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856 Treffer1592 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 537–5794.15. Tilgung von ausgesetzten Abgabenschuldigkeiten durch Verwendung von Zahlungen, sonstigen Gutschriften und Guthaben nur auf Verlangen (§ 212a Abs. 8 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…ohne Verlangen des Abgabepflichtigen. | Minderung gestundeter Beträge durch sonstige Gutschriften. | Neben ausgesetzten Beträgen ist ein Guthaben möglich. | Neben gestundeten Beträgen ist ein Guthaben nicht möglich. | Aussetzung ist abgabenbezogen. | Stundung ist in aller Regel rück-standsbezogen. | Zahlung hat grundsätzlich bis…

RAE Rz 712–7386.4. Verrechnungsweisungen (§ 214 Abs. 4 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…sonstige Gutschriften (§ 213 Abs. 1 BAO) sowie Guthaben (§ 215 Abs. 4 BAO) nur auf Verlangen des Abgabepflichtigen verwendet werden, wobei § 214 Abs. 4 BAO sinngemäß anzuwenden ist, wenn bei Bekanntgabe des Verwendungszweckes auf den Umstand der Aussetzung der Einhebung der zu entrichtenden oder zu tilgenden…

UZK-IAArtikel 149 Fakultative Sicherheitsleistung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 149 Fakultative Sicherheitsleistung (Artikel 91 des Zollkodex) Verlangen die Zollbehörden eine fakultative Sicherheitsleistung, finden die Artikel 150 bis 158 Anwendung.

UZKArtikel 15 Übermittlung von Informationen an die Zollbehörden
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 15 Übermittlung von Informationen an die Zollbehörden (1) Auf Verlangen der Zollbehörden und innerhalb der gesetzten Frist übermitteln die unmittelbar oder mittelbar an der Erfüllung von Zollformalitäten oder an Zollkontrollen beteiligten Personen den Zollbehörden in geeigneter Form alle erforderlichen Unterlagen und Informationen und gewähren…

EStR 2000 Rz 1098–11025.3 Nachweis der Betriebsausgaben
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

5.3 Nachweis der Betriebsausgaben 5.3.1 Allgemeines (Nachweis oder Glaubhaftmachung) Rz 1098: Der Abgabepflichtige hat dem Finanzamt über Verlangen die geltend gemachten Aufwendungen nachzuweisen oder, wenn ihm dies nicht zumutbar ist, wenigstens glaubhaft zu machen (§ 138 Abs. 1 BAO). 5.3.2 Nachweis…

UZK-IAArtikel 198 Überprüfung der Voraussetzungen für den Linienverkehr
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 198 Überprüfung der Voraussetzungen für den Linienverkehr (Artikel 153 des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden der Mitgliedstaaten können von der Schifffahrtsgesellschaft den Nachweis verlangen, dass die Bestimmungen des Artikels 120 Absatz 2 Buchstaben c und d, des Artikels 120 Absatz 3 und des Artikels 121…

UZKArtikel 91 Fakultative Sicherheitsleistung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 91 Fakultative Sicherheitsleistung Ist die Leistung einer Sicherheit fakultativ, so verlangen die Zollbehörden eine Sicherheitsleistung, wenn die fristgerechte Entrichtung der der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und anderen Abgaben ihres Erachtens nicht gewährleistet ist. Der Betrag der Sicherheitsleistung wird von den Zollbehörden so festgesetzt…

UZKKapitel 4 Verwertung von Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 4 Verwertung von Waren Artikel 197 Zerstörung von Waren In begründeten Fällen können die Zollbehörden verlangen, dass gestellte Waren zerstört werden, und unterrichten den Besitzer der Waren entsprechend. Die Kosten der Zerstörung werden vom Besitzer der Waren getragen.

EStR 2000 Rz 1109–11185.3.5 Empfängerbenennung nach § 162 BAO
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

5.3.5 Empfängerbenennung nach § 162 BAO Rz 1109: Die Abgabenbehörde kann vom Abgabepflichtigen, der Betriebsausgaben geltend macht, verlangen, den Gläubiger oder Empfänger der abgesetzten Beträge genau zu bezeichnen (§ 162 Abs. 1 BAO). Die Behauptung, die Aufwendungen seien beim Empfänger nicht steuerpflichtig, befreit nicht von…

EStR 2000 Rz 775229.5.8 Steuerreporting
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

29.5.8 Steuerreporting 29.5.8.1 Allgemeines Rz 7752b: Für Einkünfte, die ab dem Kalenderjahr 2025 zufließen, ist von den Abzugsverpflichteten nunmehr auf Verlangen des Steuerpflichtigen ein Steuerreporting zu erstellen. Die auf Grundlage von § 96 Abs. 5 EStG 1988 ergangene Steuerreportingverordnung (SteuerreportingVO, BGBl…

UZK-IAArtikel 116 Vorlage der Ursprungsnachweise
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…der Ursprungsnachweise (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) Die Ursprungsnachweise sind den Zollbehörden des Einfuhrmitgliedstaats nach Maßgabe des Artikels 163 des Zollkodex vorzulegen. Diese Behörden können eine Übersetzung des Ursprungsnachweises verlangen; sie können außerdem verlangen, dass die Einfuhrzollanmeldung durch eine Erklärung des Einführers ergänzt wird…

UZK-IAArtikel 140 Ablehnung angemeldeter Transaktionswerte
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…die Zollbehörden begründete Zweifel daran, dass der angemeldete Transaktionswert dem gezahlten oder zu zahlenden Gesamtbetrag gemäß Artikel 70 Absatz 1 des Zollkodex entspricht, können sie vom Anmelder zusätzliche Auskünfte verlangen. (2) Werden ihre Zweifel nicht ausgeräumt, können die Zollbehörden entscheiden, dass der Zollwert der Waren…

UZK-IAArtikel 143 Methode des errechneten Werts
geltende FassungRichtlinien14.06.2017

…des errechneten Werts (Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden dürfen zur Ermittlung des Zollwertes in Anwendung des Artikels 74 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex von einer nicht im Zollgebiet der Union ansässigen Person nicht verlangen oder sie dazu verpflichten…

UZKArtikel 52 Gebühren und Kosten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 52 Gebühren und Kosten (1) Die Zollbehörden erheben für Zollkontrollen oder sonstige in Anwendung zollrechtlicher Vorschriften während der offiziellen Öffnungszeiten der zuständigen Zollstellen durchgeführte Handlungen keine Gebühren. (2) Die Zollbehörden können Gebühren erheben oder Kostenerstattung verlangen, wenn bestimmte, insbesondere nachstehend genannte Dienstleistungen erbracht werden…

UZKArtikel 61 Ursprungsnachweis
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…aufgrund zollrechtlicher Vorschriften ein Ursprung angegeben wird, können die Zollbehörden vom Anmelder einen Ursprungsnachweis für die Waren verlangen. (2) Wenn aufgrund zollrechtlicher oder anderer Unionsvorschriften zu bestimmten Bereichen Ursprungsnachweise für Waren vorgelegt werden, können die Zollbehörden bei begründeten Zweifeln weitere Nachweise verlangen, die notwendig sind…

UZKKapitel 2 Sicherheitsleistung für eine möglicherweise entstehende oder eine entstandene Zollschuld
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Allgemeine Vorschriften (1) Sofern nichts anderes bestimmt ist, gilt dieses Kapitel sowohl für Sicherheitsleistungen für entstandene als auch für möglicherweise entstehende Zollschulden. (2) Verlangen die Zollbehörden eine Sicherheitsleistung für eine möglicherweise entstehende oder eine entstandene Zollschuld, so deckt sie den Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag und die…

UZKArtikel 93 Wahl der Sicherheitsleistung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Absatz 1 vorgesehenen Formen der Sicherheitsleistung wählen. Die Zollbehörden können jedoch die gewählte Form der Sicherheitsleistung ablehnen, wenn sie mit dem ordnungsgemäßen Ablauf des betreffenden Zollverfahrens nicht vereinbar ist. Die Zollbehörden können verlangen, dass die gewählte Form der Sicherheitsleistung über einen bestimmten Zeitraum aufrechterhalten wird.

UZKArtikel 97 Zusätzliche Sicherheitsleistung oder Ersatz der geleisteten Sicherheit
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und anderen Abgaben nicht oder nicht mehr sicher oder vollständig gewährleistet, so verlangen sie von einer der in Artikel 89 Absatz 3 genannten Personen, nach deren Wahl entweder eine zusätzliche Sicherheit zu leisten oder die ursprüngliche Sicherheit durch eine neue…

UZKKapitel 3 Überprüfung und Überlassung von Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 3 Überprüfung und Überlassung von Waren Abschnitt 1 Überprüfung Artikel 188 Überprüfung der Zollanmeldung Zur Überprüfung der Richtigkeit der Angaben in der angenommenen Zollanmeldung können die Zollbehörden a)die Zollanmeldung und die Unterlagen prüfen, b)vom Anmelder verlangen, dass er weitere Unterlagen beibringt, c…

ZK-0690Anlage 7
geltende FassungRichtlinien01.04.2020

Anlage 7 entfälltKommentar Nr. 6 des Kompendiums der Zollwerttexte Angaben und Unterlagen, die die Zollbehörde als Nachweismittel für die Zollwertermittlung verlangen kann Einleitung 1. Der Anmelder muss die erforderlichen Angaben zum Zollwert der eingeführten Waren machen. Mit dem Inkrafttreten des UZK-Pakets ist nun festgelegt…