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Findok · Richtlinien

MO-8300

7.15. MO15 Flachs und Hanf

überholte Fassung (bis 28.02.2011)RichtlinieBMF-010307/0137-IV/7/2010gilt ab 18.08.2010

Inhaltsverzeichnis der MO-8300

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 18.08.2010 bis 28.02.2011.

Wortlaut laut Findok

7.15. MO15 Flachs und Hanf 7.15.1. VO 1673/2000 - Einfuhrbedingungen siehe VP 1605/229V2009 Verordnung (EG) Nr. 1673/2000 des Rates vom 27. Juli 2000 über die gemeinsame Marktorganisation für Faserflachs und -hanf (1) Voraussetzung für die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr von Rohhanf (KN-Code 5302 1000) und Hanfsamen (KN-Code 1207 9920, 1207 9991) aus Drittländern ist die Vorlage einer EinfuhrlizenzEinfuhrlizenz., die in Feld 44 der Anmeldung mit der Angabe des Dokumentenartencodes "L006 Lizenz für Hanfeinfuhren" angegeben wird. (2) Zusätzlich darf bei Hanfsamen des KN-Codes 1207 9920 der Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) 0,2 % nicht übersteigen. (3) Der Nachweis des Gehaltes an Tetrahydrocannabinol bei Hanfsamen des KN-Codes 1207 9920 ist durch eine Warenuntersuchung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr zu erbringen. (4) Zu diesem Zwecke wird von der betreffenden Sendung vor der Überführung in den zoll-rechtlich freien Verkehr unter Zollaufsicht eine Warenprobe entnommen. Die erforderliche Untersuchung erfolgt in Österreich durch die Technische Untersuchungsanstalt der Bundesfinanzverwaltung (TUA). (5) Beträgt nach dem Untersuchungsergebnis der THC-Gehalt 0,2 % oder weniger, so fertigt das Zollamt die Ware zum freien Verkehr ab. Übersteigt der Gehalt an THC 0,2 %, darf die Anmeldung von dem Zollamt nicht angenommen werden. (6) Die Vorschriften der ZK-0611 und ZK-0621 finden sinngemäß Anwendung.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010307/0137-IV/7/2010
GZ der Erstfassung
BMF-010307/0310-IV/7/2007
Stammnummer
31694
Enthalten in Fassung
16, 17 (geltend: 33)
Gültig
18.08.2010 bis 28.02.2011
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF