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UZKArtikel 148 Bewilligung für den Betrieb von Verwahrungslagern
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…zugelassener Wirtschaftsbeteiligter für zollrechtliche Vereinfachungen diese Voraussetzung erfüllt, sofern dem Betrieb der Verwahrungslager bei der Zulassung nach Artikel 38 Absatz 2 Buchstabe a Rechnung getragen wird. c)Sie leisten eine Sicherheit nach Artikel 89. Wird eine Gesamtsicherheit geleistet, so wird die Einhaltung der mit dieser…

ZK-23703. Überführung in das Zoll-/Verwahrungslager
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

…des Anhangs B der UZK-IA sowie zusätzlich erforderliche nationale Codierungen sind in den e-zoll-Codelisten zusammengefasst. Da weder im Zolllagerverfahren noch bei der Überführung in ein Verwahrungslager der Bewilligungsantrag auf Grundlage der Zollanmeldung gestellt werden kann (vereinfachtes Bewilligungsverfahren gemäß Artikel 163 UZK-DA)…

ZK-23704. Erledigung des Verfahrens (Entnahme aus dem Zolllager/Verwahrungslager)
geltende FassungRichtlinien15.12.2022

4. Erledigung des Verfahrens (Entnahme aus dem Zolllager/Verwahrungslager) | UZK | DA | IA | TDA | 149, 215 | 174 | 264 | - 4.1. Allgemeines Das Zolllagerverfahren gilt als erledigt, wenn die ins Zolllager übergeführten Waren in ein anschließendes Zollverfahren übergeführt werden…

ZK-23708.2. Zollsichere Einrichtung eines Zoll-/Verwahrungslagers
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

8.2. Zollsichere Einrichtung eines Zoll-/Verwahrungslagers 1. Örtlichkeiten 8.2.1. Örtlichkeiten Unter den Lagerstätten im Sinne des Art. 211 Abs. 1 Buchstabe b UZK sind Räume in Gebäuden, Lagertanks oder allenfalls auch Freilagerflächen, welche entsprechend umzäunt sind, zu verstehen. Umzäunte Freilagerflächen können jedoch…

ZK-23702. Bewilligung
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

2. Bewilligung 2.1. Anwendungsbereich von Zolllagern und Verwahrungslagern | UZK | UZK-DA | UZK-IA | 5, 148, 211, 237, 240, 242 | 201, 203 | - Im Zolllagerverfahren können Nicht-Unionswaren im Zollgebiet der Union gelagert werden, ohne Folgendem zu unterliegen: Einfuhrabgaben, sonstigen…

ZK-23701. Einführung und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien01.04.2023

1. Einführung und Anwendungsbereich Die Arbeitsrichtlinie Lagerung befasst sich mit dem besonderen Verfahren der Lagerung sowie auch (obwohl diese kein Zollverfahren darstellt) mit der Verwahrung von Waren in bewilligten Verwahrungslagern auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der Union (VO 952/2013 des…

ZK-23702.5. Grundsätzliche Verfahrensbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

…mit der Überführung der Nicht-Unionswaren in das Verfahren und berücksichtigt den Zeitaufwand, der für die Lagerung und die Erledigung des Verfahrens erforderlich ist. Im Gegensatz dazu beträgt die Beendigungsfrist im Verwahrungslager maximal 90 Tage, wobei eventuell verbrauchte Zeiten in der "formlosen" Verwahrung am zugelassenen…

ZK-23701.5. Wesentliche Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

…generell abhängig von der Qualität der Aufzeichnungen). Die über die Gemeinsame Lagerung hinausgehende Verwendung von Ersatzwaren ist auch im Zolllager (nicht aber im Verwahrungslager) zulässig. Die Verwendung von Ersatzwaren ist für sensible Waren eingeschränkt. Es gibt eine einheitliche örtliche Zuständigkeitsregelung (maßgeblich ist der Wohnsitz oder…

ZK-23703.3. Sicherheit
geltende FassungRichtlinien15.12.2022

3.3. Sicherheit Da über die Sicherheitsleistung bereits anlässlich der formellen Bewilligungserteilung abgesprochen werden muss, ist im Rahmen der Überführung in das Zolllagerverfahren/Verwahrungslager keine weitere Sicherheitsleistung erforderlich. Betreffend die Sicherheitsleistung, die im Rahmen der Bewilligungserteilung erfolgt, siehe Abschnitt 2.3.3. Die Art der…

ZK-23702.3.3. Sicherheitsleistung
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

…Die Sicherheit wird mit eigenem Bescheid über die Gesamtsicherheit für möglicherweise entstehende Zollschulden erteilt. Auf diesen Bescheid über die Gesamtsicherheit ist in der Bewilligung für das Zolllager/Verwahrungslager zu verweisen. Der ermittelte Referenzbetrag ist laufend zu überwachen und gegebenenfalls anzupassen. Ausnahmen: Der Antragsteller erfüllt die…

UZK-IAAbschnitt 3 Vorübergehende Verwahrung von Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 3 Vorübergehende Verwahrung von Waren Artikel 191 Konsultationsverfahren zwischen Zollbehörden vor der Bewilligung des Betriebs von Verwahrungslagern (Artikel 22 des Zollkodex) (1) Bevor eine Entscheidung über die Bewilligung des Betriebs von Verwahrungslagern getroffen wird, an der mehr als ein Mitgliedstaat beteiligt ist, wird das…

ZK-23702.1.2. Nämlichkeit (Identitäts- und Äquivalenzprinzip)
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

…gilt gemäß Art. 149 UZK auch für Verwahrungslager, wobei hier keine Verwendung von Ersatzware vorgesehen ist. Es müssen daher in der Bewilligung Maßnahmen festgelegt werden, um die im Zolllagerverfahren/Verwahrungslager befindlichen Nichtunionswaren identifizieren und gegebenenfalls von den im Zolllager oder im Verwahrungslager (Art. 148 Abs…

UZK-DAArtikel 117 Einzelverkauf
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 117 Einzelverkauf (Artikel 148 Absatz 1 des Zollkodex) Die Bewilligung für den Betrieb von Verwahrungslagern nach Artikel 148 des Zollkodex wird unter folgenden Voraussetzungen erteilt: a)Die Verwahrungslager werden nicht für den Einzelverkauf genutzt. b)Verwahrte Waren, die eine Gefahr darstellen oder andere Waren…

ZK-23707.6. Belege und Evidenz
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

…jährlich mit 1 und wird das ganze Jahr durchnummeriert. 7.6.2.2. Angaben in den Bestandsaufzeichnungen Einlagerung Zolllager - Verfahrenscode mit MRN und Datum sowie Lagernummer Einlagerung Verwahrungslager - Lagernummer mit Anführung der Verwahrungsfrist Benutzung Zolllager (Unionswaren, aktive Veredelung) - ausschließlich Angabe der Lagernummer 7.6.2…

ZK-23702.3.4. Personenbezogene Bewilligungserteilung
geltende FassungRichtlinien15.12.2022

…das Zolllager oder das Verwahrungslager selbst betreiben. Im Fall von öffentlichen Zolllagern können auch andere Personen als der Bewilligungsinhaber die Zollanmeldung zur Überführung von Waren in das Zolllager abgeben (Bewilligungsinhaber muss nicht Verfahrensinhaber sein), im Fall von privaten Zolllagern und Verwahrungslagern muss die Zollanmeldung zur…

ZK-23707.5.7. Tätigkeiten im Zolllager
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

…Lagerort, Befristung und Nämlichkeit) zu enthalten. 7.5.7.5. Verbringung von Unionswaren Aus logistischen und wirtschaftlichen Gründen können in das Zolllager oder Verwahrungslager neben Nichtunionswaren auch Unionswaren verbracht werden. Sofern in der Bewilligung festgelegt wurde, dass auch Unionswaren in den Bestandsaufzeichnungen erfasst werden müssen…

UZK-IAArtikel 193 Beförderung in vorübergehender Verwahrung befindlicher Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…wird. (4) Die Beförderung in vorübergehender Verwahrung befindlicher Waren erfolgt solange unter der Verantwortung des Inhabers der Bewilligung für den Betrieb des Verwahrungslagers, das die Waren verlassen sollen, bis die Anschreibung der Waren in der Buchführung des Inhabers der Bewilligung für den Betrieb des Verwahrungslagers…

ZK-23702.1.1. Lagertypen
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

…zum Verwahrungslager sind von einer in Art. 139 Abs. 1 UZK oder von einer in Art. 139 Abs. 3 UZK genannten Person abzugeben. Es handelt sich hierbei um die zur Gestellung verpflichteten oder berechtigten Personen. Dieselben Lagerstätten können sowohl als Zolllager als auch als Verwahrungslager…

ZK-23702.2. Bewilligungspflicht
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

…Bewilligung festzulegen. In der Bewilligung werden die Maßnahmen angegeben, mit denen nachgewiesen werden kann, dass das Verfahren für die in das Zolllagerverfahren oder in das Verwahrungslager übergeführten Waren erledigt wurde (Identitätsprinzip), oder alternativ, im Zolllager die Voraussetzungen für die Verwendung von Ersatzwaren erfüllt sind (Äquivalenzprinzip).

ZK-23702.3. Bewilligungsvoraussetzungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

…4), 211 (3) - (6) | 117, 166 | - | - 2.3.1. Ansässigkeit Die Bewilligung eines Zolllagers oder eines Verwahrungslagers wird nur in der Union ansässigen Personen erteilt. Die Ansässigkeit im Zollgebiet der Union (Art. 5 Z 31 UZK) wird bei natürlichen Personen durch den…