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500 Treffer1661 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 1111–11168. Lohnveredlung an Gegenständen der Ausfuhr (§ 8 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien13.07.2005

…gegeben sein, jedoch muss die Veredlung nicht der Hauptzweck oder der ausschließliche Zweck für die Einfuhr oder für den Erwerb sein. Beispiel: A mit Wohnsitz in der Schweiz erwirbt vom Privaten P in Wien ein Gemälde und lässt dies dort von U restaurieren, um es…

UZKArtikel 241 Veredelung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 241 Veredelung (1) Sofern ein wirtschaftliches Bedürfnis besteht und die zollamtliche Überwachung nicht beeinträchtigt wird, können die Zollbehörden die aktive Veredelung oder die Endverwendung unter den für diese Verfahren geltenden Voraussetzungen in den Räumlichkeiten eines Zolllagers bewilligen. (2) Die in Absatz 1 genannten Waren…

ZK-0612Datengruppe Eigentümer (Owner, 1x, A)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

Datengruppe Eigentümer (Owner, 1x, A) | Beschreibung: | Diese Datengruppe ist nur bei der Überführung in ein Verfahren der aktiven Veredlung bzw. der vorübergehenden Verwendung zu verwenden, sofern der Eigentümer der Waren nicht auch Empfänger derselben ist und keine Angabe bei den betreffenden Warenpositionen erfolgt…

UStR 2000 Rz 344126. Sondervorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer (§ 26 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Einfuhrumsatzsteuer (§ 26 UStG 1994) Rz 3441: Für die Einfuhrumsatzsteuer gelten die Rechtsvorschriften für Zölle sinngemäß, wenn im UStG 1994 nicht ausdrücklich etwas Anderes bestimmt wird. Vollständig ausgenommen sind demnach die zollrechtlichen Vorschriften über die passive Veredlung gemäß Art. 259 bis 262 Verordnung (EU) Nr. 952…

MO-83007.16. MO16 Hopfen
geltende FassungRichtlinien21.02.2018

…347)" angegeben wird. (3) Das gleiche gilt, wenn in der aktiven Veredelung das Veredlungserzeugnis oder die unveredelte Ware bei Ablauf der Rückbringungsfrist nicht eine andere zulässige zollrechtliche Bestimmung erhalten hat. 7.16.1.1. Sendung Im Sinne dieser Verordnung bedeutet "Sendung" die Menge eines Erzeugnisses…

UStR 2000 Rz 688–6965. Bemessungsgrundlage für die Einfuhr (§ 5 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2020

…1994) 5.1. Zollwert als Bemessungsgrundlage Rz 688: Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer bei der Einfuhr (siehe Rz 101 ff) ist der Zollwert, soweit nicht ein Veredelungsentgelt heranzuziehen ist (siehe Rz 689). Die Ermittlung des Zollwertes ist unter Beachtung der Art. 69 bis 74 der Verordnung…

UZKArtikel 86 Besondere Vorschriften für die Bemessung des Einfuhrabgabenbetrags
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Entsteht eine Zollschuld für in der aktiven Veredelung entstandene Veredelungserzeugnisse, so wird der dieser Zollschuld entsprechende Einfuhrabgabenbetrag auf Antrag des Anmelders anhand der zolltariflichen Einreihung, des Zollwerts, der Menge, der Beschaffenheit und des Ursprungs der in die aktive Veredelung übergeführten Waren zum Zeitpunkt der Annahme…

UZK-TDAAnlage D1 Auf den Vordrucken zu verwendende Codes 1)
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

…die Beschaffenheit der Ware 19Zeitweilige Aussetzung der Zölle für mit Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung eingeführte Waren 20Zollkontingent (*) 23Zollkontingent mit besonderer Verwendung (*) 25Zollkontingent mit Bescheinigung über die Beschaffenheit der Ware (*) 28Zollkontingent nach passiver Veredelung (*) 40Besondere Verwendung aufgrund des Gemeinsamen Zolltarifs 50Bescheinigung über die Beschaffenheit der Ware. (*) In den Fällen…

UZK-IATitel III Codes in Verbindung mit den gemeinsamen Datenanforderungen für Anträge und Entscheidungen (*)
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…der Zollstelle | Zu verwenden sind die unter D.E. 34 05 020 001 (Erster Ort der Verwendung oder Veredelung / Zollstelle / Referenznummer) genannten Codes. | W | GNSS-Koordinaten | Dezimalgrade mit negativen Zahlen für den Süden und Westen. Beispiele: 44.424896° / 8.774792° oder…

UZK-IATitel II Codes betreffend die gemeinsamen Datenanforderungen für Anmeldungen und Mitteilungen (*)
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…| D1, D2 | TD | Waren, die bereits in ein Versandverfahren übergeführt wurden oder die im Rahmen der aktiven Veredelung, des Zolllagerverfahrens oder der vorübergehenden Verwendung in Anwendung des Artikels 233 Absatz 4 des Zollkodex befördert werden. | D3 | TIR | Waren, die…

UZK-IATitel II Codes betreffend die gemeinsamen Datenanforderungen für Anmeldungen und Mitteilungen
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

…aus einer Freizone gekommen ist, ist der entsprechende Code nur zu verwenden, wenn die betreffende Ware nicht vorher in die aktive oder passive Veredelung oder in die Endverwendung übergeführt wurde. Analog dazu werden Waren, die zuvor vorübergehend ausgeführt worden waren, wiedereingeführt und nach der Überführung…

ZK-15807.1. Ausfuhr, Wiederausfuhr, vorübergehende Ausfuhr und Überführung in die passive Veredelung, Versendung in Steuergebiete, summarische Ausgangsanmeldung, Wiederausfuhrmitteilung
geltende FassungRichtlinien14.10.2025

…| EX | Für den Handel mit Ländern und Gebieten außerhalb des Zollgebiets der Union; Zur Überführung von Waren in das Ausfuhrverfahren oder in die passive Veredelung sowie für die Wiederausfuhr, für das Verbringen von Waren der Endverwendung aus dem Zollgebiet der Union sowie für…

ZK-0612Datengruppe Warenposition (GdsItem, 9999x, P)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

…4071 Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr (Code 40), die zum aktiven Veredelungsverkehr (Nichterhebungsverfahren - Code 5100) und danach in ein Zolllagerverfahren (Code 7151) übergeführt wurden - Code 4051 (und nicht 4071)   | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld…

UZK-DAKapitel 5 Veredelung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…sind. (2) Die Bewilligung einer aktiven Veredelung kann für Produktionshilfsmittel im Sinne von Artikel 5 Absatz 37 Buchstabe e des Zollkodex erteilt werden, mit Ausnahme der folgenden: a)andere Treibstoffe und Energiequellen als solche, die zur Prüfung der Veredelungserzeugnisse oder zur Feststellung von Defekten der…

ZK-25602. Bewilligung
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

…der Zollwertermittlung zu berücksichtigten Wertschöpfung auf dem Hauptveredelungserzeugnis ein niedrigerer Einfuhrabgabenbetrag lastet und folglich Einfuhrabgaben gespart werden (zB Tarifanomalien, Verringerung des Gesamtzollwertes durch den Veredelungsvorgang). Da in diesen Fällen jedoch das Risiko einer Umgehung von auf den in das Verfahren übergeführten Waren lastenden handelspolitischen oder…

UZKKapitel 5 Veredelung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 5 Veredelung Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften Artikel 255 Ausbeute Die Zollbehörden setzen entweder die Ausbeute oder die durchschnittliche Ausbeute des Veredelungsvorgangs oder gegebenenfalls die Methode zur Bestimmung der Ausbeute fest, es sei denn, in den für bestimmte Bereiche geltenden Unionsvorschriften ist die Ausbeute bereits…

ZK-25607.2.2.4 Schematische Darstellung des Prüfungserfordernisses
geltende FassungRichtlinien07.11.2022

…86 Abs. 3 des UZK verpflichtend ohne Antrag des Anmelders Anwendung, wenn die Veredelungserzeugnisse aus in die aV übergeführten Waren hergestellt oder gewonnen wurden, die zum Zeitpunkt der Annahme der ersten Zollanmeldung der Waren für die aV Gegenstand eines vorläufigen oder endgültigen Antidumpingzolls, eines Ausgleichszolls…

UZK-DAAnhang 22-05 Be- oder Verarbeitungen, die von der regionalen Kumulierung ausgeschlossen sind (APS)
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 22-05 Be- oder Verarbeitungen, die von der regionalen Kumulierung ausgeschlossen sind (APS) Be- oder Verarbeitungen wie: Anbringen von Knöpfen und/oder anderen Verschlüssen, Anbringen von Knopflöchern, Säumen von Hosen, Röcken, Kleidern usw. (Beine, Ärmel usw.), Säumen von Taschentüchern, Tischwäsche und dergleichen, Anbringen von…

ZK-25902. Bewilligung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…erhoben werden soll. Dieses Zollverfahren gliedert sich daher in drei Phasen: Unionswaren werden vorübergehend aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt, um dort bewilligten Veredelungsvorgängen unterzogen zu werden und nach Wiedereinfuhr bei vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen zu werden.

UZK-DAArtikel 170 Veredelungserzeugnisse oder in die aktive Veredelung übergeführte Waren IM/EX
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 170 Veredelungserzeugnisse oder in die aktive Veredelung übergeführte Waren IM/EX (Artikel 211 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Die Bewilligung der aktiven Veredelung IM/EX spezifiziert auf Antrag des Antragstellers, dass Veredelungserzeugnisse oder in das Verfahren der aktiven Veredelung übergeführte Waren (IM/EX-Verfahren…