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ZT-250520.3. Sonderbestimmung für Neuseeland
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

20.3. Sonderbestimmung für Neuseeland Schaf- und Ziegenfleisch mit Ursprung in Neuseeland darf nur dann zum Kontingentzollsatz abgefertigt werden, wenn ein Ursprungszeugnis laut nachstehendem Muster vorgelegt wird. Die Kontingentstelle hat zu prüfen, ob diese Ursprungszeugnisse und die darin enthaltenen Angaben mit den von der Europäischen…

ZT-250514. Sonderbestimmungen für die Kontingente Nr. 09.0074 (Hartweizen) und Nr. 09.0075 (Qualitätsweizen)
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

14. Sonderbestimmungen für die Kontingente Nr. 09.0074 (Hartweizen) und Nr. 09.0075 (Qualitätsweizen) Laut Artikel 11 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 der Kommission wird das Recht auf Einfuhr zum Nullzollsatz im Rahmen der Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.0074 (Hartweizen) und 09.0075…

ZT-250520. Sonderbestimmungen für bestimmte Kontingente für Schaf- und Ziegenfleisch
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

20. Sonderbestimmungen für bestimmte Kontingente für Schaf- und Ziegenfleisch 20.1. Anzugebendes Gewicht, anzuwendende laufende Nummer Mit Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 der Kommission werden Zollkontingente für Schafe, Ziegen, Schaffleisch und Ziegenfleisch geschaffen. Die Kontingentmengen sind dabei in "Schlachtkörpergewicht" festgesetzt, wobei laut Artikel 31 dieser Verordnung…

ZT-250521. Sonderbestimmungen für Kontingent Nr. 09.0139 (Bruchreis)
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

21. Sonderbestimmungen für Kontingent Nr. 09.0139 (Bruchreis) Gemäß Artikel 12 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 der Kommission wird Reis, der im Rahmen des Zollkontingents mit der laufenden Nummer 09.0139 eingeführt wird, in die Endverwendung gemäß Artikel 254 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013…

ZT-250523. Sonderbestimmungen für die Einfuhr von Mastkälbern (Kontingent Nr. 09.0113)
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

23. Sonderbestimmungen für die Einfuhr von Mastkälbern (Kontingent Nr. 09.0113) Mit Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 der Kommission wird ein Gemeinschaftszollkontingent für zur Mast in der Gemeinschaft bestimmte männliche Jungrinder eröffnet. Der im Rahmen dieses Kontingentes ermäßigte Zollsatz gilt unter der Bedingung, dass die eingeführten…

ZT-250524. Sonderbestimmungen für die Einfuhr von Rindern bestimmter Höhenrassen (Kontingente Nrn. 09.0114 und 09.0115)
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

24. Sonderbestimmungen für die Einfuhr von Rindern bestimmter Höhenrassen (Kontingente Nrn. 09.0114 und 09.0115) Mit Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 der Kommission werden Gemeinschaftszollkontingente für nicht zum Schlachten bestimmte Rinder bestimmter Höhenrassen (Grauvieh, Braunvieh, Gelbvieh, Simmentaler Fleckvieh, Pinzgauer, Schwyzer und Freiburger) eröffnet. Als "nicht…

ZT-250530. Sonderbestimmungen für die Einfuhr von Surimizubereitungen aus Korea (Kontingent Nr. 09.2450)
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

30. Sonderbestimmungen für die Einfuhr von Surimizubereitungen aus Korea (Kontingent Nr. 09.2450) Laut Artikel 3 und 4 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1093/2011 darf das Zollkontingent mit der laufenden Nummer 09.2450 (Surimizubereitungen aus Korea) nur angewendet werden, wenn eine vom ermächtigten Ausführer unterzeichnete…

ZT-250531. Sonderbestimmungen für die Einfuhr von bestimmten gefärbten Geweben aus Korea (Kontingent Nr. 09.2457)
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

31. Sonderbestimmungen für die Einfuhr von bestimmten gefärbten Geweben aus Korea (Kontingent Nr. 09.2457) Laut Artikel 5 und 6 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1093/2011 darf das Zollkontingent mit der laufenden Nummer 09.2457 für Waren der KN-Codes 5408 22 und 5408 23…

ZT-250542. Sonderbestimmungen für Kontingent Nr. 09.0141 (Reis aus Bangladesch)
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

42. Sonderbestimmungen für Kontingent Nr. 09.0141 (Reis aus Bangladesch) Laut Artikel 13 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 der Kommission ist für die Einfuhr im Rahmen des Zollkontingents mit der laufenden Nummer 09.0141 ein Ursprungszeugnis vorzulegen laut nachstehendem Muster vorzulegen. Das Ursprungszeugnis ist 90…

LRL 2012 Rz 195–19710.2.2. Sonderbestimmungen
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

10.2.2. Sonderbestimmungen Rz 195: Im Zusammenhang mit vorläufigen Bescheiden enthält die BAO zwei Sonderbestimmungen, nämlich § 208 Abs. 1 lit. d BAO (Verjährungsbeginn) und § 209 Abs. 4 BAO (absolute Verjährung). Rz 196: Nach § 208 Abs. 1 lit. d BAO beginnt die Verjährung in den…

GebR 2025 Rz 1171–117521.2. Sonderbestimmungen bei der Bewertung auf dem Gebiet des Gebührengesetzes 1957
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

21.2. Sonderbestimmungen bei der Bewertung auf dem Gebiet des Gebührengesetzes 1957 Rz 1171: Abweichend von den Vorgaben des Bewertungsgesetzes 1955 bestimmt § 26 GebG eigene Regelungen in Bezug auf die Bewertung bedingter und betagter Leistungen und Lasten und die Bewertung wiederkehrender Leistungen. Rz 1172: Rechtsgeschäftlich…

GebR 2025 Rz 1720–172529. Übergangs- und Sonderbestimmungen (§ 35 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

29. Übergangs- und Sonderbestimmungen (§ 35 GebG) 29.1. Befreiung für Schriften im Zusammenhang mit Wahlen Rz 1720: Die durch die Europawahlordnung, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Wählerevidenzgesetz 2018, das Volksabstimmungsgesetz 1972, das Volksbefragungsgesetz 1989, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 und das Volksbegehrengesetz 2018 unmittelbar…

VB-03306. Ausnahmen von den Beschränkungen und Sonderbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.08.2020

6. Ausnahmen von den Beschränkungen und Sonderbestimmungen 6.1. Durchfuhr (1) Die Durchfuhr (Abschnitt 1 Z 13) von Exemplaren durch die Union ist von den Beschränkungen grundsätzlich ausgenommen. Bei 1.allen im Anhang A angeführten oder 2.im Anhang B angeführte Arten des Anhangs I…

ZT-2505Einleitung
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

  Die Arbeitsrichtlinie ZT-2505 (Sonderbestimmungen Zollkontingente) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei…

ZT-25051. Inhalt dieser Zolldokumentation
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

1. Inhalt dieser Zolldokumentation Diese Zolldokumentation beinhaltet nur Sondervorschriften für bestimmte Zollkontingente. Hinsichtlich der Vorgangsweise bei der Kontingentverwaltung siehe die Zolldokumentationen ZT-2500 und ZT-2510.

ZT-25052. Bei Kontingentanträgen heranzuziehendes Gewicht
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

2. Bei Kontingentanträgen heranzuziehendes Gewicht Ist die Menge eines Kontingentes in Gewichtseinheiten (Kilogramm oder Tonnen) festgesetzt, so ist dabei unter sinngemäßer Anwendung von Punkt C, Abs. 2b der Einführenden Vorschriften zur Kombinierten Nomenklatur grundsätzlich das Eigengewicht der Ware (dh. das Gewicht der Ware ohne alle…

ZT-25053. Kontingente bei aktiver Veredelung
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

3. Kontingente bei aktiver Veredelung Laut Art. 74 der Verordnung (EG) Nr. 2446/2015 (UZK-DA) ist eine Inanspruchnahme von Zollkontingenten auch bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr im Anschluss an eine aktive Veredelung möglich. Eine Inanspruchnahme anlässlich der Überführung in die aktive…

ZT-25054. Kontingentmenge bei Wiedereinfuhr aus passivem Veredelungsverkehr
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

4. Kontingentmenge bei Wiedereinfuhr aus passivem Veredelungsverkehr Wird eine Ware aus dem passiven Veredelungsverkehr in den zollrechtlich freien Verkehr verbracht und dabei die Anwendung eines Kontingentzollsatzes beantragt, so ist im Kontingentantrag der gesamte Zollwert laut Art. 69 bis 76 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013…

ZT-25055. Kontingent Nr. 09.2501
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

5. Kontingent Nr. 09.2501 Laut Verordnung (EG) Nr. 32/2000 idF der Verordnung (EG) Nr. 384/2003 ist das Kontingent mit der laufenden Nummer 09.2501 nur bei Wiedereinfuhr nach passiver Veredelung anwendbar, sofern die wiedereingeführte Ware im Rahmen dieser passiven Veredelung den folgenden…

ZT-25056. Unterlagen für die Einfuhr von Wein
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

6. Unterlagen für die Einfuhr von Wein Die Inanspruchnahme der Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.1001 und 09.1205 (Qualitätswein aus Algerien und Tunesien) ist laut Verordnung (EG) Nr. 747/2001 (für Kontingent Nr. 09.1001 idF der Verordnung (EG) Nr. 1460/2005) an…