5.3.6 Nachweis von Tatsachen mit Auslandsbezug 5.3.6.1 Erhöhte Mitwirkungspflicht Rz 1119: Die amtswegige Ermittlungspflicht stößt dort an Grenzen, wo der Behörde weitere Nachforschungen nicht zugemutet werden können (VwGH 27.7.199415.12.2009, 922006/13/0136/13/0140). Rz 1120…
…Wirtschaftlich nicht gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung (Artikel 60 Absatz 2 des Zollkodex) Eine in einem anderen Land oder Gebiet vorgenommene Be- oder Verarbeitung gilt als wirtschaftlich nicht gerechtfertigt, wenn auf der Grundlage der verfügbaren Tatsachen feststeht, dass der Zweck dieser Be- oder Verarbeitung darin bestand…
…nach Art. 140 Abs. 1 UZK-IA Begründete Zweifel nach Art. 140 UZK-IA müssen sich auf belegbare bzw. nachvollziehbare Tatsachen stützen (zB Hinweise aus einer Risikoanalyse, Manipulationen auf Rechnungen oder in der Buchführung, FINDOK ARL OV-3000 Abschn.Abschnitt 3., Wertgutachten und Expertisen, Ergebnisse…
…wohl aber kürzer als die technische Nutzungsdauer sein. Eine kürzere wirtschaftliche Nutzungsdauer ist der AfA-Berechnung aber erst zu Grunde zu legen, wenn dies der Abgabepflichtige durch konkrete Tatsachen nachgewiesen hat (VwGH 12.9.1989, 88/14/0162). Weiters ist die Nutzungsdauer betriebsindividuell und kann…
…Unternehmens kann auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden (siehe Rz 2230 ff zur Teilwertabschreibung), wenn dies durch bestimmte nachweisbare Tatsachen begründet wird. Beispiel 1: Wegfall eines wesentlichen Teiles des Kundenstockes Beispiel 2: Gewerberechtliche Änderungen, die sich tatsächlich auf das Unternehmen auswirken (zB Umsatzrückgang). Beispiel 3…
…Verbindung mit Art. 33 und Anhang 22-01 UZK-DA) Eine in einem anderen Land oder Gebiet vorgenommene Be- oder Verarbeitung gilt als wirtschaftlich nicht gerechtfertigt, wenn auf der Grundlage der verfügbaren Tatsachen feststeht, dass der Zweck dieser Be- oder Verarbeitung darin bestand, die Anwendung…
…behördliche Amtshandlungen als solche zu entrichten sind. Unter Amtshandlungen sind individuelle Verwaltungsakte mit rechtsgestaltender Funktion sowie Tätigkeiten der Behörde, die Rechtsverhältnisse oder Tatsachen bestätigen, zu verstehen. Rz 1801: Maßgebend ist der behördliche Akt der Durchführung der betreffenden Amtshandlung. Keine Bundesverwaltungsabgaben sind daher für die Einbringung…
…sich nicht auf eine Selbstauskunft oder auf Belege verlassen, wenn eine sorgfältige Person in der Position des meldenden Finanzinstituts die Selbstauskunft oder die Belege angesichts des vorliegenden Wissens über die maßgeblichen Tatsachen und Umstände (einschließlich des Wissens des Kundenbetreuers), die in der Selbstauskunft enthalten sind…
…Gegenstände oder Leistungen nicht gemäß Absatz 1 ermittelt werden, so wird er aufgrund objektiver und bestimmbarer Tatsachen bestimmt. (3) Wurden die in Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe b des Zollkodex aufgeführten Gegenstände vom Käufer vor der Lieferung bereits verwendet, so wird ihr Wert entsprechend angepasst…
…nach Art. 71 UZK 2.1. Allgemeines Artikel 71 UZK enthält die Bestandteile des Transaktionswerts (taxative Aufzählung). Diese sind dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis hinzuzurechnen. Hinzurechnungen dürfen grundsätzlich nur aufgrund objektiver und bestimmbarer Tatsachen vorgenommen werden (Art. 71 Abs. 2 UZK). Siehe aber…
…hat die sich daraus ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen. Er hat die Zollbehörde nach Erlass der Entscheidung über alle Umstände, Tatsachen und Ereignisse in Kenntnis zu setzen, die sich auf die Entscheidung hinsichtlich ihres Inhaltes oder hinsichtlich ihrer Aufrechterhaltung auswirken könnten. Die Zollbehörden überwachen die Einhaltung…
…Gestaltungsmissbrauches sind nach § 22 Abs. 2 BAO die wirtschaftlichen Vorgänge, Tatsachen und Verhältnisse und deren angemessene rechtliche Gestaltung festzustellen. Es kann nun sein, dass eine derartige angemessene rechtliche Gestaltung in einer Einkommensverteilung der juristischen Person an einen ihrer Anteilsinhaber zu sehen ist. Nur in diesem…
…wenn die Erteilung der Bewilligung aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Tatsachen, die dem Antragsteller bekannt waren oder bekannt hätten sein müssen, ergangen ist, und die bei Vorliegen richtiger bzw. vollständiger Tatsachen nicht hätte erteilt werden dürfen. Eine Änderung der Bewilligung betrifft insbesondere Änderungen jeglicher Art seitens…
…Die Inanspruchnahme muss nach objektiv belegbaren Gesichtspunkten wahrscheinlich sein, es müssen also nach erkennbaren Tatsachen mehr Gründe dafür als dagegen sprechen. Mietmehrkosten Rz 3490: Bezahlt der Vermieter eine höhere Miete als er dem Untermieter weiterverrechnen kann, kommt der Differenzbetrag für eine Rückstellung in Betracht. Mietzinsreserve…
…Erwerbsvorgang Einkünfte gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 oder 7 EStG 1988 erzielt werden. Der Parteienvertreter muss daher anhand der ihm bekannten Tatsachen beurteilen, ob durch den verwirklichten Erwerbsvorgang - positive oder negative - Einkünfte im Sinne des EStG 1988 erzielt werden. Dies ist grundsätzlich…
…einen Zeitraum von mindestens drei Jahren ab dem Tag des Beginns ihrer Geltungsdauer gültig, es sei denn, die Vorabauskunft entspricht nicht mehr dem Recht oder den Tatsachen oder Umständen, die der ursprünglichen Vorabauskunft zugrunde lagen, haben sich geändert. (4) Eine Vertragspartei kann die Erteilung einer…
…der Urkunde angeschlossen sind oder nicht. Mündlich getroffene (weitere) Verabredungen sind jedoch gebührenrechtlich unbeachtlich. Ebenso unbeachtlich sind andere, nicht aus der Urkunde oder aus einer bezugnehmenden Schrift hervorgehende Tatsachen oder Abreden, wie die Beweggründe, die zur Errichtung der Schrift, zum Abschluss des Rechtsgeschäftes oder zu…
…Zulassungsbescheinigung eingetragenen Daten berechnet. Zwei Jahre nach der Zulassung wird festgestellt, dass die in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Werte nicht den Tatsachen entsprechen und es wird eine Änderung in der Zulassungsbescheinigung auf die niedrigeren Werte vorgenommen. Der Versicherungsnehmer beantragt gemäß § 6 Abs. 3 Z 7 VersStG…
…die die warenbezogenen Bedingungen nachweisen kann, die Begünstigung für den Zoll beanspruchen. Hingegen kommt es bei der Bestimmung für die Einfuhrumsatzsteuer zusätzlich auf die Person des Einführers an. Sämtliche relevanten Tatsachen sind der Einfuhrzollstelle nachzuweisen bzw. 1 glaubhaft zu machen. 1 Zur Rechtsprechung von Glaubhaftmachen…
…haben und diese auch einfach übermitteln können. Das meldende Finanzinstitut muss darüber hinaus nachvollziehen können, wann und wie es Daten über Tatsachen übermittelt hat, über die es Kenntnis erlangt hat und die die Verlässlichkeit der Unterlagen betreffen können, und es muss in der Lage sein…