Findok · Richtlinien
MO-8300
7.15. MO15 Flachs und Hanf
überholte Fassung (bis 31.12.2013)RichtlinieBMF-010307/0079-IV/7/2012gilt ab 01.01.2012
Inhaltsverzeichnis der MO-8300
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.01.2012 bis 31.12.2013.
Wortlaut laut Findok
7.15. MO15 Flachs und Hanf
7.15.1. VO 1673/2000 - Einfuhrbedingungen
siehe VP 2121/020V2011
Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO)
(1) Voraussetzung für die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr von Rohhanf (KN-Code 5302 1000) und Hanfsamen (KN-Code 1207 9915 10,9920 und 1207 9991) aus Drittländern ist die Vorlage einer Einfuhrlizenz, die in Feld 44 der Anmeldung mit der Angabe des Dokumentenartencodes
"L006 Lizenz für Hanfeinfuhren"
angegeben wird.
(2) Zusätzlich darf bei Hanfsamen desder KN-Codes 1207 9915 109920 der Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) 0,2% nicht übersteigen.
(3) Der Nachweis des Gehaltes an Tetrahydrocannabinol bei Hanfsamen des KN-Codes 1207 9920 ist durch eine Warenuntersuchung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr zu erbringen.
(4) Zu diesem Zwecke wird von der betreffenden Sendung vor der Überführung in den zoll-rechtlich freien Verkehr unter Zollaufsicht eine Warenprobe entnommen. Die erforderliche Untersuchung erfolgt in Österreich durch die Technische Untersuchungsanstalt der Bundesfinanzverwaltung (TUA).
(5) Beträgt nach dem Untersuchungsergebnis der THC-Gehalt 0,2% oder weniger, so fertigt das Zollamt die Ware zum freien Verkehr ab. Übersteigt der Gehalt an THC 0,2%, darf die Anmeldung von dem Zollamt nicht angenommen werden.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010307/0079-IV/7/2012
- GZ der Erstfassung
- BMF-010307/0310-IV/7/2007
- Stammnummer
- 31694
- Enthalten in Fassung
- 20, 21 (geltend: 33)
- Gültig
- 01.01.2012 bis 31.12.2013
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF