…sonstige" Mineralöle grundsätzlich den Kraft- und Heizstoffbestimmungen, für sie entsteht die Steuerschuld im Regelfall nur mehr mit ihrer Abgabe zu einem steuerrelevanten Zweck bzw. steuerrelevanten Verwendung. Die frühere Befreiungsbestimmung des § 4 Abs. 1 Z 10 MinStG 1995 für die nicht steuerrelevante Verwendung von Mineralölen "ohne…
…Petrolkoks, Bitumen aus Erdöl und andere Rückstände aus Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien | 2713 90 | - andere Rückstände aus Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien | 2713 90 10 | - - zum Herstellen von Waren der Position 2803 Anhang 2: Liste der für Luftfahrzeuge…
…werden. Eingeführte Mineralöle werden zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen und die Mehrwertsteuer wird nicht entrichtet. Die Waren werden in einem Steuerlager unter Aussetzung der Mehrwertsteuer und der Verbrauchsteuern gelagert. 40Gleichzeitige Überlassung von Waren zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr. Überlassung von Waren zum steuerrechtlich freien…
… 8 Z 2 KommStG 1993 gelten hinsichtlich Kinderbetreuungseinrichtungen andere Kriterien; siehe dazu Rz 578. Bürgerinitiativen Rz 42: Die Tätigkeit von Bürgerinitiativen kann gemeinnützig sein. Gerade bei solchen Betätigungen bedarf es aber der Prüfung, ob die jeweiligen Bestrebungen selbstlos verfolgt werden oder ob im Grunde eigenwirtschaftliche…
…Formen, d)für die Wartung von Ausrüstungen und Gebäuden verwendete Ersatzteile und Vormaterialien, e)bei der Herstellung oder Nutzung von Ausrüstungen und Gebäuden verwendete Schmierstoffe, Fette, Verbundwerkstoffe und sonstige Vormaterialien f)Handschuhe, Brillen, Schuhe, Bekleidung, Sicherheitsausrüstung und Hilfsmittel g)zur Prüfung oder Kontrolle des Erzeugnisses…
…Herstellung von Thunfischkonserven der Unterposition 1604.14 des Harmonisierten Systems verwendet werden, können als Ursprungserzeugnisse einer Vertragspartei angesehen werden, sofern die Bedingungen des Absatzes 2 Buchstaben a bis e erfüllt sind und diese Vertragspartei dem im Abschnitt 11.2. genannten Unterausschuss eine Notifikation zur Prüfung…
…VStBefrV bestimmte verbrauchsteuerrechtliche Sonderbestimmungen für die Einfuhr von Warenmustern oder -proben, von Mineralöl zu Prüfungs-, Analyse- oder Versuchszwecken, für Rückwaren und den passiven Veredelungsverkehr vor. Zudem wird die Verbrauchsteuerfreiheit betreffend die Einfuhr von Waren, die im persönlichen Gepäck von Reisenden aus einem Drittland in das…
…kommerzielle Aspekt im Vordergrund. Sämtliche Fälle der Gewährung einer Abgabenbefreiung sind der Steuer- und Zollkoordination, Fachbereich Zoll und Verbrauchsteuern (siehe Abschnitt 0.1.) zu melden. Bei der Einfuhr von Mineralöl zu Forschungszwecken ist jedoch keine Befreiung von der Mineralölsteuer vorgesehen (§ 3 VStBefrV). 9.5.3…
…0,5 l Mineralöl bis zu insgesamt 10 l Art. 86 ZBefrVO § 2 VStBefrV 6.4.3.1.3. VstW zu Prüfungs-, Analyse- oder Versuchszwecken VstW, die für Prüfungs-, Analyse- oder Versuchszwecke vorgesehen sind, können steuerbefreit eingeführt werden. Diese Steuerbefreiung gilt nicht für Mineralöl. Art…
Artikel 109 Nachträgliche Prüfung von Erklärungen zum Ursprung und Ersatzerklärungen zum Ursprung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Nachträgliche Prüfungen der Erklärungen zum Ursprung oder Ersatzerklärungen zum Ursprung erfolgen stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden der Mitgliedstaaten begründete Zweifel an der Echtheit der…
Artikel 110 Nachträgliche Prüfung von Ursprungszeugnissen nach Formblatt A und Erklärungen auf der Rechnung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Nachträgliche Prüfungen der Ursprungszeugnisse nach Formblatt A oder der Erklärungen auf der Rechnung erfolgen stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden der Mitgliedstaaten begründete…
Artikel 111 Nachträgliche Prüfung von Ursprungsnachweisen für Erzeugnisse, die ihre Ursprungseigenschaft durch Kumulierung erlangt haben (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) Die Artikel 73 und 110 gelten auch zwischen den Ländern der gleichen regionalen Gruppe für die Übermittlung von Angaben an die Kommission oder an…
…1.2. vorzugehen. 5.1.2. Prüfung aus anderen Gründen (Routineprüfung) Außer über Ersuchen ausländischer Behörden sind Prüfungen der sachlichen Richtigkeit von Präferenznachweisen in Fällen gravierender Zweifel an der Erfüllung der Ursprungsregeln vorzunehmen; darüber hinaus sind die Präferenznachweise ermächtigter Ausführer und solcher Ausführer, die laufend…
…nachträgliche Prüfung noch keine Antwort eingegangen oder enthält die Antwort keine ausreichenden Angaben, um über die Echtheit des betreffenden Papiers oder den tatsächlichen Ursprung der Erzeugnisse entscheiden zu können, so lehnen die ersuchenden Zollbehörden die Gewährung der Präferenzbehandlung ab. Eine Verlängerung dieser Frist von 10…
…kann an solchen Ermittlungen mitwirken. (6) Für die nachträgliche Prüfung von Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 müssen Kopien der Bescheinigungen sowie diesbezügliche Ausfuhrpapiere von den zuständigen Regierungsbehörden des begünstigten Ausfuhrlandes oder Ausfuhrgebietes oder von den Zollbehörden des Ausfuhrmitgliedstaats mindestens drei Jahre lang ab dem Ende des Jahres…
Artikel 241 Prüfung der Muster und Proben (Artikel 189 und 190 des Zollkodex) (1) Führt die Prüfung von Mustern oder Proben der gleichen Waren zu unterschiedlichen Ergebnissen, die eine unterschiedliche zollrechtliche Behandlung erfordern, so sind, sofern möglich, weitere Muster oder Proben zu entnehmen. (2) Bestätigen…
…Prüfer muss entweder a)nach der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (27) akkreditiert sein oder b)nach den Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats für die Prüfung von Finanzberichten zugelassen sein. (4) Ein in Absatz 12 genannter Einführer von Erzeugnissen oder Einrichtungen…
…Mitteilung erfolgt vor Gestellung der Waren. Diese Mitteilung erfolgt nicht, wenn sie die durchzuführenden Kontrollen oder deren Ergebnisse beeinträchtigen könnte. (4) Werden von einem AEO angemeldete Sendungen für eine Warenbeschau oder eine Prüfung von Unterlagen ausgewählt, so werden diese Kontrollen vorrangig durchgeführt. Auf Antrag des…
…einziges Gebiet. (3) Die Bestimmungen dieses Unterabschnittsder Unterabschnitte 10 und 11 über die Ausstellung, Verwendung und nachträgliche Prüfung von Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 gelten sinngemäß für Erzeugnisse mit Ursprung in Ceuta und Melilla. (4) Die spanischen Zollbehörden gewährleisten die Anwendung dieses Unterabschnitts in Ceuta und Melilla.
…Versicherungszeiten und die ermittelten Jahresbeitragsgrundlagen von Arbeitnehmern, für die dem geprüften Arbeitgeber ein Beschäftigungsbonus gewährt wurde, automationsunterstützt bzw. auf elektronischem Weg zu übermitteln (§ 10e Abs. 3 Austria Wirtschaftsservice-Gesetz). Rz 1239d: Das für die Lohnsteuerprüfung zuständige Finanzamt ist auch für die Prüfung von Kurzarbeitsbeihilfen zuständig…