Findok · Richtlinien
MO-8300
7.15. MO15 Flachs und Hanf
überholte Fassung (bis 17.08.2010)RichtlinieBMF-010307/0237-IV/7/2009gilt ab 20.08.2009
Inhaltsverzeichnis der MO-8300
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 20.08.2009 bis 17.08.2010.
Wortlaut laut Findok
7.15. MO15 Flachs und Hanf
7.15.1. VO 1673/2000 - Einfuhrbedingungen
VerordnungVerordnung (EG) Nr. 1673/2000 (EG) Nrdes Rates vom 27. 1673/Juli 2000 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Faserflachs und -hanf
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/consleg/2000/R/02000R1673-20070101-de.pdf
(1) Voraussetzung für die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr von Rohhanf (KN-Code 5302 1000) und Hanfsamen (KN-Code 1207 9920, 1207 9991) aus Drittländern ist die Vorlage einer Einfuhrlizenz.
(2) Zusätzlich darf bei Hanfsamen des KN-Codes 1207 9920 der Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) 0,2 % nicht übersteigen.
(3) Der Nachweis des Gehaltes an Tetrahydrocannabinol bei Hanfsamen des KN-Codes 1207 9920 ist durch eine Warenuntersuchung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr zu erbringen.
(4) Zu diesem Zwecke wird von der betreffenden Sendung vor der Überführung in den zoll-rechtlich freien Verkehr unter Zollaufsicht eine Warenprobe entnommen. Die erforderliche Untersuchung erfolgt in Österreich durch die Technische Untersuchungsanstalt der Bundesfinanzverwaltung (TUA).
(5) Beträgt nach dem Untersuchungsergebnis der THC-Gehalt 0,2 % oder weniger, so fertigt das Zollamt die Ware zum freien Verkehr ab. Übersteigt der Gehalt an THC 0,2 %, darf die Anmeldung von dem Zollamt nicht angenommen werden.
(6) Die Vorschriften der ZK-0611 und ZK-0621 finden sinngemäß Anwendung.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010307/0237-IV/7/2009
- GZ der Erstfassung
- BMF-010307/0310-IV/7/2007
- Stammnummer
- 31694
- Enthalten in Fassung
- 12, 13, 14, 15 (geltend: 33)
- Gültig
- 20.08.2009 bis 17.08.2010
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF