RIS AI
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ZK-20314. Überwachung
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…nachträgliche Ausstellung von Rückwarennachweisen sind bei der seinerzeitigen Ausfuhrzollstelle einzubringen. (2) Bei Dreieckverkehren (siehe Abschnitt 1.4.) mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen ist die Ausstellung eines INF 3 bei der seinerzeitigen Ausfuhrzollstelle sowie die Vermerke der zuständigen Zahlstelle und Lizenz erteilenden Stelle als Rückwarennachweis erforderlich. 4.2…

MO-83006. Meldepflichten
geltende FassungRichtlinien21.02.2018

…handelt, vom Zollamt Klagenfurt Villach. Die Meldeverpflichtungen für Ausfuhren mit Erstattung werden vom Zollamt Salzburg, Zahlstelle für Ausfuhrerstattungen, wahrgenommen. Eine Meldung der betreffenden Abfertigungen durch den Abfertigungsbeamten an die beiden Zollämter ist grundsätzlich nicht erforderlich, die Daten werden durch regelmäßige Abfragen der Datenbanken ermittelt. Ist…

EStR 2000 Rz 104–1102.3 Persönliche Zurechnung von Einkünften
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…2014, 2011/15/0149). Werden Leistungen nicht von einer "zwischengeschalteten" Körperschaft geschuldet, sondern findet - ohne entsprechende rechtsgeschäftliche Grundlage - lediglich eine Verrechnung über diese Körperschaft statt, die lediglich als "Zahlstelle" fungiert, sind die Einkünfte jedoch direkt der leistungserbringenden natürlichen Person zuzurechnen (vgl. VwGH 24.9.2014…

ZK-20312.5.6. Rückwarennachweise
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…die im Informatikverfahren abgegeben werden, dass diese Rückwarennachweise zur Verfügung der Zollbehörden zu halten und der Zollstelle nur im Kontrollfall und nur über gesonderte Anforderung zu übermitteln sind. (3) Standardnachweise (Abschnitt 2.5.6.1.) sind Unterlagen, die regelmäßig als Rückwarennachweise anerkannt werden können. (4…

ZK-20313. Abfertigung
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…eZoll 40300/im AIS NDOKU und einen Hinweis auf den Antrag auf Ausstellung des INF 3. (4) Für landwirtschaftliche Erzeugnisse darf die Ausfuhrzollstelle das INF 3 nur nachträglich, nach Erfüllung der Ausfuhrförmlichkeiten und erst nachdem die Bescheinigungen der Zahlstelle (im Feld B) und, sofern erforderlich…

ZK-20313.2.3. Fehlende Rückwarennachweise
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…Vorschriften zu beachten. Bei Verwendung des Auskunftsblattes INF 3 sind Bescheinigungen der Lizenzstelle (im Feld A), der Zahlstelle (im Feld B) sowie der Ausfuhrzollstelle (im Feld C) erforderlich. (2) Werden landwirtschaftliche Erzeugnisse als Rückwaren angemeldet, ist daher immer zumindest eine Dokumentenkontrolle vorzunehmen, ob es sich…

InvFR 2018 Rz 326–3313.2.2.5. Verlustausgleich
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…einer inländischen Zahlstelle (Depotstelle), die nach dem 1. Oktober 2016 bei einer inländischen Zahlstelle eingerichtet wurden, ist die EU-Quellensteuer nicht mehr einzuheben. Sie unterliegen mit vollem Umfang ihrer Erträge dem automatischen Informationsaustausch gemäß dem Gemeinsamen Meldestandard-Gesetz (GMSG). Für Altbestandskonten einer inländischen Zahlstelle (Depotstelle…

MO-83007.7.6. VO 2388/84 - Wiedereinfuhr von Rindfleischkonserven der KN-Codes 1602 50 31 und 1602 50 95
geltende FassungRichtlinien11.03.2019

…Der Nachweis wird mittels Auskunftsblatt INF 3 (siehe Artikel 253 Abs. 2 Buchstabe d UZK-IA ) des Zollamtes Salzburg, Zahlstelle Ausfuhrerstattungen oder, sofern die Zollförmlichkeiten für die Ausfuhr in einem anderen Mitgliedstaat erfüllt worden sind, der dort für die Gewährung der Ausfuhrerstattung zuständigen Stelle erbracht.…

MO-83007.26. MO26 NA I-Waren
geltende FassungRichtlinien01.03.2011

…Erstattungsbetrages. Lässt sich dieser nicht bestimmen, so ist die Sicherheit nach Maßgabe des am Tag der Einfuhr geltenden Erstattungssatzes zu berechnen. Der Erstattungssatz ist beim Zollamt Salzburg, Zahlstelle für Ausfuhrerstattungen (Tel. Nr. 0662 / 850 321 - 0) zu erfragen. Existieren für ein Grunderzeugnis zwei verschiedene Erstattungssätze…

MO-83007.7.7. VO 2342/92 - Einfuhr reinrassiger Zuchtrinder
geltende FassungRichtlinien21.02.2018

…Verkehr in die Gemeinschaft ist Folgendes zu beachten: 1.Der Einführer hat bei der Abfertigung Folgendesvorzulegen bzw. für die Zollstelle bereitzuhalten: a) eine "Abstammungs- und Zuchtbescheinigung" einer in der EU zugelassenen Zuchtorganisation, dass das Tier in ein in der Gemeinschaft geführtes Zuchtbuch eingeschrieben ist bzw…

ZK-2260Anhang 10AP Liste der zuständigen Behörden NCTS
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

…| 5. | Empfänger des Nachprüfungsersuchens | Abgangsstelle Durchgangszollstelle Bestimmungsstelle | 6. | Empfänger des Dokuments TC20A und aller anderen Unterlagen | Zuständige Zollstelle Dänemark | 1. | Auskunftsersuchen | Abgangsstelle | 2. | Absender der Suchanzeige | Abgangsstelle | 3. | Empfänger der Suchanzeige…

UStR 2000 Rz 766–7726.1.8.7. Wertpapiere
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Evidenz- bzw. Sperrgebühr für gedeckte Calls usw.), Ankauf fälliger Kupons/Stücke im Schaltergeschäft, Zahlungsprovision für Überweisungen ausländischer Erträge/Tilgungserlöse, Zahlstellenprovision. Hievon ausgenommen sind Entgelte für Transaktionen im Rahmen einer Portfolioverwaltung iSd Rz 767a. Rz 769: Nebenkosten (zB Kopien, Übersetzungen, Gutachten) und weiterbelastete Fremdkosten (zB Porti…

ZT-25002.1.2. Bei Barzahlern
geltende FassungRichtlinien15.02.2007

2.1.2. Bei Barzahlern Bei Zollkontingenten gilt bei Barzahlern der Antrag nur dann als gestellt, wenn Name und Adresse des Barzahlers bzw. dessen Bankverbindung mit Kontonummer deutlich lesbar angegeben sind, um eine allfällige Rückzahlung der Sicherheitsleistung durch Postanweisung oder Banküberweisung durchführen zu können. Bei…

GebR 2025 Rz 692–69810.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 692: Die Gebührenschuld entsteht mit der Ausfertigung des Zulassungsscheines (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheines durch die Zulassungsstelle. Rz 693: Für als amtliches Zeugnis von Behörden des Bundes oder der Länder ausgestellte Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt…

GebR 2025 Rz 55–593. Art der Gebühren und Entrichtung (§ 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

3. Art der Gebühren und Entrichtung (§ 3 GebG) 3.1. Feste Gebühren 3.1.1. Begriff Rz 55: Feste Gebühren (auch als Stempelgebühren bezeichnet) sind die mit einem fixen Betrag für die in den Tarifposten des § 14 GebG taxativ aufgezählten Schriften und Amtshandlungen zu entrichtenden…

GK-09006.2. Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer bei Barzahlung
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

…bar in fremden Währungen, für die ein Zollentrichtungskurs festgesetzt wurde) oder - sofern dies bei der betreffenden Zollstelle vorgesehen ist - durch Abwicklung unbarer und scheckfreier Zahlungen im Bankomat-Kassenservice (BKS) zu entrichten. (2) Die Kraftfahrzeugsteuererklärung kann bei Barzahlung mündlich abgegeben werden. Sie besteht in der Erklärung…

GebR 2025 Rz 66–693.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

3.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG) Rz 66: Die in einem Kalendervierteljahr entrichteten Gebühren sind von der (einhebenden) Behörde (auch Unternehmen, denen durch Gesetz behördliche Aufgaben übertragen wurden, sind "funktionell" Behörden iSd GebG, siehe Rz 414) bis zum 15. Tag…

UZKArtikel 109 Abgabenentrichtung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 109 Abgabenentrichtung (1) Die Zahlung ist in bar oder mit einem anderen Zahlungsmittel, das schuldbefreiende Wirkung hat, zu leisten, wobei auch eine Aufrechnung in Übereinstimmung mit dem einzelstaatlichen Recht möglich ist. (2) Der Abgabenbetrag kann von einem Dritten anstelle des Zollschuldners entrichtet werden. (3…

ZT-28004. Kontingentstelle
geltende FassungRichtlinien08.09.2016

4. Kontingentstelle Die Kontingentstelle ist bei der Außenstelle Schärding des Zollamtes Linz/Wels eingerichtet. Ihre Adresse lautet Gerichtsplatz 2, A-4780 Schärding Tel.: +43 (0) 50233 735 Fax: +43 (0) 50233 596 5082 e-Mail: CC-ZV.Quota-Surveill@bmf.gv.at Die Kontingentstelle ist…

ZT-25001.1. Kontingentstelle
geltende FassungRichtlinien08.09.2016

1.1. Kontingentstelle Die Kontingentstelle ist bei der Außenstelle Schärding des Zollamtes Linz/Wels eingerichtet. Ihre Adresse lautet Gerichtsplatz 2, A-4780 Schärding Tel.: +43 (0) 50233 735 Fax: +43 (0) 50233 596 5082 e-Mail: CC-ZV.Quota-Surveill@bmf.gv.at   Die…