RIS AI
7 117 Treffer395 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 6879.4.8 Rückzahlungen von Pflichtbeiträgen
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

9.4.8 Rückzahlungen von Pflichtbeiträgen Rz 687a: Erstattete Pflichtbeiträge stellen als rückgängig gemachte Werbungskosten steuerpflichtige Einkünfte dar. Sofern diese Pflichtbeiträge (auch teilweise) auf Grund des Vorliegens von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit einzubehalten bzw. zu entrichten waren, sind die erstatteten (rückgezahlten) Beiträge auf Grund des…

LStR 2002 Rz 1391–139241.9 Rückforderung der Prämie (§ 108g Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…7 Ob 138/11m), die eine Prämienrückzahlung innerhalb von zehn Jahren als unzulässig beurteilt - eine Rückzahlung auf Grund einer Kündigung des Versicherungsverhältnisses innerhalb von 10 Jahren, dann gilt die Prämie ebenfalls als zu Unrecht erstattet und ist zur Gänze zurückzufordern. Gleichzeitig damit ist in den…

LStR 2002 Rz 136440.15 Prämienrückforderungen bei Kapitalabfindung bei Pensionszusatzversicherungen, betrieblichen Kollektivversicherungen im Sinne des § 93 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und Pensionskassen
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

40.15 Prämienrückforderungen bei Kapitalabfindung bei Pensionszusatzversicherungen, betrieblichen Kollektivversicherungen im Sinne des § 93 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und Pensionskassen Rz 1364: Bei Pensionszusatzversicherungen, bei betrieblichen Kollektivversicherungen im Sinne des § 93 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und bei Pensionskassenbeiträgen ist eine Kapitalabfindung grundsätzlich ausgeschlossen, ausgenommen der Barwert übersteigt nicht den Betrag…

LStR 2002 Rz 1336–133740.5 Rückforderung der Prämie (§ 108a Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

40.5 Rückforderung der Prämie (§ 108a Abs. 5 EStG 1988) Rz 1336: Zu Unrecht erstattete Prämien sind vom Steuerpflichtigen rückzufordern. Die zurückzufordernden Erstattungsbeträge sind durch den Rechtsträger einzubehalten und spätestens am 15. des der Rückforderung folgenden Kalendermonats an das Finanzamt Wien 1/23für Großbetriebe abzuführen…

EStR 2000 Rz 1049–1058Konventionalstrafen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Rechnungssumme von Honorarabrechnungen um die einbehaltenen Beträge gekürzt wird. Die bezeichneten Beträge sind keine Fremdgelder. Reise Rz 1056: Siehe Rz 4818. Rentenverpflichtung Rz 1057: Siehe Rz 7001 ff. Rückgängigmachung von Betriebsausgaben Rz 1058: Die Rückgängigmachung bzw. Rückzahlung von Betriebsausgaben führt zu Einnahmen. Beispiele: Rückgezahlte Pflichtversicherungsbeiträge…

EStR 200011.8 entfällt
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…abgesetzt werden. Es sind dies: Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen, Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen, Pflichtversicherungsbeiträge im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988, Wohnbauförderungsbeiträge, Pendlerpauschale bzw. an dessen Stelle tretende Kosten des Werkverkehrs, Erstattung (Rückzahlung) von Arbeitslohn, Freibetrag gemäß §…

LStR 2002 Rz 247–2485.3.2 Art der Berücksichtigung
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Arbeitgeber einbehalten werden, bei der Veranlagung zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Pflichtversicherungsbeiträge oder Beiträge auf Grund einer Versicherungspflicht auf den gesamten erhaltenen Arbeitslohn entfallen. Erhält daher ein Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (zB 13. oder 14…

LStR 2002 Rz 134740.9.4 Höhe der Beiträge
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

40.9.4 Höhe der Beiträge Rz 1347: Die Prämie kann im Rahmen der Höchstbemessungsgrundlage nur für die tatsächlich gezahlten Beiträge in Anspruch genommen werden. Die Einschränkung, Einstellung (und auch die Wiederaufnahme) der Beitragsleistungen ist jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode zulässig. Es kommt…

LStR 2002 Rz 117721.6 Rückgezahlte Pflichtbeiträge (§ 69 Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 auszuweisen. § 69 Abs. 5 EStG 1988 ist nur auf die Rückzahlung von Pflichtbeiträgen anzuwenden. Voraussetzung für die Ausstellung eines Lohnzettels ist ein Zahlungsvorgang. Werden Pflichtbeiträge nicht rückgezahlt, sondern mit zukünftigen Beitragszahlungen gegenverrechnet, ist kein Lohnzettel auszustellen…

KStR 2013 Rz 964–975Verdeckte Einlage
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…Aktivtausch"). Dies ist dann der Fall, wenn eine Rückzahlung des auf dem Verrechnungskonto verbuchten Geldbetrages von vornherein durch den Gesellschafter nicht gewollt war oder wegen absehbarer Uneinbringlichkeit nicht zu erwarten war. Die Uneinbringlichkeit ist absehbar, wenn der Gesellschafter über keine ausreichende Bonität verfügt und der…

LStR 2002 Rz 673–6779.3.1.2 Zuordnung zu den Einkunftsarten
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…Werden vorübergehende Bezüge von mehreren Versicherungsträgern gezahlt, dann hat jeder dieser Versicherungsträger diesen Freibetrag zu berücksichtigen (siehe dazu auch Rz 1171 f). Die endgültige Besteuerung erfolgt im Zuge einer Pflichtveranlagung. 9.3.1.5 Rückzahlung von Krankengeld Rz 677: Werden Beträge für zu viel gezahltes…

EStR 2000 Rz 1234–12375.5 Einzelne Betriebsausgaben
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Patentanwälten der Fall (zu den Ärzten siehe Rz 1247). Wird von der in § 25 Abs. 6a GSVG vorgesehenen Option Gebrauch gemacht (Aufstockung auf die jeweilige Höchstbeitragsgrundlage aus Anlass von Betriebsgründungsinvestitionen), sind die bezahlten Beiträge insgesamt Pflichtversicherungsbeiträge. Rz 1237a: Zum Service-Entgelt für die E-Card …

LStR 2002 Rz 6889.4.9 Rückzahlungen von Pensionsbeiträgen
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

9.4.9 Rückzahlungen von Pensionsbeiträgen Rz 688: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 3 lit. e EStG 1988 liegen beim Empfänger auch dann vor, wenn die Sonderausgaben nicht von diesem selbst geltend gemacht wurden (Rz 575 f).

LStR 2002 Rz 243–2465.3 Versicherungsbeiträge (§ 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…dieser Bestimmung anzusehen, wenn der Steuerpflichtige dadurch von der Pflichtversicherung nach dem GSVG auf Antrag befreit wird. Der Zuschuss vom Arbeitgeber zu Krankenversicherungsbeiträgen stellt steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Rz 244a: Pflichtversicherungsbeiträge zur Sozialversicherung sind vorrangig bei der Ermittlung der Einkünfte in Abzug zu bringen, mit denen…

LStR 2002 Rz 133140.2.5 Nachzahlungen, Vorauszahlungen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

40.2.5 Nachzahlungen, Vorauszahlungen Rz 1331: Beitragsnachzahlungen für Vorjahre sind nicht zulässig und können daher zu keiner Prämiengutschrift führen. Beitragszahlungen für das Folgejahr sind zulässig, wenn die Zahlungen nach dem 15. Dezember des laufenden Kalenderjahres erfolgen (§ 4 VO betreffend prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG…

LStR 2002 Rz 1332–133440.3 Erstattung der Prämie
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

40.3 Erstattung der Prämie Rz 1332: Die pauschale Erstattung erfolgt durch den Rechtsträger, bei dem die Abgabenerklärung abgegeben wurde. Dieser Rechtsträger fordert den auf Grund der vorgelegten Abgabenerklärungen zu erstattenden Steuerbetrag einmal jährlich (bis Ende Februar des Folgejahres) beim Finanzamt Wien 1/23für Großbetriebe…

LStR 2002 Rz 811–81211.12 SV-Rückerstattung und Erstattung Absetzbeträge (§ 33 Abs. 8 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…die den Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag erhalten, erhöht sich die SV-Rückerstattung um den SV-Bonus (siehe Tabelle Rz 811b). Für das Kalenderjahr 2022 steht zusätzlich ein Teuerungsabsetzbetrag in Höhe von bis zu 500 Euro zu (siehe Rz 811f). Mit diesem wurde die Grenze des maximalen…

LStR 2002 Rz 6318.1.2 Nachzahlungen von bescheidmäßig zugestandenen Pensionen gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…143d ASVG sowie von versicherungsmäßigem Arbeitslosengeld, Umschulungsgeld gemäß § 39b AlVG und Notstandshilfe oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen in dem Kalenderjahr als zugeflossen, für das der Anspruch besteht bzw. für das sie getätigt werden. Beim Übergang vom Zufluss- zum Anspruchsprinzip wurde für Rückzahlungen eine Übergangsregelung…

LStR 2002 Rz 138441.4 Nachzahlungen, Vorauszahlungen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

41.4 Nachzahlungen, Vorauszahlungen Rz 1384: Beitragsnachzahlungen für Vorjahre sind nicht zulässig und können daher zu keiner Prämiengutschrift führen. Beitragszahlungen für das Folgejahr sind zulässig, wenn die Zahlungen nach dem 15. Dezember des laufenden Kalenderjahres erfolgen (§ 4 VO betreffend prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988…

LStR 2002 Rz 91113.1.3 Zufluss von Bezügen gemäß § 69 Abs. 2, 3, 5 oder 9 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…bzw. die Pauschalbesteuerung in Höhe von 20% (bis zum 31.12.2020 22% ) sowie die Berücksichtigung des Freibetrages von 20 Euro täglich für Bezüge gemäß § 69 Abs. 3 EStG 1988 sind nur eine vorläufige Maßnahme im Rahmen des Lohnsteuerabzuges. Rz 911d: Die Rückzahlung von Pflichtbeiträgen…