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Findok · Richtlinien

MO-8300

7.15. MO15 Flachs und Hanf

überholte Fassung (bis 19.08.2009)RichtlinieBMF-010307/0094-IV/7/2009gilt ab 01.01.2008

Inhaltsverzeichnis der MO-8300

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.01.2008 bis 19.08.2009.

Wortlaut laut Findok

7.15. MO15 Flachs und Hanf 7.15.1. VO 1673/2000 - Einfuhrbedingungen Verordnung (EG) Nr. 1673/2000 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Faserflachs und -hanf http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/consleg/2000/R/02000R1673-20070101-de.pdf (1) Voraussetzung für die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr von Rohhanf (KN-Code 5302 1000) und Hanfsamen (KN-Code 1207 9920, 1207 9991) aus Drittländern ist die Vorlage einer Einfuhrlizenz. (2) Zusätzlich darf bei Hanfsamen des KN-Codes 1207 9920 der Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) 0,2 % nicht übersteigen. (3) Der Nachweis des Gehaltes an Tetrahydrocannabinol bei Hanfsamen des KN-Codes 1207 9920 ist durch eine Warenuntersuchung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr zu erbringen. (4) Zu diesem Zwecke wird von der betreffenden Sendung vor der Überführung in den zoll-rechtlich freien Verkehr unter Zollaufsicht eine Warenprobe entnommen. Die erforderliche Untersuchung erfolgt in Österreich durch die Technische Untersuchungsanstalt der Bundesfinanzverwaltung (TUA). (5) Beträgt nach dem Untersuchungsergebnis der THC-Gehalt 0,2 % oder weniger, so fertigt das Zollamt die Ware zum freien Verkehr ab. Übersteigt der Gehalt an THC 0,2 %, darf die Anmeldung von dem Zollamt nicht angenommen werden. (6) Die Vorschriften der ZK-0611 und ZK-0621 finden sinngemäß Anwendung.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010307/0094-IV/7/2009
GZ der Erstfassung
BMF-010307/0310-IV/7/2007
Stammnummer
31694
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 (geltend: 33)
Gültig
01.01.2008 bis 19.08.2009
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF