Zollgebiet der Union benutzte Beförderungsmittel verladen werden. 16 13 020 000 Land Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Ist der UN/LOCODE nicht bekannt, ist der Ländercode des Ortes anzugeben, an dem die Waren auf das für ihre Beförderung in das Zollgebiet der Union benutzte Beförderungsmittel verladen werden. 16 13 037 000 Ort Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Ist der UN/LOCODE nicht bekannt, ist der Name des Ortes anzugeben, an dem die Waren auf das für ihre Beförderung in das Zollgebiet der Union benutzte Beförderungsmittel verladen werden. 16 14 000 000 Entladeort Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Bezeichnung des Hafens, Flughafens, Frachtterminals, Bahnhofs oder anderen Ortes, an dem die Waren von dem für ihre Beförderung in das Zollgebiet der Union benutzten Beförderungsmittel entladen werden, sowie des jeweiligen Landes. Soweit verfügbar, sind zur Identifizierung des Ortes codierte Angaben vorzulegen. Ist für den betreffenden Ort kein UN/LOCODE verfügbar, ist der Ländercode gefolgt von der Ortsbezeichnung so präzise wie möglich anzugeben. 16 14 036 000 UN/LOCODE Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der UN/LOCODE für den Ort, an dem die Waren von dem Beförderungsmittel entladen werden, das sie in das Zollgebiet der Union verbracht hat. 16 14 020 000 Land Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Ist der UN/LOCODE nicht verfügbar, ist der Ländercode des Ortes anzugeben, an dem die Waren von dem Beförderungsmittel entladen werden, das sie in das Zollgebiet der Union verbracht hat. 16 14 037 000 Ort Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Ist der UN/LOCODE nicht verfügbar, ist der Ort anzugeben, an dem die Waren von dem Beförderungsmittel entladen werden, das sie in das Zollgebiet der Union verbracht hat. 16 15 000 000 Warenort Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist der Ort anzugeben, an dem die Waren beschaut werden können. Diese Angabe des Ortes muss so genau sein, dass sie eine Warenkontrolle durch die Zollbehörden ermöglicht. Es darf nur jeweils eine ,Art des Ortes' verwendet werden. 16 15 045 000 Art des Ortes Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der relevante, für die Art des Ortes angegebenen Code ein. 16 15 046 000 Qualifikator der Identifizierung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Geben Sie den entsprechenden Code für die Identifizierung des Ortes ein. Auf der Grundlage des verwendeten Qualifikators ist nur die entsprechende Kennung anzugeben. 16 15 036 000 UN/LOCODE Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Die in der UN/LOCODE-Codeliste für Länder festgelegten Codes sind zu verwenden. 16 15 047 000 Zollstelle Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Code der Zollstelle, an der die Waren für die weitere zollamtliche Überwachung zur Verfügung stehen. 16 15 047 001 Referenznummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Referenznummer der Zollstelle, an der die Waren für die weitere zollamtliche Überwachung zur Verfügung stehen, anzugeben. 16 15 048 000 GNSS Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben sind die relevanten Koordinaten der globalen Satellitennavigationssysteme (GNSS), an denen die Waren zur Verfügung stehen. 16 15 048 049 Breitengrad Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Breitengrad des Ortes, an dem die Waren zur Verfügung stehen. 16 15 048 050 Längengrad Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Längengrad des Ortes, an dem die Waren zur Verfügung stehen. 16 15 051 000 Wirtschaftsbeteiligter Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Zu verwenden ist die Identifikationsnummer des Wirtschaftsbeteiligten, in dessen Räumlichkeiten die Waren kontrolliert werden können. 16 15 051 017 Identifikationsnummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die EORI-Nummer des Bewilligungsinhabers gemäß Artikel 1 Nummer 18. 16 15 052 000 Nummer der Bewilligung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Bewilligungsnummer des betreffenden Ortes. 16 15 053 000 Zusätzliche Kennung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Damit der Ort, auf den sich eine EORI-Nummer oder eine Bewilligung bezieht, genauer angegeben werden kann, ist, soweit verfügbar, bei mehreren Räumlichkeiten der entsprechende Code anzugeben, 16 15 018 000 Anschrift 16 15 018 019 Straße und Hausnummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die maßgebliche Straße und Hausnummer. 16 15 018 021 Postleitzahl Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die maßgebliche Postleitzahl für die entsprechende Anschrift. 16 15 018 022 Ort Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist Bezeichnung des Orts in der Anschrift des Beteiligten. 16 15 018 020 Land Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Ländercode. 16 15 081 000 PLZ-Adresse Diese Unterklasse kann verwendet werden, wenn der Ort der Waren mit der Postleitzahl, gegebenenfalls ergänzt durch die Hausnummer, bestimmt werden kann. 16 15 081 021 Postleitzahl Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die maßgebliche Postleitzahl für den entsprechenden Warenort. 16 15 081 025 Hausnummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Hausnummer des entsprechenden Warenortes. 16 15 081 020 Land Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Ländercode. 16 15 074 000 Kontaktperson 16 15 074 016 Name Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Name der Kontaktperson. 16 15 074 075 Telefonnummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Telefonnummer der Kontaktperson. 16 15 074 076 E-Mail-Adresse Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die E-Mail-Adresse der Kontaktperson. 16 16 000 000 Ort der Annahme Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Ort, an dem die Person, die das Konnossement ausstellt, die Waren vom Versender übernimmt. Bezeichnung des Hafens, Frachtterminals oder anderen Ortes, an dem die Waren vom Versender übernommen werden, sowie des jeweiligen Landes. Soweit verfügbar, sind zur Identifizierung des Ortes codierte Angaben vorzulegen. Ist für den betreffenden Ort kein UN/LOCODE verfügbar, ist der Ländercode gefolgt von der Ortsbezeichnung so präzise wie möglich anzugeben. 16 16 036 000 UN/LOCODE Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der UN/LOCODE für den Ort, an dem die Waren vom Versender von der Person übernommen wurden, die das Konnossement, den Luftfrachtbrief oder ein anderes Beförderungspapier ausgestellt hat. 16 16 020 000 Land Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Ist der UN/LOCODE nicht verfügbar, ist der Ländercode des Ortes anzugeben, an dem die Waren vom Versender von der Person übernommen wurden, die das Konnossement, den Luftfrachtbrief oder ein anderes Beförderungspapier ausgestellt hat. 16 16 037 000 Ort Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Ist der UN/LOCODE nicht verfügbar, ist der Name des Ortes anzugeben, an dem die Waren vom Versender von der Person übernommen wurden, die das Konnossement, den Luftfrachtbrief oder ein anderes Beförderungspapier ausgestellt hat. 16 17 000 000 Vorgeschriebene Beförderungsstrecke*** Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist anzugeben, ob die verbindliche Beförderungsstrecke angewendet wird. Mit der verbindlichen Beförderungsstrecke wird die Route festgelegt, auf der die Waren auf einer wirtschaftlich gerechtfertigten Beförderungsstrecke von der Abgangszollstelle zur Bestimmungszollstelle befördert werden.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2024-0.688.216
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0168-IV/6/2016
Stammnummer
71632
Enthalten in Fassung
8 (geltend: 8)
Gültig
01.09.2024 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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