Unterabschnitt 6 Vereinfachungen im Unionsversand Artikel 313 Räumlicher Geltungsbereich der Vereinfachungen (Artikel 233 Absatz 4 Buchstaben a, b, c und e des Zollkodex) (1) Die in Artikel 233 Absatz 4 Buchstaben a und c des Zollkodex genannten Vereinfachungen gelten nur für Unionsversandverfahren, die in einem…
Artikel 73 Vereinfachung Die Zollbehörden können auf Antrag bewilligen, dass die folgenden Beträge auf der Grundlage besonderer Kriterien festgelegt wird, wenn es sich zu dem Zeitpunkt, zu dem die Zollanmeldung angenommen wird, nicht bestimmen lässt: a)Beträge, die gemäß Artikel 70 Absatz 2 in den…
Abschnitt 5 Sonstige Vereinfachungen Artikel 177 Vereinfachte Erstellung von Zollanmeldungen für Waren, die unter verschiedene Unterpositionen des Zolltarifs fallen (1) Sind Waren einer Sendung in verschiedene Unterpositionen des Zolltarifs einzureihen und stände die Behandlung jeder dieser Waren nach ihrer Einreihung in verschiedene Unterpositionen des Zolltarifs…
Abschnitt 4 Sonstige Vereinfachungen Artikel 149 Voraussetzungen für die Bewilligung der zentralen Zollabwicklung (Artikel 179 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Die zentrale Zollabwicklung nach Artikel 179 des Zollkodex kann für jedes der folgenden Verfahren beantragt werden: a)Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr; b)Zolllager; c…
Abschnitt 4 Sonstige Vereinfachungen Unterabschnitt 1 Waren, die unter verschiedene Unterpositionen des Zolltarifs fallen Artikel 228 Unter verschiedene Unterpositionen des Zolltarifs fallende Waren, die unter einer einzigen Unterposition angemeldet werden (Artikel 177 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Sind die Waren einer Sendung in zolltarifliche Unterpositionen…
Kapitel 2 Vereinfachungen bei der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften Artikel 282 Tests Die Kommission kann einen oder mehrere Mitgliedstaaten auf Antrag ermächtigen, für einen begrenzten Zeitraum Vereinfachungen bei der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften - insbesondere im IT-gestützten Bereich - zu testen. Diese Tests wirken sich nicht…
Artikel 191 Allgemeine Bestimmungen über Bewilligungen für Vereinfachungen (Artikel 233 Absatz 4 des Zollkodex) (1) Bewilligungen gemäß Artikel 233 Absatz 4 des Zollkodex werden nur Antragstellern gewährt, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen: a)Der Antragsteller ist im Zollgebiet der Union ansässig; b)der Antragsteller erklärt…
…3. Antrag und Bewilligung Für die Inanspruchnahme der Vereinfachungen bei der Zollanmeldung ist grundsätzlich ein formeller Antrag auf Bewilligung in elektronischer Form über das System für "Zollentscheidungen (CDA)" zu stellen. Die allgemeinen Bestimmungen zum Antrags- und Bewilligungsverfahren (zB Voraussetzungen für die Annahme des Antrags, Fristen…
Titel IX Elektronische Systeme, Vereinfachungen, Befugnisübertragung, Ausschussverfahren und Schlussbestimmungen Kapitel 1 Entwicklung elektronischer Systeme Artikel 278 Übergangsmaßnahmen (1) Mittel zum Austausch und zur Speicherung von Informationen, die nicht die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Mittel der elektronischen Datenverarbeitung sind, können bis höchstens 31. Dezember…
2.2.2. Vereinfachungen der handelsstatistischen Anmeldung Die handelsstatistischen Angaben betreffend den elektrischeelektrischer Energie sind von den Anmeldepflichtigen der Bundesanstalt Statistik Österreich zu übermitteln (§ 1 Abs. 3 HStG 1995).
…angewendet werden, die im Inland zur Umsatzsteuer erfasst sind, aber die nur Umsätze tätigen, die solchen Konsignationslagern zuzurechnen sind. Wird von der Vereinfachungsregelung Gebrauch gemacht, muss sie für sämtliche Vorgänge, für die die Voraussetzungen zutreffen, angewendet werden. Diese Regelung gilt nur für Waren, die innerhalb…
…der Lieferung im Auftrag des Abnehmers im Ursprungsland von einem anderen Unternehmer noch be- oder verarbeitet wird. Die Mitgliedstaaten haben sich im Rahmen des Mehrwertsteuerausschusses als Vereinfachungsmaßnahme darauf geeinigt, dass auch eine Be- oder Verarbeitung in einem anderen Mitgliedstaat als dem des Lieferers unschädlich ist…
…Dreiecksgeschäft (Art. 25 UStG 1994) 125.1. Allgemeines Rz 4291: Art. 25 UStG 1994 enthält eine Vereinfachungsregelung für die Besteuerung von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften. An einem Dreiecksgeschäft im Sinne des Art. 25 UStG 1994 sind drei Unternehmer beteiligt, die in drei verschiedenen Mitgliedstaaten über denselben Gegenstand…
…die Einkaufspreise der im Voranmeldungs- bzw. im Veranlagungszeitraum eingekauften und die Verkaufspreise der im Voranmeldungs- bzw. im Veranlagungszeitraum veräußerten Gegenstände aufzuzeichnen. Rz 3359: Aus Vereinfachungsgründen kann der Wiederverkäufer in den Fällen, in denen lediglich ein Gesamteinkaufspreis für mehrere Gegenstände vorliegt, den Gesamteinkaufspreis aufzeichnen, wenn dieser…
…dass der Vorsteuerabzug nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt (etwa anlässlich der Rechnungslegung) vorgenommen wurde. Von der Vereinfachungsregelung kann nicht Gebrauch gemacht werden, wenn mit der späteren Geltendmachung von Vorsteuern ein Nachteil für den Fiskus (zB im Falle eines Insolvenzverfahrens oder bei Anwendung des Umsatzschlüssels…
…erfolgt nach dem Verhältnis der Einnahmen aus dem unternehmerischen Bereich (netto ohne USt) zu den Einnahmen aus dem nichtunternehmerischen Bereich. Aus Vereinfachungsgründen können auch alle Vorsteuerbeträge, die sich auf die so genannten Verwaltungsgemeinkosten beziehen (zB die Vorsteuer für die Beschaffung des Büromaterials) einheitlich in den…
…des Unternehmers zur Gänze steuerpflichtig. 23.5.3.3.3. Vereinfachungsregelungen für Kreuzfahrten Rz 3027: Im Regelfall ist die Aufteilung der Reisevorleistungen im Zusammenhang mit Kreuzfahrten auf Gemeinschaftsgebiet und Drittlandsgebiet nach der Reisezeit vorzunehmen. Erfolgt die Personenbeförderung im Zusammenhang mit Kreuzfahrten auf Schiffen im Seeverkehr…
…umsatzsteuerliche Zwecke die Leistung des Netzbetreibers als für den Stromlieferanten erbracht angesehen, wenn eine vertragliche Vereinbarung zwischen Stromlieferanten, Netzbetreiber und Kunden über die Anwendung dieser Vereinfachungsmöglichkeit getroffen wird. In diesem Fall legt der Netzbetreiber seine Rechnung im Sinne des § 11 UStG 1994 an den Stromlieferanten…
…vor einer Veranstaltung, bei der er zahlreichen ausländischen Unternehmern Leistungen erbringt (zB Kongress) mit, dass er von dieser Vereinfachungsmaßnahme Gebrauch macht. Der leistende Unternehmer führt den vom Leistungsempfänger geschuldeten Betrag in dessen Namen an das vom Finanzamt Österreich, Dienststelle Graz-Stadt, bekannt gegebene Konto ab…
Anlage 8 Bewilligung zur Vereinfachung nach entfälltArt. 71 UZK-DA (Standardset)