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Findok · Richtlinien

MO-8300

7.15. MO15 Flachs und Hanf

geltende FassungRichtlinieBMF-010307/0008-III/11/2019gilt ab 21.02.2018

Inhaltsverzeichnis der MO-8300

Wortlaut laut Findok

7.15. MO15 Flachs und Hanf 7.15.1. VO 16731308/20002013 - Einfuhrbedingungen siehe VP 2121/020V2011 Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Rates über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (1) Voraussetzung für die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr von Rohhanf (KN-Code 5302 1000) und Hanfsamen (KN-Code 1207 9920 und 1207 9991) aus Drittländern ist die Vorlage einer Einfuhrlizenz, die in der Zollanmeldung mit der Angabe des Dokumentenartencodes "L006 Lizenz für Hanfeinfuhren" angegeben wird. (2) Zusätzlich darf bei Hanfsamen der KN-Codes 1207 9920 der Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) 0,2% nicht übersteigen. (3) Der Nachweis des Gehaltes an Tetrahydrocannabinol bei Hanfsamen des KN-Codes 1207 9920 ist durch eine Warenuntersuchung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr zu erbringen. (4) Zu diesem Zwecke wird von der betreffenden Sendung vor der Überführung in den zoll-rechtlich freien Verkehr unter Zollaufsicht eine Warenprobe entnommen. Die erforderliche Untersuchung erfolgt in Österreich durch die Technische Untersuchungsanstalt der Bundesfinanzverwaltung (TUA). (5) Beträgt nach dem Untersuchungsergebnis der THC-Gehalt 0,2% oder weniger, so fertigt das Zollamt die Ware zum freien Verkehr ab. Übersteigt der Gehalt an THC 0,2%, darf die Zollanmeldung von dem Zollamt nicht angenommen werden.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010307/0008-III/11/2019
GZ der Erstfassung
BMF-010307/0310-IV/7/2007
Stammnummer
31694
Enthalten in Fassung
31, 32, 33 (geltend: 33)
Gültig
21.02.2018 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF