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UStR 2000 Rz 706–7116. Steuerbefreiungen (§ 6 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

6. Steuerbefreiungen (§ 6 UStG 1994) 6.1. Steuerbefreiungen 6.1.1. Ausfuhrlieferungen und Lohnveredlung Siehe Rz 1051 bis Rz 1130. 6.1.2. Umsätze für die Seeschifffahrt und Luftfahrt Siehe Rz 1131 bis Rz 1160. 6.1.3. Grenzüberschreitende Beförderungsleistungen und Nebenleistungen 6.1.3…

UStR 2000 Rz 712–7236.1.3.2. Grenzüberschreitende Beförderungen und andere sonstige Leistungen, die sich unmittelbar auf Gegenstände der Ausfuhr oder der Durchfuhr beziehen
geltende FassungRichtlinien05.12.2017

…eine Lagerung oder um eine handelsübliche Nebenleistung zu diesen Leistungen handelt. Rz 714: Verrechnet der Transportunternehmer die Kosten für an ihn ausgegebene CARNET TIR (mit diesem übernimmt ein bürgender Verband die Haftung für bestimmte Abgaben bzw. Zölle, die dem Transportunternehmer vorgeschrieben werden) seinem Auftraggeber weiter…

GK-04005.2. Gelegenheitsverkehre
geltende FassungRichtlinien23.06.2009

5.2. Gelegenheitsverkehre 5.2.1. Unternehmer (1) Gemäß § 15 Abs. 1 GelverkG sind insbesondere die nachstehenden Verstöße gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Regelungen als Verwaltungsübertretungen anzusehen. Wer als Unternehmer a)eine Beförderung gemäß § 11 Abs. 1 Z 2 GelverkG ohne die erforderliche Genehmigung…

GK-04201.2. Linienverkehr im EU/EWR-Bereich und der Schweiz
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2. Linienverkehr im EU/EWR-Bereich und der Schweiz 1.2.1. Genehmigungspflicht (1) Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 des Rates zur Einführung gemeinsamer Regeln für den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen, in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 11/98…

GK-04105. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

5. Strafbestimmungen 5.1. Unternehmer (1) Gemäß § 15 Abs. 1 GelverkG sind insbesondere die nachstehenden Verstöße gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Regelungen als Verwaltungsübertretungen anzusehen. Wer als Unternehmer a)eine Beförderung gemäß § 11 Abs. 1 Z 2 GelverkG ohne die erforderliche Genehmigung durchführt (§ 15…

GK-02002.3. Technische Vorschriften für Tiertransporte
geltende FassungRichtlinien01.09.2022

2.3. Technische Vorschriften für Tiertransporte (1) Die technischen Vorschriften, nach denen die Transportunternehmer die Tiere zu befördern haben, sind in Anhang I der Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 enthalten. (2) Tierhalter am Versand-, Umlade- oder Bestimmungsort haben dafür zu sorgen, dass…

GK-05000. Einführung
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Die Verordnung sieht eine Gemeinschaftslizenz vor, die den Transportunternehmer zur Ausübung des gewerblichen Güterkraftverkehrs zum grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb der Gemeinschaft berechtigt. Sofern der Fahrer kein Angehöriger eines Mitgliedstaates der EU oder des EWR ist und auch kein langfristig Aufenthaltsberechtigter iSd Richtlinie 2003/109/EG ist…

GK-02002.2. Transportpapiere
geltende FassungRichtlinien01.08.2007

…hervorgeht: a)Herkunft und Eigentümer der Tiere; b)Versandort; c)Tag und Uhrzeit des Beginns der Beförderung; d)vorgesehener Bestimmungsort; e)voraussichtliche Dauer der geplanten Beförderung. (2) Die in Abs. 1 genannten Papiere sind den zuständigen Behörden vom Transportunternehmer auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.

GK-02004. Zusätzliche Bestimmungen für Transporte mit Luft- oder Schienenfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien01.08.2007

…auszuladen und dem nach anderen gesetzlichen Bestimmungen gegebenenfalls durchzuführenden veterinärbehördlichen Kontrollverfahren (siehe VB-0320) und zollbehördlichen Kontrollverfahren zu übergeben. Bei unvermeidbaren Verzögerungen ist vom Transportunternehmer Sorge zu tragen, dass die Tiere in geeigneter Weise untergebracht und versorgt werden. (3) Die Tiere sind von der Zollbehörde…

GK-05001. Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Verordnung (EG) Nr. 1072/2009) stellen eine Art Kopie der Konzessionsurkunde dar und sind nicht auf eine bestimmte Anzahl von Fahrten begrenzt. (3) Diese Dokumente und die beglaubigten Kopien werden auf den Namen des Transportunternehmers ausgestellt und sind nicht auf Dritte übertragbar. Die Gemeinschaftslizenz hat…

EStR 2000 Rz 1378–13805.5.7 Reisekosten
geltende FassungRichtlinien14.12.2011

…sich der Steuerpflichtige ständig während eines Teils der Woche aufhält, begründet einen weiteren Tätigkeitsmittelpunkt (VwGH 19.2.1979, 2463/78). Ein Transportunternehmer, der nahezu täglich auf denselben Routen Fahrten unternimmt, begründet mit dieser Fahrtätigkeit einen weiteren Tätigkeitsmittelpunkt (vgl. auch Rz 309 der LStR 2002). Rz…

ZK-42001.4. Allgemeines zur steuerfreien Einfuhr im Sinne des Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 sowie zur innergemeinschaftlichen Lieferung und zum innergemeinschaftlichen Verbringen im Sinne des Art. 7 UStG 1994
geltende FassungRichtlinien17.01.2020

…noch eingesetzt werden. Der Unternehmer lässt daher seine eigene Maschine von seiner österreichischen Betriebsstätte dauerhaft in seine deutsche Betriebsstätte verbringen. Beispiel 2: Der Unternehmer D aus Deutschland erwirbt Waren in Kroatien. Der kroatische Lieferant beauftragt Transportunternehmer damit, die Waren nach Deutschland zu bringen. Die Ware…

GK-02001.3. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.09.2022

…Entladens, Umladens und Ruhens, bis zum Ende des Entladens der Tiere am Bestimmungsort; 16."Transportunternehmer": jede natürliche oder juristische Person, die entweder auf eigene Rechnung oder für eine dritte Person Tiere befördert; 17."Fahrzeug": ein Transportmittel auf Rädern, das durch Eigenantrieb bewegt oder gezogen wird…

GK-02006. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…geben [§ 21 Abs. 1 Z 9 TTG 2007] | 2.000.- Euro im Wiederholungsfall: 3.000.- Euro | 600.- Euro im Wiederholungsfall: 900.- Euro | als Organisator oder Transportunternehmer entgegen Artikel 5 Abs. 4 oder als Tierhalter entgegen Artikel 8 Abs. 2 Satz 2 jeweils…

VB-03204. Ausnahmen
geltende FassungRichtlinien19.06.2026

…2022 hat sich der Transporteur von Heimtieren vor dem Transport zu vergewissern, dass die unionsrechtlichen Einfuhrbedingungen für Heimtiere eingehalten sind. Die Tierhalterin oder der Tierhalter und der Transportunternehmer haben alle anfallenden Kosten, insbesondere auch die Kosten für eine Rücksendung, wenn die Einfuhrbedingungen nicht erfüllt werden…

GK-05002. Güterbeförderungsgesetz 1995 (einschließlich CEMT)
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Übersetzung!); -Dieser Nachweis bleibt für jeweils 12 Monate ab Ausstellungsdatum gültig und muss danach erneuert werden. Ohne Fahrtenberichtsheft und CEMT-Kontrolldokument ist eine CEMT EURO VI-Genehmigung ("EURO VI sicheres KFZ") ungültig. (7) CEMT-Umzugsgenehmigungen ermöglichen dem betreffenden Transportunternehmer die Durchführung von grenzüberschreitenden Umzügen bzw…

ZK-22601.13. Eisenbahnverkehr
geltende FassungRichtlinien06.12.2017

…deren Hoheitsgebiet der Carnet TIR Inhaber seinen Wohn- oder Geschäftssitz hat, der die Abfertigung beantragende Transportunternehmer nicht mit dem in Zeile 1 des ersten Umschlagblattes und Feld 4 der Trennabschnitte angegebenen Carnet TIR Inhaber ident ist, oder die im Verschlussanerkenntnis angegebene Gültigkeitsdauer abgelaufen ist. 2…

UStR 2000 Rz 3941–3966106. Steuerbefreiungen (Art. 6 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…als Ersatz für die verweigerte Empfangsbestätigung bzw. Unterschrift des Empfängers zum Nachweis der unmittelbar auf die Einfuhr folgenden innergemeinschaftlichen Lieferung ergänzend auch andere Belege, die dem Empfänger oder dem Transportunternehmer zugerechnet werden können, vorgelegt werden, zB die Rechnung über die Transportkosten der Transportauftrag Zahlungsnachweise andere…

KStR 2013 Rz 614–63213.5.3 ABC des Vorteilsausgleiches
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…liegt eine verdeckte Ausschüttung vor. Eine ohne klare Vereinbarung erfolgte Zurücklegung von Güterbeförderungskonzessionen mit der Bedingung der Verleihung an die Körperschaft und das Bemühen des Anteilsinhabers um den Eintritt der Körperschaft in Einzelverträge mit Transportunternehmern kann keinen Vorteilsausgleich herbeiführen. Von einer Vereinbarung könnte nur dann…

GK-04201.1. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.1. Begriffsbestimmungen 1.1.1. Linienverkehr (1) Als Linienverkehr gilt die regelmäßige Beförderung von Fahrgästen auf einer bestimmten Verkehrsverbindung, wobei Fahrgäste an vorher festgelegten Haltestellen aufgenommen oder abgesetzt werden können. Der Linienverkehr ist ungeachtet einer etwaigen Buchungspflicht für jedermann zugänglich. (2) Als Linienverkehr gilt…